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Nicht beurteilte Sicherheitsempfehlung älteren Datums Nicht beurteilte Sicherheitsempfehlung älteren Datums
Nicht umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Nicht umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed)
Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open)
Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open)
Teilweise umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Teilweise umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed)
Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit
Nummer
Veröffentlichungsdatum
Verkehrsmittel
Sicherheitsempfehlung Stand der Umsetzung Details
324
Helikopter
Triebwerkparameterüberwachungsgeräte + Vibrationsmessungen Details (PDF)
323
Helikopter
Triebwerkparameterüberwachungsgeräte + Vibrationsmessungen Details (PDF)
222
règles de vol aux instruments (IFR) ne devraient pas traverser un espace aérien de catégorie E Details (PDF)
224
Flugzeug / Flugzeug
Das Tragen von Kopfhörern wird empfohlen + Flugz. mit fehlerhaften Transpondern sollen als Notfall behandelt werden. Details (PDF)
225
Flugzeug / Flugzeug
Das Tragen von Kopfhörern wird empfohlen + Flugz. mit fehlerhaften Transpondern sollen als Notfall behandelt werden. Details (PDF)
223
Flugzeug / Flugzeug
Die Beschaffung und Installation eines für die Bedürfnisse der APP geeigneten STCA-Warnsystems Details (PDF)
231
Flugzeug / Flugzeug
Im gesamten Luftraum E ist für VFR-Flüge das Einschalten des Transponders auf Code 7000, Mode A/C obligatorisch. Details (PDF)
229
Flugzeug / Flugzeug
FVL in Lugano Radardienste anbieten + Lugano nach IFR operierende Crews ohne Qualifikation für IFR Operationen erfasst Details (PDF)
228
Flugzeug / Flugzeug
Phraséologie lors de la délivrance d’autorisations conditionnelles + décollages depuis les intersections. Details (PDF)
230
Flugzeug / Flugzeug
FVL in Lugano Radardienste anbieten + Lugano nach IFR operierende Crews ohne Qualifikation für IFR Operationen erfasst Details (PDF)
232
Flugzeug / Flugzeug
Améliorer la précision du tracé radar Details (PDF)
233
Flugzeug / Flugzeug
Tragen von Kopfhörern an den FVL Arbeitsplätzen Details (PDF)
234
Flugzeug / Flugzeug
Ausschliessliche Verwendung von Standard-Phraseologie in Koordinationsgesprächen Details (PDF)
236
Flugzeug / Flugzeug
"Previous code“ an den Radarrechner übermitteln + Koordinationsverfahren zwischen Zürich und Milano Details (PDF)
235
Flugzeug / Flugzeug
"Previous code“ an den Radarrechner übermitteln + Koordinationsverfahren zwischen Zürich und Milano Details (PDF)
239
Flugzeug / Flugzeug
Im Rahmen der Definition der Standard Arrival Route (STAR) Massnahmen ergreifen Details (PDF)
240
Flugzeug / Flugzeug
Zweckmässige Regelungen zur Staffelung der Abflüge von den Anflügen festlegen Details (PDF)
245
Flugzeug / Flugzeug
TCAS-Ausrüstungen, die eine Umschaltung zwischen verschiedenen Modi am FMS/ND erfordern Details (PDF)
246
Flugzeug / Flugzeug
TCAS-Ausrüstungen, die eine Umschaltung zwischen verschiedenen Modi am FMS/ND erfordern Details (PDF)
248
Flugzeug / Flugzeug
Bei allen landesinternen Koordinationsgesprächen soll Standardphraseologie in Englisch angewendet werden + Für Bern TWR sollte eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit zur Beschriftung der Etiketten geschaffen werden. Details (PDF)
247
Flugzeug / Flugzeug
Bei allen landesinternen Koordinationsgesprächen soll Standardphraseologie in Englisch angewendet werden + Für Bern TWR sollte eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit zur Beschriftung der Etiketten geschaffen werden. Details (PDF)
325
Segelflugzeug / Flugzeug
Circuits planeurs sur cartes VAC Details (PDF)
255
Flugzeug / Flugzeug
Während Anflügen auf Piste 28 die Benützung die VFR Route 3 mit zusätzlichen Auflagen belegen + punktuellen Zuteilung von Tranponder-Codes an VFR-Flüge Details (PDF)
254
Flugzeug / Flugzeug
Während Anflügen auf Piste 28 die Benützung die VFR Route 3 mit zusätzlichen Auflagen belegen + punktuellen Zuteilung von Tranponder-Codes an VFR-Flüge Details (PDF)
217
Flugzeug / Flugzeug
Mettre à disposition toutes info nécessaires à l’exercice de la fonction de contrôleur DELTA + permettant de déterminer avec précision le moment du transfert de responsabilité entre les contrôleurs lors d'une relève Details (PDF)
216
Flugzeug
Crew-Resource-Management (Kommunikation), in die Fluglehreraus- und Weiterbildung integrieren Details (PDF)
288
Flugzeug / Flugzeug
Rollwegbezeichnungen + Rollanweisungen Details (PDF)
289
Flugzeug / Flugzeug
Rollwegbezeichnungen + Rollanweisungen Details (PDF)
290
Flugzeug / Flugzeug
Rollwegbezeichnungen + Rollanweisungen Details (PDF)
210
Flugzeug
Weisungen zum Betanken von Luftfahrzeugen + Sicherheitsgurten Details (PDF)
211
Flugzeug
Weisungen zum Betanken von Luftfahrzeugen + Sicherheitsgurten Details (PDF)
209
Flugzeug
Weisungen zum Betanken von Luftfahrzeugen + Sicherheitsgurten Details (PDF)
212
Motorsegelflugzeug
Regelmässige ärztliche Untersuchungen für das Führen von Segelflugzeugen ab dem 50. Altersjahr Details (PDF)
214
Segelflugzeug
Phänomen sub-gravity sensations (low-g) in der Ausbildung behandeln Details (PDF)
267
Flugzeug / Flugzeug
Take-off briefing in Zukunft wenn möglich vor Verlassen des Standplatzes durchführen + Realisierung des Projektes RIMCAS + für die Funktion „Coordinator Apron Control“ ein schriftliches Pflichtenheft erstellen + Zweckmässigkeit der Rollwegbezeichnungen auf dem Flughafen Zürich überprüfen Details (PDF)
269
Flugzeug / Flugzeug
Take-off briefing in Zukunft wenn möglich vor Verlassen des Standplatzes durchführen + Realisierung des Projektes RIMCAS + für die Funktion „Coordinator Apron Control“ ein schriftliches Pflichtenheft erstellen + Zweckmässigkeit der Rollwegbezeichnungen auf dem Flughafen Zürich überprüfen Details (PDF)
268
Flugzeug / Flugzeug
Take-off briefing in Zukunft wenn möglich vor Verlassen des Standplatzes durchführen + Realisierung des Projektes RIMCAS + für die Funktion „Coordinator Apron Control“ ein schriftliches Pflichtenheft erstellen + Zweckmässigkeit der Rollwegbezeichnungen auf dem Flughafen Zürich überprüfen Details (PDF)
270
Flugzeug / Flugzeug
Take-off briefing in Zukunft wenn möglich vor Verlassen des Standplatzes durchführen + Realisierung des Projektes RIMCAS + für die Funktion „Coordinator Apron Control“ ein schriftliches Pflichtenheft erstellen + Zweckmässigkeit der Rollwegbezeichnungen auf dem Flughafen Zürich überprüfen Details (PDF)
266
Flugzeug / Flugzeug
Take-off briefing in Zukunft wenn möglich vor Verlassen des Standplatzes durchführen + Realisierung des Projektes RIMCAS + für die Funktion „Coordinator Apron Control“ ein schriftliches Pflichtenheft erstellen + Zweckmässigkeit der Rollwegbezeichnungen auf dem Flughafen Zürich überprüfen Details (PDF)
276
Flugzeug / Flugzeug
Veranlassen, dass die FVL über die Leistungscharakteristiken neu eingeführter Flugzeugmuster instruiert werden Details (PDF)
265
Flugzeug / Flugzeug
Grundsätzlich keine swing-over Verfahren der beschriebenen Art angewenden + SAMAX möglichst rasch realisiert Details (PDF)
264
Flugzeug / Flugzeug
Grundsätzlich keine swing-over Verfahren der beschriebenen Art angewenden + SAMAX möglichst rasch realisiert Details (PDF)
271
Flugzeug / Flugzeug
Zusätzliche Begleitinformationen an crew wenn gleichzeitig auf verschiedenen Pisten die Rollwbewilligung erteilt wird Details (PDF)
272
Flugzeug / Flugzeug
VFR-Flügen einen generellen Transpondercode zuweisen Details (PDF)
273
Flugzeug / Flugzeug
VFR-Flügen generell ein Transpondercode zuweisen Details (PDF)
277
Flugzeug / Flugzeug
Veranlassen, dass die Koordinationsstelle MIZI in die Lage versetzt wird, ihre Inbetriebnahme selber den entsprechenden militärischen und zivilen FVL-Arbeitsplätzen direkt anzuzeigen Details (PDF)
287
Flugzeug / Flugzeug
Sicherstellen, dass während einer Sektorschliessung die menschliche Redundanz sichergestellt ist Details (PDF)
370
Flugzeug / Flugzeug
Aufgabenverteilung u. Zuständigkeiten FVL + Pilotenausbildung bez. TCAS Details (PDF)
371
Flugzeug / Flugzeug
Aufgabenverteilung u. Zuständigkeiten FVL + Pilotenausbildung bez. TCAS Details (PDF)
373
Flugzeug
Geometrische Abmessungen überprüfen/Zone Rollweg markieren Details (PDF)
372
Flugzeug
Geometrische Abmessungen überprüfen/Zone Rollweg markieren Details (PDF)
403
19.06.2006
Flugzeug
Um zu gewährleisten, dass sich Piloten oder Passagiere nach einem überlebten Unfall mit Kleinflugzeugen aus dem Wrack befreien können, empfiehlt das BFU dem BAZL zu prüfen: • Welches Werkzeug zur Zertrümmerung einer Cockpithaube aus Acrylglas geeignet ist. • Ob das Mitführen eines solchen Werkzeuges vorzuschreiben ist. • Ob ein solches Werkzeug auch für Helfer ausserhalb des Cockpits zugänglich sein müsste. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
379
Flugzeug / Flugzeug
IFR Verfahren publizieren, die von allen einheitlich angewendet werden Details (PDF)
382
Helikopter
Zulassungskriterien Sekundärlasthaken Details (PDF)
400
Flugzeug / Flugzeug
Entflechtung Flugwege/VFR Karten Details (PDF)
399
Flugzeug / Flugzeug
Entflechtung Flugwege/VFR Karten Details (PDF)
405
Motorsegelflugzeug
Befähigung zum Windenstart Details (PDF)
408
Segelflugzeug
Wölbklappenstellg/Warng Strömgsabriss Details (PDF)
409
14.07.2009
Segelflugzeug
Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency – EASA) sollte den Segelflugzeugherstellern vorschreiben, dass in den Segelflugzeugen ein Gerät eingebaut wird, das dem Piloten unabhängig von Flughöhe und Wölbklappenstellung eine Warnung abgibt, bevor die Strömung am Flügelprofil abreisst. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
411
Flugzeug / Flugzeug
Konflikt Piste 16/Piste 28 Details (PDF)
416
Flugzeug
Bauvorschriften, Zulassung Details (PDF)
413
Flugzeug
Bauvorschriften, Zulassung Details (PDF)
414
Flugzeug
Bauvorschriften, Zulassung Details (PDF)
415
Flugzeug
Bauvorschriften, Zulassung Details (PDF)
417
20.04.2010
Helikopter
Das BAZL sollte folgende Massnahmen zur Verbesserung der Informationen über Kabel und Leitungen prüfen: - Vereinfachung der Meldewege, insbesondere die Optimierung von Schnittstellen. - Einführung einer allgemeinen Meldepflicht von potenziell gefährlichen Kabeln und Leitungen ohne Höhenbegrenzung verbunden mit der Schaffung einer zentralen Stelle, welche eine Risikobeurteilung vornimmt und über eine Publikation entscheidet. - Die gemeldeten Kabel und Leitungen sollten unverzüglich in einer öffentlich zugänglichen Datenbank gebührenfrei verfügbar sein. - Abschaffung aller Meldegebühren für Eigentümer von Kabeln und Leitungen. - Die Möglichkeit, besonders gefährliche Kabel und Leitungen ohne Höhen-begrenzung in die Hindernisdatenbank aufzunehmen. - Sofortmassnahme: Anbringen von Hinweisen auf homepage und Meldeformularen bezüglich der Wünschbarkeit der Meldung von gefährlichen Kabeln und Leitungen ausserhalb der Meldepflicht. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
422
Flugzeug
Nachrüstung auch ältere Luftfahrzeugmuster mit Schultergurten, insbesondere wenn entsprechende ergänzende Baumusterzeugnisse verfügbar sind Details (PDF)
436
17.06.2011
Segelflugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit dem Schweizerischen Hängegleiter-Verband die Verbreitung von Kollisionswarngeräten bei Hängegleiterpiloten fördern. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
437
23.06.2011
Flugzeug / Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit dem Betreiber des Flughafens St. Gallen-Altenrhein und Skyguide technische oder betriebliche Massnahmen ergreifen, welche die Risiken bei einem IFR-Anflug auf Piste 10 und gleichzeitigen VFR-Abflügen von Piste 28 verringern. Details (PDF)
439
Flugzeug / Flugzeug
Sicherstellen, dass in den Funkbetriebssystemen eine Doppelausstrahlung erkennbar ist. Details (PDF)
440
02.11.2011
Helikopter
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) soll sicherstellen, dass die Helikopterlandeplätze bei und auf Spitälern in der Schweiz die Normen gemäss ICAO Anhang 14 Volume II und Heliport Manual, in erster Linie in Bezug auf die baulichen Strukturen und nach risikobasiertem Ansatz, erfüllen. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
443
Flugzeug
Wetterbeobachtung und Übermittlung von wichtigen Wetterinformationen derart verbessern, dass die anfliegenden Besatzungen alle notwendigen Angaben zur Entscheidungsfindung zur Verfügung haben. Details (PDF)
444
27.08.2012
Als erste Massnahme sollen BPS-Flugzeuge klar und eindeutig als solche identifizierbar sein. Die Flugzeuge sind mit einem grossen, dreieckförmigen Gefahrenkleber von zirka 40 Zentimeter Seitenlänge auf dem Rumpf zu kennzeichnen. Dieser Kleber in auffälliger Farbe warnt, dass im/am Flugzeug ein BPS installiert ist, von welchem bei Rettungsarbeiten Gefahren ausgehen können, und dass vor Beginn der Rettungsarbeiten die auf dem Kleber aufgedruckte Telefonnummer der REGA anzurufen ist, bei welcher sich die Rettungsmannschaft über das weitere Vorgehen erkundigen muss. Weitere zu treffende Massnahmen sind: • Am Flugzeug muss auf der Zelle die Ausschussöffnung der Rakete bezeichnet sein. • Die Zelle ist so zu markieren, dass bei Rettungsarbeiten ersichtlich ist, wo aufgeschnitten werden darf. Bestehen Zweifel, ob das Flugzeug mit einem BPS ausgerüstet ist, muss die Rettungsmannschaft davon ausgehen, dass ein solches installiert ist. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
445
27.08.2012
Das Bundesamt für die Zivilluftfahrt soll auf ihrer Homepage im Kapitel Luftfahrzeugregister die Detailanzeige mit der zusätzlichen Information ergänzen, ob im Flugzeug ein BPS eingebaut ist. Der diensthabende Mitarbeiter der SUST bzw. die REGA können nach der Meldung eines Flugunfalls nachprüfen, ob im verunfallten Flugzeug ein BPS eingebaut ist, und somit bereits bei der Weitermeldung des Unfalls auf die Gefahr, welche von diesem BPS ausgeht, hinweisen. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
458
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit den Flugbetriebsunternehmen sicherstellen, dass im Rahmen der periodischen Leistungsüberprüfungen und refresher im Simulator möglichst realitätsnahe Trainingsszenarien geübt werden. Details (PDF)
457
Flugzeug
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit sollte zusammen mit den Betreibern von Luftfahrzeugen, die noch mit elektromechanischen Notinstrumenten ausgerüstet sind, überprüfen, ob deren Auslegung noch den heutigen Erkenntnissen und Anforderungen zur Ergonomie entspricht. Ist dies nicht der Fall, sollte eine Nachrüstung mit verbesserten Notinstrumenten veranlasst werden. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
456
Flugzeug
Die zuständige Behörde sollte zusammen mit dem Hersteller des Flugzeugmusters AVRO 146-RJ100 und den betroffenen Flugbetriebsunternehmen eine Nachrüstung mit verbesserten Notinstrumenten prüfen. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
460
11.12.2012
Flugzeug / Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte das Abkommen zwischen Genf und Chambéry vervollständigen, insbesondere in Bezug auf die Abflüge unter Flugplan "Z". Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
459
29.01.2013
Flugzeug
Das BAZL und die zuständigen ausländischen Behörden sollten Massnahmen prüfen, die sicherstellen, dass Empfehlungen der Hersteller bezüglich Betriebszeiten und kalendarischen Fälligkeiten vollumfänglich in die Unterhaltsprogramme integriert werden, ungeachtet davon ob Luftfahrzeuge gewerbsmässig oder privat betrieben werden. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
461
04.02.2013
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte sicherstellen, dass auf allen Schweizer Flugplätzen in einer Gefahrenanalyse (hazard identification) auch die Gefährdung Dritter zumindest in der unmittelbaren Flugplatzumgebung erfasst und zu deren Minimierung geeignete Massnahmen getroffen werden. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
464
07.02.2013
/ Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte in Zusammenarbeit mit der Luftwaffe und massgeblichen Luftfahrtverbänden einfache und effektive Mittel entwickeln, um die Kenntnisse von Flugbesatzungen bezüglich dem Umgang mit TCAS und dem Fliegen in Mischlufträumen aufzufrischen und zu vertiefen. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
463
07.02.2013
/ Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte sicherstellen, dass Ausbildungslehrgänge zum Erwerb aller Lizenzstufen ausreichende Kenntnisse vermitteln, damit die Lizenzträger die praktischen Konsequenzen des traffic alert and collision avoidance systems (TCAS) sowie des Nutzungskonzepts von Lufträumen der Klasse D verstehen und umsetzen können. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
465
25.02.2013
Flugzeug
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European aviation safety agency – EASA) soll sicherstellen, dass die Auslegung des Treibstoffmesssystems sowie die falschen Angaben des Herstellers bezüglich des Tankinhalts der gesamten Flotte des Flugzeugmusters Aero AT-3 R100 überprüft und korrigiert werden. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
455
01.05.2013
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bzw. die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) sollten zusammen mit der Zulassungsbehörde der Mustergruppe Cessna C525 eine technische Lösung entwickeln, welche die Besatzung beim Einleiten des Startlaufs mit gesetzter Feststellbremse warnt. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
468
16.05.2013
Segelflugzeug / Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte gemeinsam mit der Flugsicherung Skyguide, den massgeblichen Luftfahrtverbänden und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden von Nachbarstaaten Massnahmen entwickeln, die sicherstellen, dass auch Luftraumverletzungen von Luftfahrzeugen, die nicht mit Transponder ausgerüstet sind, systematisch erfasst und die damit verbundenen Risiken verringert werden können. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
467
16.05.2013
Segelflugzeug / Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte gemeinsam mit den massgeblichen Luftfahrtverbänden und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden von Nachbarstaaten insbesondere im Bereich von grösseren Schweizer Flughäfen wirksame Massnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass Piloten der allgemeinen Luftfahrt die Grenzen von kontrollierten Lufträumen konsequent respektieren. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
466
16.05.2013
Segelflugzeug / Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden von Nachbarstaaten um die Schweizer Flughäfen herum Lufträume festlegen, in denen sich ausschliesslich Luftfahrzeuge bewegen dürfen, die mit einem funktionsfähigen und eingeschalteten Transponder ausgerüstet sind (transponder mandatory zones – TMZ). Diese TMZ sollten die Kontrollzonen und Nahkontrollbezirke umfassen und gegenüber diesen Lufträumen vertikale oder horizontale Pufferzonen bilden. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
469
19.06.2013
Segelflugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) soll sicherstellen, dass künftig bei Zulassungen von Segelflugzeugen eine Sicherheitsvorrichtung vorgesehen wird, welche ein ungewolltes Ausfahren der Bremsklappen verhindert, ohne dass für den Piloten zusätzliche Manipulationen anfallen. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
471
31.07.2013
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte technische Anpassungen verlangen, die eine Verfügbarkeit von STCA-Alarmen sicherstellen, die an anderen Arbeitsplätzen auftreten. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
474
05.08.2013
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit der Luftwaffe sicherstellen, dass diejenigen Luftfahrzeuge der Luftwaffe, welche mehrheitlich im zivilen Luftraum betrieben werden, ebenfalls mit Kollisionswarngeräten ausgerüstet werden, die mit zivilen Standards kompatibel sind. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
473
05.08.2013
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit der Flugsicherung Skyguide dafür sorgen, dass auch auf den Flugplätzen der Luftwaffe ein bodenseitiges Konfliktwarnsystem zur Verfügung steht. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
454
27.08.2013
Blockieren des Auslösekabels: Eine Möglichkeit besteht darin, das Auslösekabel so nahe wie möglich an der Anzündeinheit zu blockieren. Dies könnte z.B. mit einer Crimpzange durchgeführt werden, indem mit einer Crimpklampe das Auslösekabel mit dem Kabelmantel verpresst und dadurch blockiert wird. Schutzmantel über die Rakete: Es sollte abgeklärt werden, ob das Herstellen eines Schutzmantels möglich ist. Vor Beginn allfälliger Arbeiten am Wrack oder am Flugzeug würde ein Schutzmantel aus einem starkem Abschirmmaterial, wie z.B. Kevlar, über die Rakete gestülpt. Die Funktion dieser Einrichtung wäre einem Geschoss-Schutzmantel ähnlich; wenn die Rakete ungewollt angezündet würde, bliebe sie im Schutzmantel abgekapselt. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
452
27.08.2013
Wenn die erreichten Temperaturen tiefer als 90°C sind: Wenn die angezeigten Temperaturen am Maxima-Thermometer tiefer als 90°C sind oder mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine höheren Temperaturen als 90°C erreicht worden sind, sind die Thermoindikatoren auf den Raketen mit den entsprechenden Vorsichtsmassnahmen zu kontrollieren. Wenn durch die Thermoindikatoren bestätigt wird, dass der Temperaturgrenzwert von 90°C nicht überschritten wurde, kann zum Normal Operation Standard-Verfahren übergegangen werden. Wenn von Temperaturen höher als 90°C ausgegangen werden muss: Wenn höhere Temperaturen als 90°C erreicht worden sind oder von höheren Temperaturen ausgegangen werden muss, hat der Einsatzleiter davon auszugehen, dass das Risiko einer Raketenexplosion besteht. Der Einsatzleiter hat für alle Beteiligten die Sicherheitsabstände zu beachten, die gefährdete Zone abzusperren und die Entschärfungsspezialisten beizuziehen. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
446
27.08.2013
Auf den Raketen von BPS müssen möglichst nahe am Raketenmotor Thermoindikatoren angebracht sein (z.B.Telatemp). Bei diesen Thermoindikatoren wechselt die Farbe, wenn eine gewisse Temperatur überschritten worden ist. Die Kontrolle der Thermoindikatoren muss z.B. in die Checkliste der Grundkontrolle der Flugzeuge integriert werden. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
447
27.08.2013
Die Kontrolle der Restlebensdauer des BPS muss in die Checkliste der Flugzeuge integriert werden bzw. im Wartungsprogramm und den Dokumenten des Flugzeuges stehen. Ein Überschreiten der maximal zulässigen Aufbewahrungs- bzw. Betriebstemperatur über eine längere Zeitdauer ist dabei zu berücksichtigen. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
449
27.08.2013
Im C-Büro (Flugplatzbetriebsbüro) des Flugplatzes und/ oder im Raum der Feuerwehrmannschaft muss ein Plan der Flugzeughallen des Flugplatzes aufliegen. Auf diesem Plan müssen die hangarierten BPS-Flugzeuge klar markiert sein. Flugzeughallen, in denen BPS-Flugzeuge abgestellt sind, müssen gut erkennbar gekennzeichnet sein, damit im Fall eines Hallenbrandes die Interventionsmannschaft entsprechend handeln kann. Die Flugzeughallen müssen mit Maxima-Thermometer ausgerüstet sein, damit die Aufsichtspersonen kontrollieren können, welche Temperaturwerte erreicht worden sind. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
448
27.08.2013
Die Hersteller von BPS-Systemen sollen überprüfen, ob durch ein Sicherungssystem die Anzündeinheit von der Rakete getrennt werden kann. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
451
27.08.2013
Die möglichen Einsatzorgane sind über die Gefährdung durch BPS-Systemen auszubilden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen: 1. Ausbildung von Interventionsmannschaften auf Flugplätzen 2. Kantonale Polizeikorps, Rettungssanität, Feuerwehrmannschaften 3. Kantonale Entschärfungsmannschaft via kantonale Polizeikorps 4. Search and Rescue (SAR) Dienste Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
450
27.08.2013
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt soll sicherstellen, dass in den Ausbildungsprogrammen für Piloten die Funktionsweisen der BPS enthalten sind. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
453
27.08.2013
Flugzeuge, die beim Unfall in Brand geraten, müssen aus sicherer Distanz intensiv abgekühlt werden. Dadurch kann verhindert werden, dass die Rakete des BPS explodiert, wenn die Rettungsmannschaften sich dem Wrack nähern. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
472
29.08.2013
/ Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit dem Flugsicherungsunternehmen Skyguide sicherstellen, dass zumindest auf allen Radarsystemen, die unter anderem für den Einsatz in Notsituationen vorgesehen sind, korrekte Daten angezeigt werden. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
470
02.09.2013
Segelflugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit den entsprechenden Luftfahrtverbänden einfach und günstig umzusetzende betriebliche und technische Massnahmen entwickeln, die sicherstellen, dass verunfallte Segelflugpiloten rasch geortet werden können. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
476
26.09.2013
Flugzeug
Die Luftfahrtbehörde Kanadas (Transport Canada) und die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollten zusammen mit den Flugzeug- und Fahrwerkherstellern geeignete Massnahmen treffen, damit beschädigte WOW cover plates in sog. levered suspension Bugfahrwerken frühzeitig erkannt werden. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
477
26.09.2013
Flugzeug
Die Luftfahrtbehörde Kanadas (Transport Canada) und die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollten zusammen mit den Flugzeug- und Fahrwerkherstellern die Risiken überprüfen, welche mit der Installation einer WOW cover plate an sog. levered suspension Bugfahrwerken einhergehen, und geeignete präventive Massnahmen treffen. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
475
22.10.2013
Helikopter
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte sicherstellen, dass während der Aus- und Weiterbildung von Helikopterpiloten aller Stufen der Prozess der Entscheidungsfindung (decision making process) speziell trainiert wird. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
462
24.10.2013
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte sicherstellen, dass in der schweizerischen Flugsicherung ein System implementiert wird, welches in der Lage ist, bei einer Diskrepanz zwischen der Höhenfreigabe der Flugsicherung (cleared flight level), und der Einstellung im Luftfahrzeug (selected altitude), einen Alarm auszulösen. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
478
03.02.2014
Flugzeug / Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte verlangen, dass die regionale VFR-Karte des Flugplatzes Sitten VFR-Routen oder -Punkte für den Ausflug aus der TMA/CTR enthält und so eine Trennung zwischen dem VFR- und IFR-Verkehr schafft. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
484
19.08.2014
Segelflugzeug / Flugzeug
Das Bundesamt fu¨r Zivilluftfahrt sollte gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbeho¨rden von Nachbarstaaten und unter Einbezug der betroffenen Verkehrskreise die Luftraumstruktur um den Flughafen Zu¨rich pru¨fen und Massnahmen treffen, welche die Nutzung des Luftraumes vereinfachen bzw. fehlertoleranter machen. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
483
19.08.2014
Segelflugzeug / Flugzeug
Das Bundesamt fu¨r Zivilluftfahrt sollte gemeinsam mit der Flugsicherung Skyguide das Konzept der "anticipated clearances" pru¨fen und Massnahmen treffen, die sicherstellen, dass Flu¨ge nach Instrumentenflugregeln, unter Einhaltung einer Freigabe, nicht auf Ho¨hen oder in Luftra¨ume gelangen, die fu¨r sie nicht vorgesehen sind. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
479
05.09.2014
Flugzeug / Helikopter
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte in Zusammenarbeit mit dem Flughafenbetreiber und der Flugsicherung Skyguide die Erstellung eines Endanflug- und Abflugbereichs (final approach and take-off area – FATO) sowie das Festlegen von Ab- und Anflugrouten für Helikopter zu den Wegpunkten HE, H, HW des Flughafens Bern-Belp sicherstellen. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
480
05.09.2014
Flugzeug / Helikopter
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) soll in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung Skyguide, dem Flughafenbetreiber und den Benutzern des Flughafens Bern-Belp eine umfassende Analyse der Betriebsverfahren vornehmen und alle geeigneten Massnahmen ergreifen, welche die Komplexität und die systemischen Risiken verringern. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
481
15.09.2014
Flugzeug / Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte in Zusammenarbeit mit dem Flughafen Zu¨rich und der Flugsicherung skyguide Rahmenbedingungen zur sicheren Abwicklung von Spezialflügen festlegen oder wo nötig anpassen. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
482
28.11.2014
Flugzeug
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency - EASA) sollte zusammen mit dem Flugzeughersteller prüfen, wie die Handbücher angepasst werden können, dass sie dem Piloten eine optimale Hilfe in abnormalen Situationen bieten. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
491
03.12.2014
Helikopter / Flugzeug
Das Bundesamt fu¨r Zivilluftfahrt sollte zusammen mit dem Flugsicherungsunternehmen Skyguide alle notwendigen Massnahmen ergreifen, dass vorhandene Sicherheitsnetze den betroffenen Flugsicherungsstellen zur Verfu¨gung gestellt werden ko¨nnen. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
489
03.12.2014
Helikopter / Flugzeug
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte in Zusammenarbeit mit anderen massgeblichen internationalen Organisationen überprüfen, inwiefern die Nutzung des traffic collision and avoidance system (TCAS) und das Prinzip see and avoid insbesondere in Lufträumen ohne festgelegte Separationskriterien besser aufeinander abgestimmt werden können. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
490
03.12.2014
Helikopter / Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte in Zusammenarbeit mit Skyguide wirksame und einfache Massnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass insbesondere in Luftra¨umen der Klasse D oder anderen durch Verkehrsflugzeuge genutzten Luftra¨umen ohne festgelegte Separationskriterien zumindest der Schutzbereich der Verkehrsflugzeuge, in dem es zur Auslo¨sung eines Ausweichbefehls des Verkehrswarn- und Kollisionsverhinderungssystems kommt, nicht verletzt wird. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
493
Flugzeug / Ballon (Heissluft)
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit dem Schweizerischen Ballonverband sicherstellen, dass die Ballonpiloten in der Anwendung des Nebeldurchstossverfahrens ausreichend ausgebildet sind. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
492
18.12.2014
Flugzeug
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte zusammen mit dem Flugzeughersteller Massnahmen ergreifen, damit die Besatzung ein nicht geschlossenes forward outflow valve, insbesondere im automatischen Betriebsmodus, besser erkennen kann. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
488
22.12.2014
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit der Luftwaffe und dem Flugsicherungsunternehmen Skyguide sicherstellen, dass den Flugverkehrsleitstellen auf Regional- und Militärflugplätzen zur Verbesserung der Übersicht bezüglich des Verkehrs in der Flugplatzumgebung zumindest diejenigen Radardaten zur Verfügung stehen, welche in den Systemen von Skyguide bereits vorhanden sind. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
486
23.02.2015
Flugzeug / Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte sicherstellen, dass die Dokumentation der Flugsicherung und diejenige der Piloten übereinstimmen. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
487
23.02.2015
Flugzeug / Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte prüfen, ob VFR-Anflugrouten durch Geschwindigkeitsbegrenzungen ergänzt werden sollten. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
497
26.03.2015
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollen Massnahmen ergreifen, damit die Insassen von Luftfahrzeugen auch bei besonderen Betriebsformen, wie zum Beispiel beim Absetzen von Fallschirmspringern, während Start, Landung und in Turbulenzen gesichert sind. Teilweise umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
495
10.04.2015
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte sicherstellen, dass die Lotsen im Kontrollturm eine Möglichkeit haben, sich unverzüglich über die Einzelheiten eines Alarms im Zusammenhang mit der Pistenbefeuerung zu informieren. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
485
22.04.2015
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit den Verantwortlichen des Betreibers des Flughafens Zürich geeignete Massnahmen treffen, damit die Besatzungen durch eindeutige und konsistente Anweisungen und Bezeichnungen den vorgegebenen Rollwegen folgen können. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
496
22.04.2015
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte sicherstellen, dass für den Flugplatz Sion ein spezifisches Verfahren ausgearbeitet wird, das den Start eines IFR-Flugs abhängig von der Ankunft eines VFR-Flugs aus dem Schweizer Luftraum der Klasse C beziehungsweise aus dem Luftraum der Klasse D über französischem Gebiet regelt. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
494
29.06.2015
/ Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte in Zusammenarbeit mit den Betreibern von zivilen Hochleistungsflugzeugen, insbesondere von ehemaligen Kampfflugzeugen, Rahmenbedingungen und Betriebsregeln festlegen, die einerseits einen sicheren Betrieb dieser Luftfahrzeuge ermöglichen und andererseits die Sicherheitsbedürfnisse der übrigen Luftraumbenützer berücksichtigen. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
500
01.09.2015
Motorsegelflugzeug / Segelflugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte sich für die Entwicklung eines technischen Verfahrens einsetzen, mit welchem die Funktionstüchtigkeit der in Luftfahrzeugen eingebauten Kollisionswarnsysteme Flarm einfach und gefahrlos am Boden überprüft werden kann. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
1
Motorsegelflugzeug / Segelflugzeug
Farbwarnkennzeichnungen an Segelflugzeugen innerhalb der von Herstellern zulässigen Bereiche sind heute weit verbreitet. Neue technologische Entwicklungen, die der besseren optischen Erkennbarkeit von Segelflugzeugen dienen, sollten zusätzlich verfolgt und genutzt werden. Details (PDF)
501
26.10.2015
Flugzeug
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency, EASA) sollte dafür sorgen, dass die Kondensatoranlagen im Falle eines Versagens die Sicherheit der Insassen gewährleisten. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
2
Flugzeug
Die Flugbetriebsunternehmen sollten ihre Verfahren dahingehend optimieren, dass diese eine hohe Resilienz aufweisen. So kann beispielsweise durch Anwendung einer Arbeitsweise nach dem closed-loop-Prinzip sichergestellt werden, dass insbesondere bei Reaktion auf eine neue Situation Arbeitsfehler oder vergessene Arbeitsschritte im Ansatz erkannt und behoben werden können. Dabei sollte auch darüber nachgedacht werden, wie viel Kommunikation in einer Mehrpersonenbesatzung (multi crew) sinnvoll ist. Einerseits sollte nicht so viel Information ausgetauscht werden, dass es zu einer Übersättigung oder zu einem falschen Setzen von Prioritäten kommt. Anderseits sollte vermieden werden, dass durch zu gerin-ge Kommunikation Fehler unentdeckt bleiben oder wesentliche Informationen nicht allen Besatzungsmitgliedern bekannt sind. Details (PDF)
499
02.03.2016
Flugzeug / Segelflugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte in Zusammenarbeit mit den Anspruchsgruppen und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) ein Konzept für die Einführung von kompatiblen, auf Standards der Internationalen Zivilluftfahrt basierenden Kollisionswarnsystemen für die allgemeine Luftfahrt erarbeiten und einen Aktionsplan für die kurz-, mittel- und langfristige Umsetzung erstellen und umsetzen. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
498
02.03.2016
Flugzeug / Segelflugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte in Zusammenarbeit mit den Anspruchsgruppen alle Besatzungen über die Kollisionsrisiken sensibilisieren und die Aus- und Weiterbildung von Besatzungen in der Anwendung des Prinzips «see and avoid» und der Kollisionswarnsysteme intensivieren. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
505
Flugzeug
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte in Zusammenarbeit mit dem Flugzeughersteller Flight Design GmbH sicherstellen, dass diese geeignete Massnahme trifft, um die Entstehung von Gasblasen im Kraftstoffsystem von Flugzeugen des Musters Flight Design CTLS zu minimieren und sicherzustellen, dass allfällig vorhandene Gasblasen ausreichend eliminiert werden. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
511
14.07.2016
Ecolight
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollten durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass das elektrische System der mit RotaxMotoren des Baumusters 914 betriebenen Luftfahrzeuge mit einer redundanten Spannungsversorgung der beiden elektrischen Treibstoffpumpen ausgerüstet ist. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
502
Helikopter
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte sicherstellen, dass der Hersteller Hélicoptères Guimbal die Betriebssicherheit des Gebläserades des Kühlsystems in Helikoptern des Musters Cabri G2 flottenweit sofort überprüft und für den weiteren Betrieb ein entsprechendes Inspektionsprogramm erstellt wird. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
503
Helikopter
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte sicherstellen, dass der Hersteller Hélicoptères Guimbal geeignete Massnahmen trifft, um das Auftreten einer Desintegration des Gebläserades des Kühlsystems in Helikoptern des Musters Cabri G2 zu verhindern. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
516
26.10.2016
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit dem Koordinationszentrum (Rescue Coordination Centre – RCC) prüfen, inwiefern die Organisation des Such- und Rettungsdienstes (Search and Rescue – SAR) in Bezug auf die Schnittstellenproblematik optimiert werden kann. Teilweise umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
513
26.10.2016
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte eine Einbaupflicht von automatischen Notsendern (Emergency Locator Transmitter – ELT) oder vergleichbaren Geräten für sämtliche in der Schweiz betriebenen Luftfahrzeuge prüfen. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
13
Sämtliche Luftraumteilnehmer sollten über adäquate Kenntnisse in Bezug auf die SAR-Organisation und die technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Auslösung und Beschleunigung einer SAR-Aktion verfügen. Ausbildungsstätten und Fluglehrer sollten sicherstellen, dass die notwendigen Kenntnisse während der Ausbildung von Piloten und bei Weiterbildungs- und Refresher-Seminaren vermittelt werden. Details (PDF)
515
26.10.2016
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) Anstrengungen unternehmen, ELT konstruktiv und einbautechnisch so zu verbessern, dass ihr korrektes Funktionieren möglichst in allen Fällen gewährleistet ist. Nicht umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
517
26.10.2016
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit dem Koordinationszentrum (Rescue Coordination Centre – RCC) die Organisationsform und die Arbeitsweise des RCC überprüfen und allenfalls anpassen. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
514
26.10.2016
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte die administrativen und technischen Hürden für den Einbau von ELT so weit wie möglich reduzieren. Teilweise umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
508
06.12.2016
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte dafür sorgen, dass die Parametrisierung des runway incursion monitoring and conflict alert sub-system (RIMCAS) überdacht wird, damit es als Sicherheitsnetz auch unter anderen meteorologischen Bedingungen als denjenigen geringer Sichtweiten effizient ist. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
4
Flugzeug
Eine Zusammenstellung untersuchter Zwischenfälle, die sich auf dem Flugfeld Luzern-Beromünster ereignet haben, zeigt, dass beim Betrieb an der Grenze der Flugleistung griffige Entscheidungskriterien für einen allfälligen Startabbruch festgelegt werden müssen. Ein mögliches Entscheidungskriterium ist in der Broschüre Alaskan Off Airport Operation Guide der Luftfahrtbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika (Federal Aviation Administration – FAA) wie folgt beschrieben: “Establish and mark a go/no go decision point for takeoff. One way to do this is to clearly mark the halfway point of your available takeoff area. Calculate 70 % of your lift off speed i.e. 50 MPH x .70 = 35 MPH. Check your airspeed as you approach the decision point and if you’re less than 70 % of lift off speed—abort. Reduce your load, lengthen your runway, or wait for more favorable takeoff conditions.” Details (PDF)
523
19.12.2016
Ecolight
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte in Zusammenarbeit mit den Flugplatzleitungen, den Leitern der Flugplatzfeuerwehren und den Institutionen des Schweizer Feuerwehrwesens Umfang, Inhalt, Umsetzung und Effektivität der Ausbildung der Feuerwehrleute auf den Flugplätzen sowie die vorgesehenen Einsatzverfahren überprüfen und gegebenen Falles adäquate Massnahmen zur Erreichung der erwarteten Einsatzbereitschaft ergreifen. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
509
19.12.2016
Helikopter / Motorsegelflugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte gemeinsam mit der Flugplatzbetreiberin und den ortsansässigen Helikopterbetrieben die speziellen An- und Abflugverfahren für Helikopter auf dem Flugplatz Samedan überprüfen. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
510
19.12.2016
Helikopter / Motorsegelflugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte sicherstellen, dass sämtliche An- und Abflugverfahren auf allen Schweizer Flugplätzen für das Luftfahrtpersonal publiziert sind, auch wenn diese Verfahren möglicherweise nur von einem eingeschränkten Personenkreis benutzt werden dürfen. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
507
23.12.2016
Helikopter
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) soll das Verfahren zur Erlangung von Ermächtigungen zur Durchführung und Bescheinigung von Instandhaltungsarbeiten an Luftfahrzeugen der Sonderkategorie, Unterkategorie «historisch», überprüfen. Dabei sind strengere Anforderungen zu definieren und umzusetzen, um die erforderliche Qualität sicherzustellen. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
506
23.12.2016
Helikopter
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte im Einzelfall prüfen, welche Einschränkungen beim Betrieb von Luftfahrzeugen der Sonderkategorie, Unterkategorie «historisch», notwendig sind. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
5
Flugzeug
Auch wenn man sich auf den Standpunkt stellen könnte, dass es bei vollständigem Wiedereinbau aller Teile und bei korrekter Wartung gemäss den Vorgaben des Herstellers zu keiner kritischen Situation kommen könne, so stellt die Modifikation doch eine einfache und kostengünstige Optimierung des Schmiersystems dar. Aus diesem Grund empfiehlt die Schweizerische Sicherheitssuchungsstelle die Nachrüstung der entsprechenden Motoren. Details (PDF)
8
Helikopter / Motorsegelflugzeug
Sämtliche Betreiber von Flarmsystemen sollten sicherstellen, dass die Konfiguration des Gerätes zweckmässig ist und dem Einsatz- bzw. Verwendungszweck des verwendeten Luftfahrzeuges entspricht. Details (PDF)
9
Helikopter / Motorsegelflugzeug
Entwickler von Flarmsystemen sollten die möglichen Konfigurationstypen überdenken und allenfalls anpassen. Bei Geräten mit Sprachausgabe sollte die entsprechende Sprachausgabe überprüft und allenfalls angepasst werden. Details (PDF)
7
Ecolight
Wenn bei einem Flugunfall ein Gesamtrettungssystem (Fallschirm- Rettungssystem mit Raketentreibsatz) nicht ausgelöst wird, muss von einer Gefährdung der Rettungskräfte durch das Gesamtrettungssystem ausgegangen werden – das Gesamtrettungssystem kann durch Rettungsarbeiten am Wrack ausgelöst werden, selbst wenn der Auslösemechanismus im Cockpit gesichert ist. Wenn ein nicht ausgelöstes Gesamtrettungssystem an einer Unfallstelle erkannt wird, ist es sicherheitsbewusst, zusätzlich zur generellen Absperrung der Unfallstelle den Ausschusssektor des Gesamtrettungssystems speziell zu markieren. Ein mittels Absperrband oder Leitkegeln kenntlich gemachter Trichter von etwa 60° Öffnungswinkel und 100 Meter Länge von der Ausschussöffnung her in Ausschussrichtung wird empfohlen. Jedes nicht unbedingt nötige Betreten dieses Sektors sollte vermieden werden. Überlebende sollen so rasch wie möglich aus der Gefahrenzone gebracht werden. Wenn möglich und für die Sicherung von Rettungsarbeiten nötig, können Massnahmen ergriffen werden, wie sie in der Sicherheitsempfehlung Nr. 454 der SUST beschrieben sind. Dazu gehört primär, das Auslösekabel so nahe wie möglich an der Anzündeinheit zu blockieren. Dies kann beispielsweise mit einer Crimpzange durchgeführt werden, indem möglichst nahe bei der Rakete und ohne das Kabel in dessen Mantel zu verschieben mit einer Crimpklampe das Auslösekabel mit dem Kabelmantel verpresst und dadurch blockiert wird. Details (PDF)
6
Ecolight
Die in der Aviatik verbreitete Regel, wonach die Anfluggeschwindigkeit das 1.3-Fache der Überziehgeschwindigkeit in Landekonfiguration (VS0) beträgt, ist für Flugzeuge vergleichsweise geringer Masse – insbesondere Ecolight-und Ultraleichtflugzeuge – nur beschränkt anwendbar. Das Verhältnis zwischen Impuls und Luftwiderstand impliziert bei solchen Flugzeugen eine höhere Anfluggeschwindigkeit, als sie sich aus der Regel ergibt. Ausserdem sollte diese Regel lediglich dann angewendet werden, wenn vom Hersteller des Luftfahrzeuges keine Anfluggeschwindigkeit vorgegeben wird. Details (PDF)
528
30.12.2016
Helikopter
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte in Zusammenarbeit mit dem Helikopterhersteller sicherstellen, dass ein Verfangen des Windenseils an der Befestigungseinheit der Rettungswinde mit technischen Massnahmen verhindert wird. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
520
12.01.2017
Flugzeug / Ballon (Heissluft)
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte gemeinsam mit der Flugsicherung Skyguide Massnahmen zur Warnung von Flugverkehrsleitern vor nicht bewilligten Einflügen in Lufträume, die primär dem Verkehr nach Instrumentenflugregeln dienen, entwickeln. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
522
12.01.2017
Flugzeug / Ballon (Heissluft)
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte gemeinsam mit den massgeblichen Luftfahrtverbänden Massnahmen zur periodischen Befähigungsüberprüfung und Weiterbildung von Ballonpiloten ergreifen. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
521
12.01.2017
Flugzeug / Ballon (Heissluft)
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte gemeinsam mit der Flugsicherung Skyguide das Konfliktwarnsystem (short term conflict alert – STCA) derart verbessern, dass dieses auch vor Konflikten mit langsam fliegenden Luftfahrzeugen warnt. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
518
20.03.2017
Flugzeug / Ballon (Heissluft)
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte für den Betrieb von Luftfahrzeugen, die für ein Grossluftfahrzeug eine Gefahr darstellen können, über schweizerischem Hoheitsgebiet ausnahmslos die Pflicht zum Mitführen eines betriebsbereiten und eingeschalteten Transponders vorschreiben. Dabei sollte insbesondere auf eine möglichst weitgehende Kompatibilität mit den am weitesten verbreiteten Systemen zur Warnung vor unbeabsichtigten Annäherungen und zur Verhinderung von Kollisionen geachtet werden. Zusammen mit der Flugsicherung sollte das BAZL technische und betriebliche Rahmenbedingungen festlegen, die eine optimale Nutzung dieser Transponderpflicht zu Gunsten der Flugverkehrsleitung erlauben. Nicht umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
526
20.03.2017
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit den Betreibern der Flugplätze geeignete Massnahmen ergreifen, die verhindern, dass sich Gepäckwagen und anderes Betriebsmaterial auf den Vorfeldern der Flugplätze durch starke Winde unkontrolliert verschieben können. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
527
20.03.2017
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit dem Flugsicherungsunternehmen Skyguide und den Betreibern der Flugplätze prüfen, inwiefern die vorhandenen Systeme zur Warnung vor unautorisiertem Pistenzugang dahingehend modifiziert werden können, dass auch Betriebsmaterial wie Gepäckwagen und ähnliches erfasst werden kann. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
519
20.03.2017
Flugzeug / Ballon (Heissluft)
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden von Nachbarstaaten, um die Schweizer Flughäfen herum kontrollierte Lufträume der Klassen D oder C festlegen, die einfach gestaltet und ausreichend dimensioniert sind, so dass keine Gefährdung von Grossluftfahrzeugen durch Luftfahrzeuge der Leicht- und Sportaviatik, die ohne Freigabe in diese Lufträume eindringen, mehr entstehen kann. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
14
Helikopter
Thema: Korrekte Interpretation der Hindernissituation Zielgruppe: Helikopterpiloten Helikopterpiloten, die nahe am Gelände fliegen, sollten sich bewusst sein, dass die in Hinderniskarten verzeichnete Hindernissituation unvollständig oder falsch sein kann. Einerseits können Hindernisse vorhanden sein, die aufgrund fehlender Meldung oder aufgrund der Tatsache, dass sie die für die Meldepflicht erforderliche Mindesthöhe nicht erreichen, nicht verzeichnet sind. Andererseits können die realen Hindernisse anders verlaufen, als in der Karte eingezeichnet ist. Es ist daher von grosser Wichtigkeit, die Hindernissituation korrekt zu interpretieren. Dazu gehören einerseits das eindeutige Identifizieren der dargestellten Hindernisse mit den realen Hindernissen sowie die Verifikation deren Verlaufs. Andererseits muss stets berücksichtigt werden, dass noch weitere Hindernisse vorhanden sein können. Details (PDF)
15
Die mit dem Betrieb und Unterhalt von Gepäckwagen und anderem Betriebsmaterial auf den Vorfeldern der Flugplätze betrauten Unternehmen sollten wirksame Verfahren entwickeln, die die Betriebstüchtigkeit dieser Geräte sicherstellen. Details (PDF)
16
Flugzeug
Das Risiko einer Unterbrechung der Treibstoffzufuhr ist zu vermindern. Deshalb sollten die Betreiber prüfen, ob es sinnvoll ist, während Platzrunden die Flügeltanks zu benützen, denn dabei besteht die Gefahr, dass möglicherweise vergessen wird, vor der Landung den Treibstoffwählschalter auf «CENTER (ACRO) TANK» umzustellen. Details (PDF)
530
08.06.2017
Helikopter
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollten prüfen, ob die Testverfahren für aufschlaghemmende Sitze im Helikoptermuster AgustaWestland AW109SP den tatsächlich auftretenden Bedingungen bei einem grundsätzlich überlebbaren Aufprall entsprechen. Gegebenenfalls sollten die Prüf- und Zulassungsbedingungen so verbessert werden, dass die Sitze einen ausreichenden Schutz bei solchen Unfällen bieten. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
525
08.06.2017
Helikopter
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollten Massnahmen ergreifen, damit Besatzungen von Helikoptern durch eine akustische Warnung auf die Gefahr eines bevorstehenden oder sich entwickelnden Wirbelringzustands in Bodennähe aufmerksam gemacht wird. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
531
08.06.2017
Helikopter
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollten zusammen mit den Herstellern des Helikoptermusters AgustaWestland AW109SP und des Notsenders ARTEX C406-N HM geeignete Massnahmen ergreifen, um die Funktionsfähigkeit des genannten Notsenders nach einem Unfall sicherzustellen. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
529
16.06.2017
Flugzeug
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte zusammen mit dem Flugzeughersteller sicherstellen, dass eine Falschmontage des Eingabehebels (valve input lever) des hydraulischen Differentialsteuerventils (Differential Control Selector Valve – DCSV) nicht mehr möglich ist. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
512
28.08.2017
Flugzeug / Flugzeug / Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte Massnahmen ergreifen, um in der Umgebung des Flugplatzes Payerne den Schutz für IFR-Verkehr vor anderen Luftraumnutzern zu gewährleisten. Teilweise umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
524
19.10.2017
Flugzeug
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte sicherstellen, dass der Flugzeughersteller Überlegungen in die Wege leitet zur Sensibilisierung und Schulung der Flugbesatzungen der Airbus Baureihe A320 für Situationen, in denen eine Geschwindigkeitsüberschreitung stattfindet. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
535
14.12.2017
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit allen Flugplatzbetreibern in der Schweiz, die über IFR-Verfahren verfügen, und den entsprechenden Wissensträgern geeignete Massnahmen für einen regelmässigen Informationsaustausch ergreifen. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
536
18.12.2017
Flugzeug
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte Massnahmen ergreifen, dass alle Insassen, insbesondere auch auf den Frontsitzen, vor erheblichen Verletzungen an Kopf und Oberkörper geschützt sind. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
18
Helikopter
Thema: Einbau eines Entstörkondensators gemäss einer FAA/PMA Zielgruppe: Flugzeugbesitzer, -halter und Unterhaltsbetriebe Bei allen Luftfahrzeugen, die gemäss einer FAA/PMA mit einem Entstörkondensator am Generator nachgerüstet wurden, sollte sichergestellt werden, dass kein elektrischer Kurzschluss zwischen dem masseführenden Kondensatorgehäuse und dem elektrischen Bordnetz auftreten kann. Details (PDF)
533
26.04.2018
Ecolight
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollten durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass die Halter und Eigentümer von Flugzeugen mit einem Rotax-Motor des Baumusters 914 über das beschriebene Sicherheitsdefizit informiert werden und dass das elektrische System in ihren Flugzeugen keine Mängel aufweist. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
534
26.04.2018
Ecolight
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollten durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass bei allen Luftfahrzeugen mit einem Rotax-Motor des Baumusters 914 ein Ausfall des Reglergleichrichters oder des Generators und das Entladen der Batterie frühzeitig erkannt werden kann. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
10
Ecolight
Subjekt: Betrieb mit nicht vollständig geladener Batterie Zielgruppe: Halter und Eigentümer von Flugzeugen, die auf elektrische System angewiesen sind, welche zwingend für die Fortführung eines Fluges notwendig sind. Es sollte sichergestellt werden, dass die Besatzungen über die möglichen Auswirkungen eines Starts mit einer unvollständig geladenen Batterie informiert sind und entsprechende Verfahren im AFM zur Kontrolle des Ladezustandes der Batterie beschrieben werden. Details (PDF)
540
31.07.2018
Helikopter
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) und den Helikoptertransportunternehmen Massnahmen ergreifen, um bei Helikoptertransportflügen die Sicherheit von Mitarbeitern und Drittpersonen in Bezug auf die Folgen des Rotorabwindes (downwash) zu erhöhen. Teilweise umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
542
10.09.2018
Helikopter / Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte in Zusammenarbeit mit Flugschulen und anderen betroffenen Verkehrskreisen sicherstellen, dass Piloten und andere am Flugbetrieb beteiligte Personen betreffend Nachlaufturbulenz von Helikoptern und den davon ausgehenden Gefahren instruiert und sensibilisiert werden. Teilweise umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
541
25.09.2018
Flugzeug / Flugzeug
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) sollte zusammen mit der Deutschen Flugsicherung (DFS), Skyguide und Austro Control GmbH prüfen, inwiefern das Betriebskonzept während der Luftfahrtmesse verbessert werden kann. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
532
26.09.2018
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte in Zusammenarbeit mit dem Flughafenbetreiber Lösungen suchen, die es ermöglichen, den Flugbesatzungen die Begrenzung des runway turn pad gut erkennbar zu machen. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
17
Flugzeug
Thema: Rollen bei schlechten Sichtbedingungen Zielgruppe: Flugbesatzungen, Ausbildungsverantwortliche der Flugbetriebsunternehmen Die Flugbetriebsunternehmen sollten die Flugbesatzungen darauf sensibilisieren, dass beim Rollen, speziell unter schlechten Sichtbedingungen, die Rollgeschwindigkeit anzupassen ist und die Handlungen im Cockpit auf das absolute Minimum zu beschränken sind. Für Arbeiten, die den closed loop unterbrechen, sollte das Flugzeug angehalten werden. Details (PDF)
11
Ecolight
Thema: Notverfahren bezüglich der Comco Ikarus C 42; Triebwerksausfall nach dem Start Zielgruppe: Piloten und Fluglehrer der Allgemeinen Luftfahrt, Hersteller, Flugschulen und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Diese Empfehlung steht in markantem Widerspruch zu den allgemein bekannten Empfehlungen der gängigen Lehrmittel namhafter Organisationen der Aviatik in der Schweiz. Im Weiteren macht der Hersteller dabei keine Angaben, unter welchen Bedingungen solche Umkehrkurven idealerweise erfliegbar wären. Im vorliegenden Fall wurde eine Umkehrkurve deutlich über der erwähnten minimalen Höhe eingeleitet, aus der es der Besatzung nicht gelang, eine Notlandestelle zu finden. Dies zeigt, dass zur Festlegung einer Entscheidungshöhe eine Analyse der relevanten situativen Faktoren wie Piste, Hindernisse, Topographie, Wind, Masse, etc. vor dem Start stattfinden muss. Speziell die Betreiber dieses Flugzeugtyps sollten ihre Piloten diesbezüglich sensibilisieren und das Risiko entsprechend thematisieren. Details (PDF)
12
Ecolight
Thema: Auslegung des Systems zur Regelung der Motorenleistung im Flugzeugtyp Comco Ikarus C 42 Zielgruppe: Piloten und Fluglehrer der Allgemeinen Luftfahrt, Hersteller, Flugschulen, Unterhaltsbetriebe und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Es lagen keine Anhaltspunkte für vorbestandene technische Mängel vor, die den Unfall hätten verursachen oder beeinflussen können. Insbesondere ergab die technische Untersuchung des Motors keine Hinweise, die den Motorausfall erklären könnten. Es ist grundsätzlich nicht auszuschliessen, dass die Besatzung der HB-WAS zur Korrektur des zu steilen Sinkfluges das Gas zu brüsk manipulierte und der Motor in der Folge abstellte. Festzuhalten ist jedoch, dass dieses Phänomen beim vorliegenden Motorentyp selten beobachtet wird. Die Auslegung des Systems zur Regelung der Motorenleistung im Flugzeugtyp Comco Ikarus C 42 verfügt cockpitseitig am Gashebel über keinen mechanischen Anschlag für die Position „Leerlauf“. Es ist daher möglich, dass ein Zurückziehen des Gashebels bis zur Vorderkannte der Sitzwanne unbeabsichtigt die mechanischen Anschläge bei den Vergasern überdrücken. In der Folge kommt es, wie in einem Versuch demonstriert, zum spontanen Abstellen des Motors. Ein mechanischer Anschlag im Cockpit, wie vom Motorenhersteller als notwendig erachtet, würde diese Möglichkeit ausschliessen. Speziell die Betreiber dieses Flugzeugtyps sollten ihre Piloten diesbezüglich sensibilisieren und das Risiko entsprechend thematisieren. Details (PDF)
3
Flugzeug
Thema: Training im Simulator Zielgruppe: Flugbesatzungen, Ausbildungsverantwortliche der Flugbetriebsunternehmen, Hersteller von Trainingsgeräten Die Flugbetriebsunternehmen sollten dahin wirken, dass bei Übungen im Flugzeugsimulator das Thema Druckprobleme weiter gefasst wird, damit Flugbesatzungen bei Druckproblemen nicht ausschliesslich auf Druckabfall (decompression) und Notabstieg (emergency descent) fokussiert bleiben. Details (PDF)
504
23.10.2018
Flugzeug
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte zusammen mit dem Flugzeughersteller sicherstellen, dass den Flugbesatzungen eine Kabinendruckhöhe unterhalb -2060 ft in geeigneter Form zur Anzeige gebracht wird. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
25
Flugzeug
Das Flugbetriebsunternehmen und die Instandhaltungsbetriebe sollten zusammen mit der Organisation zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (Continuing Airworthiness Management Organisation – CAMO) die bestehenden Abläufe prüfen und so verbessern, dass die Nachvollziehbarkeit der Instandhaltungsarbeiten sowie eine eindeutige Ersatzteilbewirtschaftung gewährleistet sind. Details (PDF)
548
20.11.2018
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte in Zusammenarbeit mit dem Flugbetriebsunternehmen durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass die Schwesterflugzeuge HB-HOP und HB-HOS auf Korrosionsschäden und Mängel an Systemkomponenten überprüft werden. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
544
05.12.2018
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit der Flugsicherung Skyguide und der Segelfluggruppe Bern die Zweckmässigkeit der Segelflugvereinbarung überprüfen und, falls an ihr festgehalten werden soll, durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass diese Sonderregelung durch die Benutzer einfach und sicher gehandhabt werden kann. Teilweise umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
22
Flugzeug
Thema: Übung von Durchstartverfahren Zielgruppe: Piloten von Leichtflugzeugen Es erscheint sinnvoll, Durchstartverfahren beispielsweise im Rahmen von Trainingsflügen regelmässig zu üben, damit dieses Verfahren in einer zeitkritischen Situation, bei der eine Landung nicht sicher möglich erscheint, jederzeit abgerufen und umgesetzt werden kann. Details (PDF)
543
03.01.2019
Flugzeug / Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit der Flugsicherung Skyguide die erforderlichen Massnahmen ergreifen, damit auf den Regionalflugplätzen zusätzlich zur visuellen Darstellung einer Warnung des STCA mit einer akustischen Warnung das Bewusstsein über die Gesamtsituation (situational awareness) der Platzverkehrsleiter erhöht wird. Nicht umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
21
Flugzeug / Flugzeug
Zielgruppe: Piloten von Luftfahrzeugen im Betrieb nach Sicht- und Instrumentenflugregeln. Die Flugbesatzungen müssen sich bewusst sein, dass sie im Luftraum der Klasse D selber für das Einhalten sicherer Abstände zwischen VFR-Flügen bzw. zwi-schen VFR- und IFR-Flügen verantwortlich sind. Details (PDF)
20
Flugzeug / Flugzeug
Zielgruppe: Piloten von Luftfahrzeugen im Betrieb nach Sichtflugregeln. Den Besatzungen wird in Erinnerung gerufen, dass präzise Positionsangaben, die auch eine Höhenangabe umfassen, für andere Luftraumbenutzer und die Flugsicherung ein wichtiges Informationsmittel darstellen, um einen Überblick über die Verkehrssituation zu erlangen. Vereinbarte oder angekündigte Flugwege sollten ohne Rücksprache mit der Flugsicherung oder ohne andere Verkehrsteilnehmer zu informieren, nicht verlassen werden, da andere Besatzungen und die Flugsicherung mit diesen rechnen. Details (PDF)
19
Segelflugzeug
Die Hersteller von Segelflugrechnern und Kollisionswarnsystemen sollten die Konstruktion und die Ausführung ihrer Geräte dahingehend anpassen, dass die Daten der Flugwegaufzeichnung bis zum Zeitpunkt eines Unfalls in den Speichermedien registriert werden und danach auslesbar sind. Details (PDF)
554
17.06.2019
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass das akustische Warnsignal beim Einleiten einer Notlandung von Drittpersonen am Boden wahrgenommen werden kann. Teilweise umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
553
17.06.2019
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass die Befestigung des Notfallschirms an der Drohne den möglichen Belastungen standhält. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
23
Flugzeug / Flugzeug
Thema: Planung von Verbandsflügen Zielgruppe: Piloten von Luftfahrzeugen, die Verbandsflüge durchführen Den Besatzungen wird in Erinnerung gerufen, dass eine detaillierte Planung und ein umfassendes Briefing mit allen beteiligten Piloten für eine sichere Durchfüh-rung von Verbandsflügen entscheidend sind. Die Komplexität der Flugmanöver und der geplanten Flugwege soll in Abhängigkeit der Erfahrung der beteiligten Pi-loten und der eingesetzten Flugzeuge mit deren spezifischen Leistungscharakte-ristiken und Sichtverhältnissen geplant werden. Die Zuständigkeiten und die Ver-fahren bei unklaren Situationen während des Fluges müssen allen Piloten bewusst sein. Details (PDF)
545
20.06.2019
Flugzeug / Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass Piloten, die eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung der Mindestflughöhe mit einer Berechtigung zur Flugvorführung im Verband erhalten, ausreichend für die jeweilige Position im Verband ausgebildet werden und insbesondere die Aufgaben der entsprechenden Position kennen. Teilweise umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
547
21.08.2019
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit dem Flughafenbetreiber Massnahmen ergreifen, welche die Beleuchtungssituation auf den Rollwegen im Bereich des Sektors Grely in der Nacht verbessern. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
24
Flugzeug / Segelflugzeug
Thema: Nutzung des Transponders und Kontaktaufnahme mit der Flugsicherung im Nahbereich von Regionalflugplätzen mit Instrumentenanflügen Zielgruppe: Aero-Club der Schweiz (AeCS) und alle Luftraumbenützer Der Aero-Club der Schweiz sollte seine Mitglieder dahingehend sensibilisieren, dass im Luftraum E, der an die Kontrollzonen (Control Zone – CTR) resp. die Nahkontrollbezirke (Terminal Control Area – TMA) von Regionalflugplätzen wie beispielsweise St. Gallen-Altenrhein angrenzen, vermehrt mit IFR-Verkehr gerechnet werden muss. Ein kontinuierliches Einschalten des Transponders sowie eine Kontaktaufnahme mit dem Platzverkehrsleiter des Flugplatzes zur Übermittlung der eigenen Position und Flughöhe sind neben see and avoid derzeit die einzige Möglichkeit, ein nach VFR-fliegendes Luftfahrzeug für den nach IFR-operierenden Flugverkehr erkennbar zu machen. Details (PDF)
28
Flugzeug
Thema: Regeln innerhalb von Fahrzeugbesatzungen beim Befahren des Pistensystems Zielgruppe: Feuerwehr auf dem Flughafen Zürich Die Flughafenfeuerwehr des Flughafens Zürich sollte mit geeigneten betrieblichen Massnahmen sicherstellen, dass Feuerwehrbesatzungen bei Fahrten auf dem Pistensystem ihre Aufmerksamkeit auf den Fahrweg und die Orientierung lenken und für den Fahrweg nicht relevante Arbeiten und Gespräche unterlassen. Details (PDF)
27
Flugzeug
Thema: Trainingsstand der Feuerwehrbesatzungen Zielgruppe: Flughafenbetreiber und Feuerwehr des Flughafens Zürich Der Flughafenbetreiber des Flughafens Zürich sollte in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung und der Flughafenfeuerwehr Massnahmen ergreifen, damit Feuerwehrbesatzungen ein regelmässiges Fahrtraining auf dem Pistensystem erhalten. Details (PDF)
555
03.12.2019
Motorsegelflugzeug
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass die Ausbildung für Eigenstart mit Segelflugzeugen mit Klapptriebwerk bezüglich der typenspezifischen Risiken angepasst wird. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
550
14.01.2020
Flugzeug / Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte dafür sorgen, dass die Betriebsabläufe der Flugverkehrsleitung so angepasst werden, dass das Risiko eines unerlaubten Befahrens der Piste an der Kreuzung des Rollwegs Z mit der Betonpiste 05 abgedeckt ist. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
551
14.01.2020
Flugzeug / Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte dafür sorgen, dass das Sicherheitsnetz RIMCAS so konfiguriert wird, dass es einen Alarm auslöst, der auch bei anderen Betriebsbedingungen als bei eingeschränkter Sicht wahrnehmbar ist. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
549
14.01.2020
Flugzeug / Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte dafür sorgen, dass das Risiko eines unerlaubten Befahrens der Piste an der Kreuzung des Rollwegs Z mit der Betonpiste 05 auf der Flugplatzkarte gekennzeichnet wird. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
552
25.02.2020
Flugzeug
Die kanadische Zertifikationsbehörde (National Aircraft Certification at Transport Canada – TC) sollte zusammen mit dem Hersteller sicherstellen, dass bei einem Start mit zu geringer Startleistung die Störklappen (spoiler) nicht automatisch ausgefahren werden. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
31
Flugzeug / Segelflugzeug
Thema: Aufstellung von Segelflugzeugen für den Start Zielgruppe: Segelfluggruppen und Flugplatzhalter Die Betriebsverfahren auf Flugplätzen mit Segelflugbetrieb sollten dahingehend angepasst werden, dass die Segelflugzeuge auf der Mittellinie der Startpiste für den Start aufgestellt werden können. Details (PDF)
558
15.09.2020
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit der Flugsicherung und dem Flughafenbetreiber von Genf geeignete Massnahmen ergreifen, welche die Gefährdung eines landenden Luftfahrzeuges durch die Wirbelschleppe eines vorangehend gestarteten Luftfahrzeuges reduzieren. Nicht umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
559
15.09.2020
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit der Flugsicherung und den Betreibern aller Landes- und Regionalflughäfen der Schweiz die bestehenden Betriebsverfahren betreffend die Gefährdung durch Wirbelschleppen überprüfen. Nicht umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
560
15.09.2020
Flugzeug
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency – EASA) sollte die zu wenig differenzierte Mindeststaffelung betreffend wake turbulence, insbesondere bei versetzter Pistenschwelle, überdenken und entsprechend anpassen. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
556
20.10.2020
Helikopter
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte folgende Massnahmen zur Verhinderung von Kabelkollisionen ergreifen: - Sicherstellung einer Luftfahrthindernisdatenbank, die möglichst den Ist-Zustand darstellt. - Förderungsprogramm für sensorbasierte, autonome Hinderniswarnsysteme. Teilweise umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
35
Flugzeug
Das Flugbetriebsunternehmen sollte seine internen Abläufe insbesondere im Bereich der Qualitätssicherung und im Umgang mit Risiken verbessern, so dass Sicherheitsprobleme zeitgerecht erkannt und zielführend behoben werden können. Details (PDF)
567
22.12.2020
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte vor der regulären Inbetriebnahme der grundüberholten Flugzeuge des Baumusters Ju 52/3m g4e vom Flugbetriebsunternehmen verlangen, die wesentlichen Leistungsdaten zu ermitteln und die entsprechenden Dokumente anzupassen. Nicht umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
34
Flugzeug
Das Flugbetriebsunternehmen sollte Führungs- und Überwachungsmassnahmen entwickeln und einführen, die es gestatten, die Verletzung elementarer Sicherheitsgrundsätze und gesetzlicher Regelungen zu erkennen und deren Einhaltung sicherzustellen. Details (PDF)
562
22.12.2020
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte bis zur Umsetzung der Sicherheitsempfehlung Nr. 561 sicherstellen, dass im Flugbetrieb mit Passagieren unter Verwendung von Luftfahrzeugen nach Anhang I der europäischen Verordnung 2018/1139 mit einem an die Komplexität und die Grösse des jeweiligen Flugbetriebs angepassten Aufwand die für diesen Betrieb spezifischen Risiken erfasst und wirkungsvoll verringert werden. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
33
Flugzeug
Das Flugbetriebsunternehmen sollte die Zusammenarbeit (Crew Ressource Management) seiner Flugbesatzungen dahingehend optimieren, dass sie den spezifischen Anforderungen seines Betriebs (Sichtflug, Fliegen im Gebirge, grosse Erfahrung, gleiche Rangstufe etc.) gerecht wird. Details (PDF)
564
22.12.2020
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit den Organisationen, die historische Luftfahrzeuge vornehmlich zum Transport von Passagieren betreiben, risikobasierte und wirkungsvolle Führungs- und Überwachungsmassnahmen festlegen, welche die spezifischen Probleme für diese Art von Betrieb frühzeitig zu erfassen und zu korrigieren vermögen. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
565
22.12.2020
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte seine Organisation zur Durchführung von Audits und Inspektionen dahingehend verbessern, dass ein besserer Informationsaustausch innerhalb der Behörde, eine kritische Analyse des betreffenden Unternehmens und ein Erkennen der relevanten Problemfelder wirksamer möglich werden. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
37
Flugzeug
Das Flugbetriebsunternehmen sollte kritische Flugzustände in realistischen Betriebssituationen dokumentieren. Die Besatzungen sollten mit kritischen Flugzuständen so gut wie möglich vertraut gemacht werden. Details (PDF)
566
22.12.2020
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte sich für die Aufsicht über die historische Luftfahrt die notwendige Fach- und Methodenkompetenz aneignen oder von unabhängiger Seite verfügbar machen. Weiter sollte es dafür sorgen, dass die Aufsicht in wirksamer Weise ausgeübt wird. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
561
22.12.2020
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte dafür besorgt sein, dass für den Flugbetrieb mit Passagieren unter Verwendung von Luftfahrzeugen nach Anhang I der europäischen Verordnung 2018/1139 angepasste Regeln festgelegt werden, die den für diesen Betrieb spezifischen Risiken wirkungsvoll Rechnung tragen. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
563
22.12.2020
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte bei der Zulassung von Luftfahrzeugen nach Anhang I der europäischen Verordnung 2018/1139 zur Erteilung von Ausnahmen die für diesen Betrieb spezifischen Risiken berücksichtigen und die Ausnahmebewilligungen periodisch überprüfen. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
36
Flugzeug
Das Flugbetriebsunternehmen sollte die fehlenden Ereignis- und Risikoanalysen vornehmen und sicherstellen, dass bei Motorausfällen und beim Fliegen im Gebirge durch eine zweckmässige Flugwegplanung und Flugwegwahl die sichere Beendigung des Fluges jederzeit gewährleistet ist. Details (PDF)
32
Flugzeug
Das Flugbetriebsunternehmen sollte mit seinen Flugbesatzungen gezielte Nachschulungen bezüglich Disziplin, Einhalten von Regeln und insbesondere des sicheren Fliegens im Gebirge und der Anwendung elementarer fliegerischer Grundsätze durchführen. Details (PDF)
568
30.03.2021
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass mit Anbeginn der Umstellung auf elektronische Logbuchsysteme den berechtigten Personenkreisen ein uneingeschränkter Zugang zu Informationen über den technischen Zustand des Luftfahrzeuges gewährleistet bleibt. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
571
27.04.2021
Flugzeug
Das BAZL sollte das Luftfahrzeugregister mit einem Eintrag für elektrisch angetriebene Luftfahrzeuge ergänzen. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
570
27.04.2021
Flugzeug
Die EASA sollte in Zusammenarbeit mit dem Flugzeughersteller sicherstellen, dass in allen Flugzeugmustern, die einen der Alpha Electro 167 ähnlichen Aufbau der Rumpfstruktur aufweisen, die Befestigungspunkte der Sitzgurte solchen Belastungen standhalten. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
569
27.04.2021
Flugzeug
Die EASA sollte sicherstellen, dass der Flugzeughersteller das Kühlsystem der Antriebseinheit derart anpasst, dass der Ausfall einer einzelnen Systemkomponente – wie beispielsweise der Umwälzpumpe – die Kühlung und in der Folge die Motorleistung nicht massgeblich beeinträchtigt. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
572
27.04.2021
Flugzeug
Das BAZL sollte in Zusammenarbeit mit Flugplatzbetreibern und Einsatzkräften, die üblicherweise bei Unfällen mit Luftfahrzeugen zum Einsatz kommen, Massnahmen ergreifen, welche das Bewusstsein (awareness) betreffend die Gefahren, die von verunfallten, elektrisch angetriebenen Luftfahrzeugen ausgehen und wie diesen entgegnet werden kann, erhöhen. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
580
Helikopter
Die Amerikanische Behörde für die Zivilluftfahrt (Federal Aviation Administration - FAA) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass der Hersteller Ly-coming Engines geeignete Massnahmen trifft, um die erkannten Fertigungsmän-gel zu beheben. Details (PDF)
578
21.09.2021
Helikopter
Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency – EASA) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass bei allen Betreibern von Motoren der O-360 Familie des Herstellers Lycoming Engines die von möglichen Fertigungsmängeln herrührende Verengung des Ölkanals im accessory housing identifiziert und behoben wird. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
579
Helikopter
Die Amerikanische Behörde für die Zivilluftfahrt (Federal Aviation Administration – FAA) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass bei allen Betreibern von Motoren der O-360 Familie des Herstellers Lycoming Engines die von möglichen Fertigungsmängeln herrührende Verengung des Ölkanals im accessory housing identifiziert und behoben wird. Details (PDF)
576
19.10.2021
Flugzeug
Das Amt für Mobilität des Kantons Nidwalden sollte in Zusammenarbeit mit der Justiz- und Sicherheitsdirektion (JSD) des Kantons Nidwalden sowie mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), der Pilatus Flugzeugwerke AG und dem Flugplatzbetreiber von Buochs (LSZC) Massnahmen ergreifen, die das Risiko einer Kollision zwischen den Verkehrsteilnehmern auf den Kantonsstrassen und den Flugzeugen an den Kreuzungen mit den Rollwegen C und D verringern. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
39
Segelflugzeug
Der Segelflugverband der Schweiz (SFVS) sollte die Betreiber von Startwinden sensibilisieren, dass sie die folgenden Hinweise beachten, individuelle Risikoanalysen durchführen und entsprechende Massnahmen umsetzen: • Es sollten nur Seilfallschirme verwendet werden, mit denen eine genügend grosse Seileinzugsgeschwindigkeit erreicht werden kann, um einen geöffneten Seilfallschirm von einem horizontal fliegenden Segelflugzeug in geringer Höhe über Grund wegziehen zu können. • Durch Verwendung eines Zwischenseils sollte der Abstand zwischen der Seilfallschirmkappe und der Schleppkupplung des Segelflugzeuges so gross sein, dass die Reaktionszeit für Besatzungen ausreichend ist, um einem sich aufblähenden oder in sich zusammenfallenden Seilfallschirm ausweichen zu können. • Die grundsätzlichen Überlegungen und Sicherheitsempfehlungen, wie sie in Deutschland seit Jahrzehnten existieren, sollten Schweizer Betreiber von Startwinden nachvollziehen sowie auf heutige Gegebenheiten anpassen und umsetzen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es bei einem Windenstart zu einer Kollision zwischen dem Segelflugzeug und dem Seilfallschirm und Vorseil kommt, kann durch obige Massnahmen minimiert werden. Als Richtwert für die Auslegung der Seilausstat-tung können die Segelflugsport-Betriebs-Ordnung (SBO) der Bundeskommission Segelflug des Deutschen Aero Clubs und die Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA) Nr. 73-16 des Deutschen Luftfahrt Bundesamtes herangezogen werden. Zudem sollten Notverfahren für Windenfahrer instruiert werden, die dem Zusammenwirken der jeweiligen Systemkomponenten angepasst sind. Bei Ausgabe der Sicherheitsempfehlung für mindestens 90 Tage standardmässig zugeordnet Details (PDF)
581
21.12.2021
Motorsegelflugzeug
Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency – EASA) sollte in Zusammenarbeit mit dem Luftfahrzeughersteller Scheibe Aircraft GmbH Massnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass Motorsegler des Musters SF 25 nur betrieben werden, wenn keine derartigen Korrosionserscheinungen an deren Steuerorgane und Steuergestänge bestehen. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
42
Flugzeug
Motorfluggruppen sollten höhere Anforderungen an Privatpiloten stellen, die Rundflüge mit Passagieren im Gebirge durchführen möchten. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Verschlechterung der Steigleistung von Luftfahrzeugen bei heissem Wetter und hoher Masse gewidmet werden. Ein Flug unter diesen Bedingungen sollte mit einem Fluglehrer an Bord stattfinden, um die Taktik für Gebirgsflüge zu überprüfen, bevor Passagiere mitgenommen werden. Details (PDF)
41
Segelflugzeug
Der Hersteller des Kollisionswarnsystems Flarm sollte künftig eine Lösung anbieten, bei der sämtliche bekannten Luftfahrthindernisse in einer Datenbank enthalten sind. In der Zwischenzeit sollten sich die Nutzer dieses beschriebenen Sicherheitsdefizites bewusst sein und gezielt das System mit der geeignetsten Hindernisdatenbank konfigurieren. Details (PDF)
574
24.05.2022
Flugzeug / Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte vor der vollständigen Umsetzung des Projektes AVISTRAT-CH und zeitnah durch geeignete Massnahmen, unter anderem durch Massnahmen im Bereich der bereits ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen Nr. 466, 467, 468, 484, 518 und 519, sicherstellen, dass das Risiko einer gefährlichen Annäherung als Folge einer Luftraumverletzung reduziert wird. Nicht umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
577
31.05.2022
Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte Massnahmen ergreifen, damit der Betrieb von Ultraleichtflugzeugen im Schweizer Luftraum sicherheitsrelevanten Mindestanforderungen genügt. Gleichzeitig sollte überdacht werden, ob Ultraleichtflugzeuge, die diesen Mindestanforderungen genügen, auch in der Schweiz zugelassen werden können. Teilweise umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
575
31.05.2022
Flugzeug / Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte die Klassifizierung des Luftraums, der von den IFR-An- und Abflügen in Sion betroffen ist, überdenken, damit alle Flüge, die sich dort bewegen, vom Flugverkehrskontrolldienst verwaltet werden können. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
584
19.08.2022
Motorsegelflugzeug
Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency – EASA) sollte in Zusammenarbeit mit dem Luftfahrzeughersteller DG-Flugzeugbau GmbH Massnahmen ergreifen, dass Segelflugzeuge des Musters DG-800 B in Bezug auf die Installation der Gelenkköpfe sicher betrieben werden. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
583
23.08.2022
Motorsegelflugzeug
Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency – EASA) sollte in Zusammenarbeit mit dem Flugzeughersteller Schempp-Hirth und dem Hersteller des Hilfsantriebes Solo Vertriebs- und Entwicklungs-GmbH geeignete Vorgaben betreffend die Instandhaltung des Hilfsantriebes und insbesondere dessen Propellerachse definieren. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
582
23.08.2022
Motorsegelflugzeug
Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency – EASA) sollte in Zusammenarbeit mit dem Flugzeughersteller Schempp-Hirth und dem Hersteller des Hilfsantriebes Solo Vertriebs- und Entwicklungs GmbH durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass die Propellerachsen bei allen Motorenmustern der Reihe 2350 eine genügende Gestaltsfestigkeit aufweisen. Als Gestaltsfestigkeit bezeichnet man in der Werkstoffkunde die ermittelte Dauerfestigkeit eines Bauteils in seiner konkreten Gestalt. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
45
15.11.2022
Flugzeug
Die Betreiber der allgemeinen Luftfahrt in Europa sollten die Gefahren der Navigation mit Passüberquerungen in den Bergen hervorheben und die Flugtaktik entsprechend an den vorher festgelegten Flugplan anpassen. Für Flüge im Gebirge finden sich zahlreiche Empfehlungen zu Sicherheitsmassnahmen wie Flugtaktik, Flugplan und Ausrüstung im VFR-Handbuch unter rules of the air and air traffic services (RAC) 4-5-2, 4-5-3. Details (PDF)
586
28.03.2023
Motorsegelflugzeug
Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency – EASA) sollte für ältere Luftfahrzeuge, die eine ähnliche Konstruktionsart wie die Scheibe SF 25 aufweisen, Vorgaben über die Instandhaltung bei hohen Betriebszeiten und hohem Flugzeugalter in Bezug auf Materialermüdung und -alterung schaffen. Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open) Details (PDF)
538
30.05.2023
Flugzeug / Flugzeug
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass für öffentliche Flugvorführungen international standardisierte Richtlinien in allen Mitgliedstaaten angewendet werden. In diesen Richtlinien sollten die Bedingungen zum Erlangen einer Vorführbewilligung (Display Authorisation) definiert, die theoretische und praktische Ausbildung sowie die Überprüfung des Wissens und der fliegerischen Fähigkeiten der Piloten beschrieben werden. Zudem sollten darin die Anforderungen für die Erteilung spezieller Formations-Vorführbewilligungen definiert werden. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
539
30.05.2023
Flugzeug / Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte die Beurteilung von Gefahren und die Bewertung der Risiken für Dritte bei öffentlichen Flugvorführungen sicherstellen sowie beim Veranstalter vorzukehrende Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit einfordern. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
537
30.05.2023
Flugzeug / Flugzeug
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass zur Ausübung von Formationsflügen eine systematische theoretische und praktische Ausbildung sowie eine entsprechende Berechtigung notwendig sind. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
588
06.06.2023
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte bei Betreibern von Drohnen, die in Szenarien mit höherem Risiko – insbesondere bei Flügen ausserhalb des Sichtbereichs (Beyond Visual Line of Sight – BVLOS) über besiedeltem Gebiet – im Einsatz stehen, sicherstellen, dass Service Bulletins zu flugkritischen Komponenten oder deren Software Folge geleistet wird. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
591
06.06.2023
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte sicherstellen, dass der Hersteller die Verwendung eines redundanten Antriebskonzeptes – insbesondere bei Flügen über besiedeltem Gebiet – anstrebt, damit die antriebsbedingte Ausfallwahrscheinlichkeit infolge Materialverschleiss oder aufgrund exogener Faktoren wie z.B. Vogelschlag reduziert wird. Nicht umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
590
06.06.2023
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit dem Betreiber bzw. Hersteller durch geeignete organisatorische resp. technische Massnahmen sicherstellen, dass ein Start bei ungeeigneten Umgebungsbedingungen, die z. B. zu Kondensation oder Vereisung führen könnten, verhindert wird. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
587
06.06.2023
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass die Aufprallenergie einer am Fallschirm zu Boden gleitenden Drohne für Drittpersonen am Boden keine erhebliche Verletzungsgefahr darstellt. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
589
06.06.2023
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte sicherstellen, dass der Hersteller die Bedingungen für das Auslösen des automatischen Flugabbruchsystems (Flight Termination System) dahingehend überarbeitet, dass durch geeignete Massnahmen (contingency procedures) eine kontrollierte Flugbeendigung erwirkt wird, bevor es zum Auslösen des Fallschirms kommt und die Drohne unkontrolliert zu Boden sinkt. Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit Details (PDF)
594
12.09.2023
Flugzeug
Die Amerikanische Flugaufsichtsbehörde (Federal Aviation Administration – FAA) sollte sicherstellen, dass der Hersteller die Anzeige der Flugsteuerung so ändert, dass die Möglichkeit einer Verwechslung zwischen dem linken und rechten Spoiler bestmöglich vermieden wird; diese Empfehlung sollte für alle Flugzeuge gelten, die mit ähnlichen Anzeigen ausgestattet sind. Nicht umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
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12.09.2023
Flugzeug
Die Amerikanische Flugaufsichtsbehörde (Federal Aviation Administration – FAA) sollte sicherstellen, dass der Hersteller Checklisten entsprechend den Änderungen in einem Service Bulletin aktualisiert. Nicht umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
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31.10.2023
Flugzeug / Flugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zeitnah durch geeignete Massnahmen das Risiko gefährlicher Annäherungen im Raum der TMA Sion vermindern, das sich aus der Abwicklung von IFR Verkehr in Luftraum der Klasse E ergibt, beispielsweise durch eine permanente Aktivierung der aktuell bestehenden TMA per NOTAM («TMA TEMPO») oder durch die Einführung einer TMA, die bei Bedarf kurzfristig über Sprechfunk aktiviert werden kann («TMA HX»). Nicht umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
53
13.02.2024
Flugzeug
Zielgruppe: Betreiber von Luftfahrzeugen mit Rotax-Motoren Es sei daran erinnert, dass gemäss der Dokumentation des Motorenherstellers Rotax die Motoren möglichst mit bleifreiem Treibstoff wie z.B. MOGAS zu betreiben seien. Falls über gewisse Zeiträume verbleiter Treibstoff wie z.B. AVGAS 100LL verwendet wird, sollen die Empfehlungen des Motorenherstellers betreffend eine Verkürzung des Intervalls für eine Kompressionsprüfung und einen Öl- und Ölfilterwechsel unbedingt beachtet und im Zweifelsfall konservativ ausgelegt werden. Details (PDF)
596
28.05.2024
Segelflugzeug
Die internationale Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization – ICAO) sollte in Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedstaaten eine Datenbank für Einsatzkräfte bereitstellen, damit sich diese verzugsfrei über die von sämtlichen verunfallten Luftfahrzeugen ausgehenden Gefährdungen ins Bild setzen können. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
597
28.05.2024
Segelflugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte bis zur Umsetzung der Sicherheitsempfehlung Nr. 596 eine Datenbank für Einsatzkräfte bereit-stellen, damit sich diese verzugsfrei über die von sämtlichen in der Schweiz verunfallten Luftfahrzeugen ausgehenden Gefährdungen ins Bild setzen können, unabhängig von deren Eintragungsstaat. Teilweise umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed) Details (PDF)
598
28.05.2024
Segelflugzeug
Der Rat des internationalen COSPAS-SARSAT-Abkommens (Council of the In-ternational COSPAS-SARSAT Programme Agreement) sollte in Zusammenarbeit mit den dem Abkommen angehörigen Staaten Anstrengungen unternehmen, dass Informationen unter anderem zum Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Gesamtrettungssystemen (Ballistic Parachute System – BPS) in die Codierung der 406 MHz Notsender (Emergency Locator Transmitter – ELT) von Luftfahr-zeugen eingefügt werden. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
57
28.05.2024
Segelflugzeug
Thema: Angaben in ATC-Flugplänen zugunsten Suche und Rettung (Se-arch and Rescue – SAR) Zielgruppe: Alle Betreiber von Luftfahrzeugen ATC-Flugpläne enthalten für die Suche und Rettung (Search and Rescue – SAR) relevante Angaben, darunter etwa Angaben zur Anzahl der Insassen, zur Farbgebung des Luftfahrzeuges oder zur Notfallausrüstung. Fakultativ können beliebige weitere Angaben hinterlegt werden. Mit einem ATC-Flugplan stehen nach einem Unfall eines Luftfahrzeuges verschiedene für die Suche und Rettung bedeutsame Angaben zeitnah und einfach zugänglich zur Verfügung. Entsprechend können Einsatzkräfte über mögliche Gefährdungen informiert werden und lebensrettende Sofortmassnahmen werden nicht unnötig verzögert. Es ist deshalb augenscheinlich, dass die Aufgabe eines ATC-Flugplanes grundsätzlich einen Sicherheitsgewinn darstellt und sinnvollerweise bei jedem Flug vorgenommen wird, unabhängig vom Luftfahrzeugtyp oder vom geplanten Flugvorhaben. Beispielsweise kann bei Flügen mit Segelflugzeugen, bei denen keine konkrete Flugroute geplant ist, ein Zielpunkt in der beabsichtigten Flugrichtung im Feld «Route» des ATC-Flugplans eingetragen werden. Um den Einsatzkräften im Ernstfall möglichst detaillierte Angaben bereitstellen zu können, ist es notwendig und sinnvoll, im ATC-Flugplan im Feld Nr. 18 «Sonstige Angaben» (item 18 «Other information») entsprechende Informationen zu einem Gesamtrettungssystem oder zu anderen Gefahrenquellen wie einem elektrischen Antriebssystem zu hinterlegen. Diese Informationen sollen dabei spezifische Angaben umfassen, wie beispielsweise den Hersteller und den Typ des Gesamtret-tungssystems (Beispiel: «RMK/ BPS installed, type Galaxy GRS6-600»). Details (PDF)
58
28.05.2024
Flugzeug
Zielgruppe: Eigentümer und Halter von Luftfahrzeugen 406-MHz-Notsender sollten auf die Fähigkeit zur Übermittlung von Positionsdaten sowie auf ihre korrekte Programmierung hin überprüft und gegebenenfalls modifiziert werden. Details (PDF)
595
20.08.2024
Flugzeug / Segelflugzeug
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit dem Koordinationszentrum (Rescue Coordination Centre – RCC) die Organisationsform und die Arbeitsweise des RCC überprüfen und allenfalls anpassen. Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open) Details (PDF)
56
20.08.2024
Flugzeug / Segelflugzeug
Zielgruppe: Piloten, Fluglehrer, Flugschulen, Halter und Betreiber von Luftfahrzeugen Das Prinzip «see and avoid» («sehen und ausweichen») zur Kollisionsvermeidung funktioniert nicht immer zufriedenstellend. Aus diesem Grund sollte es durch technische und betriebliche Hilfsmittel zur Kollisionsverhütung ergänzt werden, in Richtung eines Prinzips «sense and avoid» («wahrnehmen und ausweichen»). Zu diesem Zweck können dienen: • Untereinander kompatible Kollisionswarngeräte; • Transponder/ADS-B out; • Kollisionswarnlichter; • Auffällige Farbgebung; • Regelmässige und sinnvolle Positionsmeldungen am Funk. Technische Hilfsmittel sind nur dann von Nutzen, wenn sie korrekt eingebaut und instandgehalten sind, so dass ihre Funktionstüchtigkeit sichergestellt ist. Dazu gehören insbesondere auch notwendige Software- und Datenbanken-Updates. Weiter können diese Hilfsmittel ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn ihre Benutzer über die Funktionsweise und die Möglichkeiten und Limiten im Bilde sind, so dass sie diese Hilfsmittel adäquat und zielführend zur Unterstützung der Kollisionsverhütung einsetzen können. Details (PDF)
61
27.08.2024
Flugzeug / Segelflugzeug / Motorsegelflugzeug
Zielgruppe: Alle Luftraumbenutzer um Les Eplatures (LSGC) Alle Luftraumbenutzer sollten sich bewusst sein, dass ausserhalb und in unmittel-barer Umgebung, also auch oberhalb der Kontrollzone (Control Zone – CTR), de-ren Obergrenze bei 6500 ft AMSL bzw. 2000 m/M liegt, insbesondere bei guten Segelflugwetterbedingungen oder an Wochenenden bzw. Feiertagen mit einer Massierung von VFR/IFR-Verkehr zu rechnen ist. Dieser Luftraum der Klasse E zwischen der CTR und den Flugbeschränkungsgebieten für Segelflugzeuge ist ei-ne Art Pufferzone, worin für VFR-Verkehr die «grossen» Wolkenabstände, d. h. 1500 m horizontal und 300 m vertikal, gelten, wodurch dem IFR-Verkehr eine ge-nügend grosse Reaktionszeit für ein Ausweichmanöver zur Verfügung stehen soll-te. Im Übrigen erhöhen die Nutzung zweckmässig konfigurierter und möglichst moderner Transponder bzw. Kollisionswarngeräte oder die Verwendung von Hau-benblitzern die Sicherheit. In einem «Stay Safe» auf der Homepage des BAZL wird ebenfalls auf die Gefahr solcher «legaler» Annäherungen um die Flugplätze Payerne, Les Eplatures oder Bern hingewiesen. Details (PDF)
60
05.11.2024
Flugzeug
Zielgruppe: Betreiber von Rundflügen mit «Marginal Activity» Rundfluganbieter im Bereich der non-commercial operations (NCO) bei geringfügiger Tätigkeit (marginal activity) sollen betriebliche Rahmenbedingungen festlegen, wonach eine sichere Durchführung von Rundflügen unter Einhaltung dieser Betriebsvorgaben möglich ist. Diese sind durch eine bezeichnete, für die Flugsicherheit verantwortliche Person (nominated person) zu überwachen. Bei den für den Rundflug eingesetzten Piloten soll dafür Sorge getragen werden, dass Wissenslücken geschlossen und die Betriebsvorgaben verstanden bzw. im Rundflug angewendet werden. Wenig erfahrene Piloten sollten bei der Planung und Durchführung von Rundflügen unterstützt und beraten werden. Details (PDF)
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05.11.2024
Flugzeug
Zielgruppe: Piloten und Betreiber der Allgemeinen Luftfahrt Für den Betrieb von Luftfahrzeugen im Grenzbereich der verfügbaren Leistung ist eine möglichst genaue Be-stimmung der aktualen Gesamtmasse des zu betreibenden Luftfahrzeuges wesentlich, um die Leistungs- bzw. Sicherheitsreserven abschätzen oder um allfällige Massnahmen, die das Risiko verringern, festlegen zu kön-nen. Insbesondere sollten die Massen der Insassen und des Gepäcks durch Wägen sowie die im Luftfahrzeug vorhandene Treibstoffmenge z.B. durch einen Messstab präzise bestimmt werden. Details (PDF)

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Letztes Update: 30.09.2020