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Nicht beurteilte Sicherheitsempfehlung älteren Datums
Nicht umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed)
Nicht umgesetzt, konkreter Umsetzungsplan ausstehend (open)
Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt (open)
Teilweise umgesetzt, keine weiteren Massnahmen geplant (closed)
Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit
Datensätze gefunden: 267







Nummer Veröffentlichungsdatum Verkehrsmittel |
Sicherheitsempfehlung | Stand der Umsetzung | Details |
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324 Helikopter |
Triebwerkparameterüberwachungsgeräte + Vibrationsmessungen | Details (PDF) | |
323 Helikopter |
Triebwerkparameterüberwachungsgeräte + Vibrationsmessungen | Details (PDF) | |
222 |
règles de vol aux instruments (IFR) ne devraient pas traverser un espace aérien de catégorie E | Details (PDF) | |
224 Flugzeug / Flugzeug |
Das Tragen von Kopfhörern wird empfohlen + Flugz. mit fehlerhaften Transpondern sollen als Notfall behandelt werden. | Details (PDF) | |
225 Flugzeug / Flugzeug |
Das Tragen von Kopfhörern wird empfohlen + Flugz. mit fehlerhaften Transpondern sollen als Notfall behandelt werden. | Details (PDF) | |
223 Flugzeug / Flugzeug |
Die Beschaffung und Installation eines für die Bedürfnisse der APP geeigneten STCA-Warnsystems | Details (PDF) | |
231 Flugzeug / Flugzeug |
Im gesamten Luftraum E ist für VFR-Flüge das Einschalten des Transponders auf Code 7000, Mode A/C obligatorisch. | Details (PDF) | |
229 Flugzeug / Flugzeug |
FVL in Lugano Radardienste anbieten + Lugano nach IFR operierende Crews ohne Qualifikation für IFR Operationen erfasst | Details (PDF) | |
228 Flugzeug / Flugzeug |
Phraséologie lors de la délivrance d’autorisations conditionnelles + décollages depuis les intersections. | Details (PDF) | |
230 Flugzeug / Flugzeug |
FVL in Lugano Radardienste anbieten + Lugano nach IFR operierende Crews ohne Qualifikation für IFR Operationen erfasst | Details (PDF) | |
232 Flugzeug / Flugzeug |
Améliorer la précision du tracé radar | Details (PDF) | |
233 Flugzeug / Flugzeug |
Tragen von Kopfhörern an den FVL Arbeitsplätzen | Details (PDF) | |
234 Flugzeug / Flugzeug |
Ausschliessliche Verwendung von Standard-Phraseologie in Koordinationsgesprächen | Details (PDF) | |
236 Flugzeug / Flugzeug |
"Previous code“ an den Radarrechner übermitteln + Koordinationsverfahren zwischen Zürich und Milano | Details (PDF) | |
235 Flugzeug / Flugzeug |
"Previous code“ an den Radarrechner übermitteln + Koordinationsverfahren zwischen Zürich und Milano | Details (PDF) | |
239 Flugzeug / Flugzeug |
Im Rahmen der Definition der Standard Arrival Route (STAR) Massnahmen ergreifen | Details (PDF) | |
240 Flugzeug / Flugzeug |
Zweckmässige Regelungen zur Staffelung der Abflüge von den Anflügen festlegen | Details (PDF) | |
245 Flugzeug / Flugzeug |
TCAS-Ausrüstungen, die eine Umschaltung zwischen verschiedenen Modi am FMS/ND erfordern | Details (PDF) | |
246 Flugzeug / Flugzeug |
TCAS-Ausrüstungen, die eine Umschaltung zwischen verschiedenen Modi am FMS/ND erfordern | Details (PDF) | |
248 Flugzeug / Flugzeug |
Bei allen landesinternen Koordinationsgesprächen soll Standardphraseologie in Englisch angewendet werden + Für Bern TWR sollte eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit zur Beschriftung der Etiketten geschaffen werden. | Details (PDF) | |
247 Flugzeug / Flugzeug |
Bei allen landesinternen Koordinationsgesprächen soll Standardphraseologie in Englisch angewendet werden + Für Bern TWR sollte eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit zur Beschriftung der Etiketten geschaffen werden. | Details (PDF) | |
325 Segelflugzeug / Flugzeug |
Circuits planeurs sur cartes VAC | Details (PDF) | |
255 Flugzeug / Flugzeug |
Während Anflügen auf Piste 28 die Benützung die VFR Route 3 mit zusätzlichen Auflagen belegen + punktuellen Zuteilung von Tranponder-Codes an VFR-Flüge | Details (PDF) | |
254 Flugzeug / Flugzeug |
Während Anflügen auf Piste 28 die Benützung die VFR Route 3 mit zusätzlichen Auflagen belegen + punktuellen Zuteilung von Tranponder-Codes an VFR-Flüge | Details (PDF) | |
217 Flugzeug / Flugzeug |
Mettre à disposition toutes info nécessaires à l’exercice de la fonction de contrôleur DELTA + permettant de déterminer avec précision le moment du transfert de responsabilité entre les contrôleurs lors d'une relève | Details (PDF) | |
216 Flugzeug |
Crew-Resource-Management (Kommunikation), in die Fluglehreraus- und Weiterbildung integrieren | Details (PDF) | |
288 Flugzeug / Flugzeug |
Rollwegbezeichnungen + Rollanweisungen | Details (PDF) | |
289 Flugzeug / Flugzeug |
Rollwegbezeichnungen + Rollanweisungen | Details (PDF) | |
290 Flugzeug / Flugzeug |
Rollwegbezeichnungen + Rollanweisungen | Details (PDF) | |
210 Flugzeug |
Weisungen zum Betanken von Luftfahrzeugen + Sicherheitsgurten | Details (PDF) | |
211 Flugzeug |
Weisungen zum Betanken von Luftfahrzeugen + Sicherheitsgurten | Details (PDF) | |
209 Flugzeug |
Weisungen zum Betanken von Luftfahrzeugen + Sicherheitsgurten | Details (PDF) | |
212 Motorsegelflugzeug |
Regelmässige ärztliche Untersuchungen für das Führen von Segelflugzeugen ab dem 50. Altersjahr | Details (PDF) | |
214 Segelflugzeug |
Phänomen sub-gravity sensations (low-g) in der Ausbildung behandeln | Details (PDF) | |
267 Flugzeug / Flugzeug |
Take-off briefing in Zukunft wenn möglich vor Verlassen des Standplatzes durchführen + Realisierung des Projektes RIMCAS + für die Funktion „Coordinator Apron Control“ ein schriftliches Pflichtenheft erstellen + Zweckmässigkeit der Rollwegbezeichnungen auf dem Flughafen Zürich überprüfen | Details (PDF) | |
269 Flugzeug / Flugzeug |
Take-off briefing in Zukunft wenn möglich vor Verlassen des Standplatzes durchführen + Realisierung des Projektes RIMCAS + für die Funktion „Coordinator Apron Control“ ein schriftliches Pflichtenheft erstellen + Zweckmässigkeit der Rollwegbezeichnungen auf dem Flughafen Zürich überprüfen | Details (PDF) | |
268 Flugzeug / Flugzeug |
Take-off briefing in Zukunft wenn möglich vor Verlassen des Standplatzes durchführen + Realisierung des Projektes RIMCAS + für die Funktion „Coordinator Apron Control“ ein schriftliches Pflichtenheft erstellen + Zweckmässigkeit der Rollwegbezeichnungen auf dem Flughafen Zürich überprüfen | Details (PDF) | |
270 Flugzeug / Flugzeug |
Take-off briefing in Zukunft wenn möglich vor Verlassen des Standplatzes durchführen + Realisierung des Projektes RIMCAS + für die Funktion „Coordinator Apron Control“ ein schriftliches Pflichtenheft erstellen + Zweckmässigkeit der Rollwegbezeichnungen auf dem Flughafen Zürich überprüfen | Details (PDF) | |
266 Flugzeug / Flugzeug |
Take-off briefing in Zukunft wenn möglich vor Verlassen des Standplatzes durchführen + Realisierung des Projektes RIMCAS + für die Funktion „Coordinator Apron Control“ ein schriftliches Pflichtenheft erstellen + Zweckmässigkeit der Rollwegbezeichnungen auf dem Flughafen Zürich überprüfen | Details (PDF) | |
276 Flugzeug / Flugzeug |
Veranlassen, dass die FVL über die Leistungscharakteristiken neu eingeführter Flugzeugmuster instruiert werden | Details (PDF) | |
265 Flugzeug / Flugzeug |
Grundsätzlich keine swing-over Verfahren der beschriebenen Art angewenden + SAMAX möglichst rasch realisiert | Details (PDF) | |
264 Flugzeug / Flugzeug |
Grundsätzlich keine swing-over Verfahren der beschriebenen Art angewenden + SAMAX möglichst rasch realisiert | Details (PDF) | |
271 Flugzeug / Flugzeug |
Zusätzliche Begleitinformationen an crew wenn gleichzeitig auf verschiedenen Pisten die Rollwbewilligung erteilt wird | Details (PDF) | |
272 Flugzeug / Flugzeug |
VFR-Flügen einen generellen Transpondercode zuweisen | Details (PDF) | |
273 Flugzeug / Flugzeug |
VFR-Flügen generell ein Transpondercode zuweisen | Details (PDF) | |
277 Flugzeug / Flugzeug |
Veranlassen, dass die Koordinationsstelle MIZI in die Lage versetzt wird, ihre Inbetriebnahme selber den entsprechenden militärischen und zivilen FVL-Arbeitsplätzen direkt anzuzeigen | Details (PDF) | |
287 Flugzeug / Flugzeug |
Sicherstellen, dass während einer Sektorschliessung die menschliche Redundanz sichergestellt ist | Details (PDF) | |
370 Flugzeug / Flugzeug |
Aufgabenverteilung u. Zuständigkeiten FVL + Pilotenausbildung bez. TCAS | Details (PDF) | |
371 Flugzeug / Flugzeug |
Aufgabenverteilung u. Zuständigkeiten FVL + Pilotenausbildung bez. TCAS | Details (PDF) | |
373 Flugzeug |
Geometrische Abmessungen überprüfen/Zone Rollweg markieren | Details (PDF) | |
372 Flugzeug |
Geometrische Abmessungen überprüfen/Zone Rollweg markieren | Details (PDF) | |
403 19.06.2006 Flugzeug |
Um zu gewährleisten, dass sich Piloten oder Passagiere nach einem überlebten Unfall mit Kleinflugzeugen aus dem Wrack befreien können, empfiehlt das BFU dem BAZL zu prüfen: • Welches Werkzeug zur Zertrümmerung einer Cockpithaube aus Acrylglas geeignet ist. • Ob das Mitführen eines solchen Werkzeuges vorzuschreiben ist. • Ob ein solches Werkzeug auch für Helfer ausserhalb des Cockpits zugänglich sein müsste. |
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Details (PDF) |
379 Flugzeug / Flugzeug |
IFR Verfahren publizieren, die von allen einheitlich angewendet werden | Details (PDF) | |
382 Helikopter |
Zulassungskriterien Sekundärlasthaken | Details (PDF) | |
400 Flugzeug / Flugzeug |
Entflechtung Flugwege/VFR Karten | Details (PDF) | |
399 Flugzeug / Flugzeug |
Entflechtung Flugwege/VFR Karten | Details (PDF) | |
405 Motorsegelflugzeug |
Befähigung zum Windenstart | Details (PDF) | |
408 Segelflugzeug |
Wölbklappenstellg/Warng Strömgsabriss | Details (PDF) | |
409 14.07.2009 Segelflugzeug |
Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency – EASA) sollte den Segelflugzeugherstellern vorschreiben, dass in den Segelflugzeugen ein Gerät eingebaut wird, das dem Piloten unabhängig von Flughöhe und Wölbklappenstellung eine Warnung abgibt, bevor die Strömung am Flügelprofil abreisst. |
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Details (PDF) |
411 Flugzeug / Flugzeug |
Konflikt Piste 16/Piste 28 | Details (PDF) | |
416 Flugzeug |
Bauvorschriften, Zulassung | Details (PDF) | |
413 Flugzeug |
Bauvorschriften, Zulassung | Details (PDF) | |
414 Flugzeug |
Bauvorschriften, Zulassung | Details (PDF) | |
415 Flugzeug |
Bauvorschriften, Zulassung | Details (PDF) | |
417 20.04.2010 Helikopter |
Das BAZL sollte folgende Massnahmen zur Verbesserung der Informationen über Kabel und Leitungen prüfen: - Vereinfachung der Meldewege, insbesondere die Optimierung von Schnittstellen. - Einführung einer allgemeinen Meldepflicht von potenziell gefährlichen Kabeln und Leitungen ohne Höhenbegrenzung verbunden mit der Schaffung einer zentralen Stelle, welche eine Risikobeurteilung vornimmt und über eine Publikation entscheidet. - Die gemeldeten Kabel und Leitungen sollten unverzüglich in einer öffentlich zugänglichen Datenbank gebührenfrei verfügbar sein. - Abschaffung aller Meldegebühren für Eigentümer von Kabeln und Leitungen. - Die Möglichkeit, besonders gefährliche Kabel und Leitungen ohne Höhen-begrenzung in die Hindernisdatenbank aufzunehmen. - Sofortmassnahme: Anbringen von Hinweisen auf homepage und Meldeformularen bezüglich der Wünschbarkeit der Meldung von gefährlichen Kabeln und Leitungen ausserhalb der Meldepflicht. |
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Details (PDF) |
422 Flugzeug |
Nachrüstung auch ältere Luftfahrzeugmuster mit Schultergurten, insbesondere wenn entsprechende ergänzende Baumusterzeugnisse verfügbar sind | Details (PDF) | |
436 17.06.2011 Segelflugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit dem Schweizerischen Hängegleiter-Verband die Verbreitung von Kollisionswarngeräten bei Hängegleiterpiloten fördern. |
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Details (PDF) |
437 23.06.2011 Flugzeug / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit dem Betreiber des Flughafens St. Gallen-Altenrhein und Skyguide technische oder betriebliche Massnahmen ergreifen, welche die Risiken bei einem IFR-Anflug auf Piste 10 und gleichzeitigen VFR-Abflügen von Piste 28 verringern. | Details (PDF) | |
439 Flugzeug / Flugzeug |
Sicherstellen, dass in den Funkbetriebssystemen eine Doppelausstrahlung erkennbar ist. | Details (PDF) | |
440 02.11.2011 Helikopter |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) soll sicherstellen, dass die Helikopterlandeplätze bei und auf Spitälern in der Schweiz die Normen gemäss ICAO Anhang 14 Volume II und Heliport Manual, in erster Linie in Bezug auf die baulichen Strukturen und nach risikobasiertem Ansatz, erfüllen. |
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Details (PDF) |
443 Flugzeug |
Wetterbeobachtung und Übermittlung von wichtigen Wetterinformationen derart verbessern, dass die anfliegenden Besatzungen alle notwendigen Angaben zur Entscheidungsfindung zur Verfügung haben. | Details (PDF) | |
444 27.08.2012 |
Als erste Massnahme sollen BPS-Flugzeuge klar und eindeutig als solche identifizierbar sein. Die Flugzeuge sind mit einem grossen, dreieckförmigen Gefahrenkleber von zirka 40 Zentimeter Seitenlänge auf dem Rumpf zu kennzeichnen. Dieser Kleber in auffälliger Farbe warnt, dass im/am Flugzeug ein BPS installiert ist, von welchem bei Rettungsarbeiten Gefahren ausgehen können, und dass vor Beginn der Rettungsarbeiten die auf dem Kleber aufgedruckte Telefonnummer der REGA anzurufen ist, bei welcher sich die Rettungsmannschaft über das weitere Vorgehen erkundigen muss. Weitere zu treffende Massnahmen sind: • Am Flugzeug muss auf der Zelle die Ausschussöffnung der Rakete bezeichnet sein. • Die Zelle ist so zu markieren, dass bei Rettungsarbeiten ersichtlich ist, wo aufgeschnitten werden darf. Bestehen Zweifel, ob das Flugzeug mit einem BPS ausgerüstet ist, muss die Rettungsmannschaft davon ausgehen, dass ein solches installiert ist. |
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Details (PDF) |
445 27.08.2012 |
Das Bundesamt für die Zivilluftfahrt soll auf ihrer Homepage im Kapitel Luftfahrzeugregister die Detailanzeige mit der zusätzlichen Information ergänzen, ob im Flugzeug ein BPS eingebaut ist. Der diensthabende Mitarbeiter der SUST bzw. die REGA können nach der Meldung eines Flugunfalls nachprüfen, ob im verunfallten Flugzeug ein BPS eingebaut ist, und somit bereits bei der Weitermeldung des Unfalls auf die Gefahr, welche von diesem BPS ausgeht, hinweisen. |
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Details (PDF) |
458 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit den Flugbetriebsunternehmen sicherstellen, dass im Rahmen der periodischen Leistungsüberprüfungen und refresher im Simulator möglichst realitätsnahe Trainingsszenarien geübt werden. | Details (PDF) | |
457 Flugzeug |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit sollte zusammen mit den Betreibern von Luftfahrzeugen, die noch mit elektromechanischen Notinstrumenten ausgerüstet sind, überprüfen, ob deren Auslegung noch den heutigen Erkenntnissen und Anforderungen zur Ergonomie entspricht. Ist dies nicht der Fall, sollte eine Nachrüstung mit verbesserten Notinstrumenten veranlasst werden. |
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Details (PDF) |
456 Flugzeug |
Die zuständige Behörde sollte zusammen mit dem Hersteller des Flugzeugmusters AVRO 146-RJ100 und den betroffenen Flugbetriebsunternehmen eine Nachrüstung mit verbesserten Notinstrumenten prüfen. |
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Details (PDF) |
460 11.12.2012 Flugzeug / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte das Abkommen zwischen Genf und Chambéry vervollständigen, insbesondere in Bezug auf die Abflüge unter Flugplan "Z". |
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Details (PDF) |
459 29.01.2013 Flugzeug |
Das BAZL und die zuständigen ausländischen Behörden sollten Massnahmen prüfen, die sicherstellen, dass Empfehlungen der Hersteller bezüglich Betriebszeiten und kalendarischen Fälligkeiten vollumfänglich in die Unterhaltsprogramme integriert werden, ungeachtet davon ob Luftfahrzeuge gewerbsmässig oder privat betrieben werden. |
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Details (PDF) |
461 04.02.2013 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte sicherstellen, dass auf allen Schweizer Flugplätzen in einer Gefahrenanalyse (hazard identification) auch die Gefährdung Dritter zumindest in der unmittelbaren Flugplatzumgebung erfasst und zu deren Minimierung geeignete Massnahmen getroffen werden. |
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Details (PDF) |
464 07.02.2013 / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte in Zusammenarbeit mit der Luftwaffe und massgeblichen Luftfahrtverbänden einfache und effektive Mittel entwickeln, um die Kenntnisse von Flugbesatzungen bezüglich dem Umgang mit TCAS und dem Fliegen in Mischlufträumen aufzufrischen und zu vertiefen. |
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Details (PDF) |
463 07.02.2013 / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte sicherstellen, dass Ausbildungslehrgänge zum Erwerb aller Lizenzstufen ausreichende Kenntnisse vermitteln, damit die Lizenzträger die praktischen Konsequenzen des traffic alert and collision avoidance systems (TCAS) sowie des Nutzungskonzepts von Lufträumen der Klasse D verstehen und umsetzen können. |
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Details (PDF) |
465 25.02.2013 Flugzeug |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European aviation safety agency – EASA) soll sicherstellen, dass die Auslegung des Treibstoffmesssystems sowie die falschen Angaben des Herstellers bezüglich des Tankinhalts der gesamten Flotte des Flugzeugmusters Aero AT-3 R100 überprüft und korrigiert werden. |
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Details (PDF) |
455 01.05.2013 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bzw. die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) sollten zusammen mit der Zulassungsbehörde der Mustergruppe Cessna C525 eine technische Lösung entwickeln, welche die Besatzung beim Einleiten des Startlaufs mit gesetzter Feststellbremse warnt. |
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Details (PDF) |
468 16.05.2013 Segelflugzeug / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte gemeinsam mit der Flugsicherung Skyguide, den massgeblichen Luftfahrtverbänden und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden von Nachbarstaaten Massnahmen entwickeln, die sicherstellen, dass auch Luftraumverletzungen von Luftfahrzeugen, die nicht mit Transponder ausgerüstet sind, systematisch erfasst und die damit verbundenen Risiken verringert werden können. |
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Details (PDF) |
467 16.05.2013 Segelflugzeug / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte gemeinsam mit den massgeblichen Luftfahrtverbänden und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden von Nachbarstaaten insbesondere im Bereich von grösseren Schweizer Flughäfen wirksame Massnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass Piloten der allgemeinen Luftfahrt die Grenzen von kontrollierten Lufträumen konsequent respektieren. |
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Details (PDF) |
466 16.05.2013 Segelflugzeug / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden von Nachbarstaaten um die Schweizer Flughäfen herum Lufträume festlegen, in denen sich ausschliesslich Luftfahrzeuge bewegen dürfen, die mit einem funktionsfähigen und eingeschalteten Transponder ausgerüstet sind (transponder mandatory zones – TMZ). Diese TMZ sollten die Kontrollzonen und Nahkontrollbezirke umfassen und gegenüber diesen Lufträumen vertikale oder horizontale Pufferzonen bilden. |
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Details (PDF) |
469 19.06.2013 Segelflugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) soll sicherstellen, dass künftig bei Zulassungen von Segelflugzeugen eine Sicherheitsvorrichtung vorgesehen wird, welche ein ungewolltes Ausfahren der Bremsklappen verhindert, ohne dass für den Piloten zusätzliche Manipulationen anfallen. |
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Details (PDF) |
471 31.07.2013 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte technische Anpassungen verlangen, die eine Verfügbarkeit von STCA-Alarmen sicherstellen, die an anderen Arbeitsplätzen auftreten. |
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Details (PDF) |
474 05.08.2013 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit der Luftwaffe sicherstellen, dass diejenigen Luftfahrzeuge der Luftwaffe, welche mehrheitlich im zivilen Luftraum betrieben werden, ebenfalls mit Kollisionswarngeräten ausgerüstet werden, die mit zivilen Standards kompatibel sind. |
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Details (PDF) |
473 05.08.2013 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit der Flugsicherung Skyguide dafür sorgen, dass auch auf den Flugplätzen der Luftwaffe ein bodenseitiges Konfliktwarnsystem zur Verfügung steht. |
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Details (PDF) |
454 27.08.2013 |
Blockieren des Auslösekabels: Eine Möglichkeit besteht darin, das Auslösekabel so nahe wie möglich an der Anzündeinheit zu blockieren. Dies könnte z.B. mit einer Crimpzange durchgeführt werden, indem mit einer Crimpklampe das Auslösekabel mit dem Kabelmantel verpresst und dadurch blockiert wird. Schutzmantel über die Rakete: Es sollte abgeklärt werden, ob das Herstellen eines Schutzmantels möglich ist. Vor Beginn allfälliger Arbeiten am Wrack oder am Flugzeug würde ein Schutzmantel aus einem starkem Abschirmmaterial, wie z.B. Kevlar, über die Rakete gestülpt. Die Funktion dieser Einrichtung wäre einem Geschoss-Schutzmantel ähnlich; wenn die Rakete ungewollt angezündet würde, bliebe sie im Schutzmantel abgekapselt. |
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Details (PDF) |
452 27.08.2013 |
Wenn die erreichten Temperaturen tiefer als 90°C sind: Wenn die angezeigten Temperaturen am Maxima-Thermometer tiefer als 90°C sind oder mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine höheren Temperaturen als 90°C erreicht worden sind, sind die Thermoindikatoren auf den Raketen mit den entsprechenden Vorsichtsmassnahmen zu kontrollieren. Wenn durch die Thermoindikatoren bestätigt wird, dass der Temperaturgrenzwert von 90°C nicht überschritten wurde, kann zum Normal Operation Standard-Verfahren übergegangen werden. Wenn von Temperaturen höher als 90°C ausgegangen werden muss: Wenn höhere Temperaturen als 90°C erreicht worden sind oder von höheren Temperaturen ausgegangen werden muss, hat der Einsatzleiter davon auszugehen, dass das Risiko einer Raketenexplosion besteht. Der Einsatzleiter hat für alle Beteiligten die Sicherheitsabstände zu beachten, die gefährdete Zone abzusperren und die Entschärfungsspezialisten beizuziehen. |
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Details (PDF) |
446 27.08.2013 |
Auf den Raketen von BPS müssen möglichst nahe am Raketenmotor Thermoindikatoren angebracht sein (z.B.Telatemp). Bei diesen Thermoindikatoren wechselt die Farbe, wenn eine gewisse Temperatur überschritten worden ist. Die Kontrolle der Thermoindikatoren muss z.B. in die Checkliste der Grundkontrolle der Flugzeuge integriert werden. |
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447 27.08.2013 |
Die Kontrolle der Restlebensdauer des BPS muss in die Checkliste der Flugzeuge integriert werden bzw. im Wartungsprogramm und den Dokumenten des Flugzeuges stehen. Ein Überschreiten der maximal zulässigen Aufbewahrungs- bzw. Betriebstemperatur über eine längere Zeitdauer ist dabei zu berücksichtigen. |
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449 27.08.2013 |
Im C-Büro (Flugplatzbetriebsbüro) des Flugplatzes und/ oder im Raum der Feuerwehrmannschaft muss ein Plan der Flugzeughallen des Flugplatzes aufliegen. Auf diesem Plan müssen die hangarierten BPS-Flugzeuge klar markiert sein. Flugzeughallen, in denen BPS-Flugzeuge abgestellt sind, müssen gut erkennbar gekennzeichnet sein, damit im Fall eines Hallenbrandes die Interventionsmannschaft entsprechend handeln kann. Die Flugzeughallen müssen mit Maxima-Thermometer ausgerüstet sein, damit die Aufsichtspersonen kontrollieren können, welche Temperaturwerte erreicht worden sind. |
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448 27.08.2013 |
Die Hersteller von BPS-Systemen sollen überprüfen, ob durch ein Sicherungssystem die Anzündeinheit von der Rakete getrennt werden kann. |
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451 27.08.2013 |
Die möglichen Einsatzorgane sind über die Gefährdung durch BPS-Systemen auszubilden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen: 1. Ausbildung von Interventionsmannschaften auf Flugplätzen 2. Kantonale Polizeikorps, Rettungssanität, Feuerwehrmannschaften 3. Kantonale Entschärfungsmannschaft via kantonale Polizeikorps 4. Search and Rescue (SAR) Dienste |
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450 27.08.2013 |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt soll sicherstellen, dass in den Ausbildungsprogrammen für Piloten die Funktionsweisen der BPS enthalten sind. |
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453 27.08.2013 |
Flugzeuge, die beim Unfall in Brand geraten, müssen aus sicherer Distanz intensiv abgekühlt werden. Dadurch kann verhindert werden, dass die Rakete des BPS explodiert, wenn die Rettungsmannschaften sich dem Wrack nähern. |
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472 29.08.2013 / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit dem Flugsicherungsunternehmen Skyguide sicherstellen, dass zumindest auf allen Radarsystemen, die unter anderem für den Einsatz in Notsituationen vorgesehen sind, korrekte Daten angezeigt werden. |
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470 02.09.2013 Segelflugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit den entsprechenden Luftfahrtverbänden einfach und günstig umzusetzende betriebliche und technische Massnahmen entwickeln, die sicherstellen, dass verunfallte Segelflugpiloten rasch geortet werden können. |
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476 26.09.2013 Flugzeug |
Die Luftfahrtbehörde Kanadas (Transport Canada) und die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollten zusammen mit den Flugzeug- und Fahrwerkherstellern geeignete Massnahmen treffen, damit beschädigte WOW cover plates in sog. levered suspension Bugfahrwerken frühzeitig erkannt werden. |
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477 26.09.2013 Flugzeug |
Die Luftfahrtbehörde Kanadas (Transport Canada) und die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollten zusammen mit den Flugzeug- und Fahrwerkherstellern die Risiken überprüfen, welche mit der Installation einer WOW cover plate an sog. levered suspension Bugfahrwerken einhergehen, und geeignete präventive Massnahmen treffen. |
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475 22.10.2013 Helikopter |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte sicherstellen, dass während der Aus- und Weiterbildung von Helikopterpiloten aller Stufen der Prozess der Entscheidungsfindung (decision making process) speziell trainiert wird. |
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462 24.10.2013 |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte sicherstellen, dass in der schweizerischen Flugsicherung ein System implementiert wird, welches in der Lage ist, bei einer Diskrepanz zwischen der Höhenfreigabe der Flugsicherung (cleared flight level), und der Einstellung im Luftfahrzeug (selected altitude), einen Alarm auszulösen. |
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478 03.02.2014 Flugzeug / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte verlangen, dass die regionale VFR-Karte des Flugplatzes Sitten VFR-Routen oder -Punkte für den Ausflug aus der TMA/CTR enthält und so eine Trennung zwischen dem VFR- und IFR-Verkehr schafft. |
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484 19.08.2014 Segelflugzeug / Flugzeug |
Das Bundesamt fu¨r Zivilluftfahrt sollte gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbeho¨rden von Nachbarstaaten und unter Einbezug der betroffenen Verkehrskreise die Luftraumstruktur um den Flughafen Zu¨rich pru¨fen und Massnahmen treffen, welche die Nutzung des Luftraumes vereinfachen bzw. fehlertoleranter machen. |
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483 19.08.2014 Segelflugzeug / Flugzeug |
Das Bundesamt fu¨r Zivilluftfahrt sollte gemeinsam mit der Flugsicherung Skyguide das Konzept der "anticipated clearances" pru¨fen und Massnahmen treffen, die sicherstellen, dass Flu¨ge nach Instrumentenflugregeln, unter Einhaltung einer Freigabe, nicht auf Ho¨hen oder in Luftra¨ume gelangen, die fu¨r sie nicht vorgesehen sind. |
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479 05.09.2014 Flugzeug / Helikopter |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte in Zusammenarbeit mit dem Flughafenbetreiber und der Flugsicherung Skyguide die Erstellung eines Endanflug- und Abflugbereichs (final approach and take-off area – FATO) sowie das Festlegen von Ab- und Anflugrouten für Helikopter zu den Wegpunkten HE, H, HW des Flughafens Bern-Belp sicherstellen. |
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480 05.09.2014 Flugzeug / Helikopter |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) soll in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung Skyguide, dem Flughafenbetreiber und den Benutzern des Flughafens Bern-Belp eine umfassende Analyse der Betriebsverfahren vornehmen und alle geeigneten Massnahmen ergreifen, welche die Komplexität und die systemischen Risiken verringern. |
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Details (PDF) |
481 15.09.2014 Flugzeug / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte in Zusammenarbeit mit dem Flughafen Zu¨rich und der Flugsicherung skyguide Rahmenbedingungen zur sicheren Abwicklung von Spezialflügen festlegen oder wo nötig anpassen. |
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482 28.11.2014 Flugzeug |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency - EASA) sollte zusammen mit dem Flugzeughersteller prüfen, wie die Handbücher angepasst werden können, dass sie dem Piloten eine optimale Hilfe in abnormalen Situationen bieten. |
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491 03.12.2014 Helikopter / Flugzeug |
Das Bundesamt fu¨r Zivilluftfahrt sollte zusammen mit dem Flugsicherungsunternehmen Skyguide alle notwendigen Massnahmen ergreifen, dass vorhandene Sicherheitsnetze den betroffenen Flugsicherungsstellen zur Verfu¨gung gestellt werden ko¨nnen. |
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489 03.12.2014 Helikopter / Flugzeug |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte in Zusammenarbeit mit anderen massgeblichen internationalen Organisationen überprüfen, inwiefern die Nutzung des traffic collision and avoidance system (TCAS) und das Prinzip see and avoid insbesondere in Lufträumen ohne festgelegte Separationskriterien besser aufeinander abgestimmt werden können. |
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Details (PDF) |
490 03.12.2014 Helikopter / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte in Zusammenarbeit mit Skyguide wirksame und einfache Massnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass insbesondere in Luftra¨umen der Klasse D oder anderen durch Verkehrsflugzeuge genutzten Luftra¨umen ohne festgelegte Separationskriterien zumindest der Schutzbereich der Verkehrsflugzeuge, in dem es zur Auslo¨sung eines Ausweichbefehls des Verkehrswarn- und Kollisionsverhinderungssystems kommt, nicht verletzt wird. |
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Details (PDF) |
493 Flugzeug / Ballon (Heissluft) |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit dem Schweizerischen Ballonverband sicherstellen, dass die Ballonpiloten in der Anwendung des Nebeldurchstossverfahrens ausreichend ausgebildet sind. |
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Details (PDF) |
492 18.12.2014 Flugzeug |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte zusammen mit dem Flugzeughersteller Massnahmen ergreifen, damit die Besatzung ein nicht geschlossenes forward outflow valve, insbesondere im automatischen Betriebsmodus, besser erkennen kann. |
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Details (PDF) |
488 22.12.2014 |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit der Luftwaffe und dem Flugsicherungsunternehmen Skyguide sicherstellen, dass den Flugverkehrsleitstellen auf Regional- und Militärflugplätzen zur Verbesserung der Übersicht bezüglich des Verkehrs in der Flugplatzumgebung zumindest diejenigen Radardaten zur Verfügung stehen, welche in den Systemen von Skyguide bereits vorhanden sind. |
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Details (PDF) |
486 23.02.2015 Flugzeug / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte sicherstellen, dass die Dokumentation der Flugsicherung und diejenige der Piloten übereinstimmen. |
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Details (PDF) |
487 23.02.2015 Flugzeug / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte prüfen, ob VFR-Anflugrouten durch Geschwindigkeitsbegrenzungen ergänzt werden sollten. |
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Details (PDF) |
497 26.03.2015 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollen Massnahmen ergreifen, damit die Insassen von Luftfahrzeugen auch bei besonderen Betriebsformen, wie zum Beispiel beim Absetzen von Fallschirmspringern, während Start, Landung und in Turbulenzen gesichert sind. |
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495 10.04.2015 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte sicherstellen, dass die Lotsen im Kontrollturm eine Möglichkeit haben, sich unverzüglich über die Einzelheiten eines Alarms im Zusammenhang mit der Pistenbefeuerung zu informieren. |
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Details (PDF) |
485 22.04.2015 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit den Verantwortlichen des Betreibers des Flughafens Zürich geeignete Massnahmen treffen, damit die Besatzungen durch eindeutige und konsistente Anweisungen und Bezeichnungen den vorgegebenen Rollwegen folgen können. |
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Details (PDF) |
496 22.04.2015 |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte sicherstellen, dass für den Flugplatz Sion ein spezifisches Verfahren ausgearbeitet wird, das den Start eines IFR-Flugs abhängig von der Ankunft eines VFR-Flugs aus dem Schweizer Luftraum der Klasse C beziehungsweise aus dem Luftraum der Klasse D über französischem Gebiet regelt. |
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Details (PDF) |
494 29.06.2015 / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte in Zusammenarbeit mit den Betreibern von zivilen Hochleistungsflugzeugen, insbesondere von ehemaligen Kampfflugzeugen, Rahmenbedingungen und Betriebsregeln festlegen, die einerseits einen sicheren Betrieb dieser Luftfahrzeuge ermöglichen und andererseits die Sicherheitsbedürfnisse der übrigen Luftraumbenützer berücksichtigen. |
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Details (PDF) |
500 01.09.2015 Motorsegelflugzeug / Segelflugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte sich für die Entwicklung eines technischen Verfahrens einsetzen, mit welchem die Funktionstüchtigkeit der in Luftfahrzeugen eingebauten Kollisionswarnsysteme Flarm einfach und gefahrlos am Boden überprüft werden kann. |
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1 Motorsegelflugzeug / Segelflugzeug |
Farbwarnkennzeichnungen an Segelflugzeugen innerhalb der von Herstellern zulässigen Bereiche sind heute weit verbreitet. Neue technologische Entwicklungen, die der besseren optischen Erkennbarkeit von Segelflugzeugen dienen, sollten zusätzlich verfolgt und genutzt werden. | Details (PDF) | |
501 26.10.2015 Flugzeug |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency, EASA) sollte dafür sorgen, dass die Kondensatoranlagen im Falle eines Versagens die Sicherheit der Insassen gewährleisten. |
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Details (PDF) |
2 Flugzeug |
Die Flugbetriebsunternehmen sollten ihre Verfahren dahingehend optimieren, dass diese eine hohe Resilienz aufweisen. So kann beispielsweise durch Anwendung einer Arbeitsweise nach dem closed-loop-Prinzip sichergestellt werden, dass insbesondere bei Reaktion auf eine neue Situation Arbeitsfehler oder vergessene Arbeitsschritte im Ansatz erkannt und behoben werden können. Dabei sollte auch darüber nachgedacht werden, wie viel Kommunikation in einer Mehrpersonenbesatzung (multi crew) sinnvoll ist. Einerseits sollte nicht so viel Information ausgetauscht werden, dass es zu einer Übersättigung oder zu einem falschen Setzen von Prioritäten kommt. Anderseits sollte vermieden werden, dass durch zu gerin-ge Kommunikation Fehler unentdeckt bleiben oder wesentliche Informationen nicht allen Besatzungsmitgliedern bekannt sind. | Details (PDF) | |
499 02.03.2016 Flugzeug / Segelflugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte in Zusammenarbeit mit den Anspruchsgruppen und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) ein Konzept für die Einführung von kompatiblen, auf Standards der Internationalen Zivilluftfahrt basierenden Kollisionswarnsystemen für die allgemeine Luftfahrt erarbeiten und einen Aktionsplan für die kurz-, mittel- und langfristige Umsetzung erstellen und umsetzen. |
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Details (PDF) |
498 02.03.2016 Flugzeug / Segelflugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte in Zusammenarbeit mit den Anspruchsgruppen alle Besatzungen über die Kollisionsrisiken sensibilisieren und die Aus- und Weiterbildung von Besatzungen in der Anwendung des Prinzips «see and avoid» und der Kollisionswarnsysteme intensivieren. |
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Details (PDF) |
505 Flugzeug |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte in Zusammenarbeit mit dem Flugzeughersteller Flight Design GmbH sicherstellen, dass diese geeignete Massnahme trifft, um die Entstehung von Gasblasen im Kraftstoffsystem von Flugzeugen des Musters Flight Design CTLS zu minimieren und sicherzustellen, dass allfällig vorhandene Gasblasen ausreichend eliminiert werden. |
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Details (PDF) |
511 14.07.2016 Ecolight |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollten durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass das elektrische System der mit RotaxMotoren des Baumusters 914 betriebenen Luftfahrzeuge mit einer redundanten Spannungsversorgung der beiden elektrischen Treibstoffpumpen ausgerüstet ist. |
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Details (PDF) |
502 Helikopter |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte sicherstellen, dass der Hersteller Hélicoptères Guimbal die Betriebssicherheit des Gebläserades des Kühlsystems in Helikoptern des Musters Cabri G2 flottenweit sofort überprüft und für den weiteren Betrieb ein entsprechendes Inspektionsprogramm erstellt wird. |
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Details (PDF) |
503 Helikopter |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte sicherstellen, dass der Hersteller Hélicoptères Guimbal geeignete Massnahmen trifft, um das Auftreten einer Desintegration des Gebläserades des Kühlsystems in Helikoptern des Musters Cabri G2 zu verhindern. |
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Details (PDF) |
516 26.10.2016 |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit dem Koordinationszentrum (Rescue Coordination Centre – RCC) prüfen, inwiefern die Organisation des Such- und Rettungsdienstes (Search and Rescue – SAR) in Bezug auf die Schnittstellenproblematik optimiert werden kann. |
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Details (PDF) |
513 26.10.2016 |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte eine Einbaupflicht von automatischen Notsendern (Emergency Locator Transmitter – ELT) oder vergleichbaren Geräten für sämtliche in der Schweiz betriebenen Luftfahrzeuge prüfen. |
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Details (PDF) |
13 |
Sämtliche Luftraumteilnehmer sollten über adäquate Kenntnisse in Bezug auf die SAR-Organisation und die technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Auslösung und Beschleunigung einer SAR-Aktion verfügen. Ausbildungsstätten und Fluglehrer sollten sicherstellen, dass die notwendigen Kenntnisse während der Ausbildung von Piloten und bei Weiterbildungs- und Refresher-Seminaren vermittelt werden. | Details (PDF) | |
515 26.10.2016 |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) Anstrengungen unternehmen, ELT konstruktiv und einbautechnisch so zu verbessern, dass ihr korrektes Funktionieren möglichst in allen Fällen gewährleistet ist. |
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Details (PDF) |
517 26.10.2016 |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit dem Koordinationszentrum (Rescue Coordination Centre – RCC) die Organisationsform und die Arbeitsweise des RCC überprüfen und allenfalls anpassen. |
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Details (PDF) |
514 26.10.2016 |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte die administrativen und technischen Hürden für den Einbau von ELT so weit wie möglich reduzieren. |
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Details (PDF) |
508 06.12.2016 |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte dafür sorgen, dass die Parametrisierung des runway incursion monitoring and conflict alert sub-system (RIMCAS) überdacht wird, damit es als Sicherheitsnetz auch unter anderen meteorologischen Bedingungen als denjenigen geringer Sichtweiten effizient ist. |
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Details (PDF) |
4 Flugzeug |
Eine Zusammenstellung untersuchter Zwischenfälle, die sich auf dem Flugfeld Luzern-Beromünster ereignet haben, zeigt, dass beim Betrieb an der Grenze der Flugleistung griffige Entscheidungskriterien für einen allfälligen Startabbruch festgelegt werden müssen. Ein mögliches Entscheidungskriterium ist in der Broschüre Alaskan Off Airport Operation Guide der Luftfahrtbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika (Federal Aviation Administration – FAA) wie folgt beschrieben: “Establish and mark a go/no go decision point for takeoff. One way to do this is to clearly mark the halfway point of your available takeoff area. Calculate 70 % of your lift off speed i.e. 50 MPH x .70 = 35 MPH. Check your airspeed as you approach the decision point and if you’re less than 70 % of lift off speed—abort. Reduce your load, lengthen your runway, or wait for more favorable takeoff conditions.” | Details (PDF) | |
523 19.12.2016 Ecolight |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte in Zusammenarbeit mit den Flugplatzleitungen, den Leitern der Flugplatzfeuerwehren und den Institutionen des Schweizer Feuerwehrwesens Umfang, Inhalt, Umsetzung und Effektivität der Ausbildung der Feuerwehrleute auf den Flugplätzen sowie die vorgesehenen Einsatzverfahren überprüfen und gegebenen Falles adäquate Massnahmen zur Erreichung der erwarteten Einsatzbereitschaft ergreifen. |
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Details (PDF) |
509 19.12.2016 Helikopter / Motorsegelflugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte gemeinsam mit der Flugplatzbetreiberin und den ortsansässigen Helikopterbetrieben die speziellen An- und Abflugverfahren für Helikopter auf dem Flugplatz Samedan überprüfen. |
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Details (PDF) |
510 19.12.2016 Helikopter / Motorsegelflugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte sicherstellen, dass sämtliche An- und Abflugverfahren auf allen Schweizer Flugplätzen für das Luftfahrtpersonal publiziert sind, auch wenn diese Verfahren möglicherweise nur von einem eingeschränkten Personenkreis benutzt werden dürfen. |
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Details (PDF) |
507 23.12.2016 Helikopter |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) soll das Verfahren zur Erlangung von Ermächtigungen zur Durchführung und Bescheinigung von Instandhaltungsarbeiten an Luftfahrzeugen der Sonderkategorie, Unterkategorie «historisch», überprüfen. Dabei sind strengere Anforderungen zu definieren und umzusetzen, um die erforderliche Qualität sicherzustellen. |
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Details (PDF) |
506 23.12.2016 Helikopter |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte im Einzelfall prüfen, welche Einschränkungen beim Betrieb von Luftfahrzeugen der Sonderkategorie, Unterkategorie «historisch», notwendig sind. |
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Details (PDF) |
5 Flugzeug |
Auch wenn man sich auf den Standpunkt stellen könnte, dass es bei vollständigem Wiedereinbau aller Teile und bei korrekter Wartung gemäss den Vorgaben des Herstellers zu keiner kritischen Situation kommen könne, so stellt die Modifikation doch eine einfache und kostengünstige Optimierung des Schmiersystems dar. Aus diesem Grund empfiehlt die Schweizerische Sicherheitssuchungsstelle die Nachrüstung der entsprechenden Motoren. | Details (PDF) | |
8 Helikopter / Motorsegelflugzeug |
Sämtliche Betreiber von Flarmsystemen sollten sicherstellen, dass die Konfiguration des Gerätes zweckmässig ist und dem Einsatz- bzw. Verwendungszweck des verwendeten Luftfahrzeuges entspricht. | Details (PDF) | |
9 Helikopter / Motorsegelflugzeug |
Entwickler von Flarmsystemen sollten die möglichen Konfigurationstypen überdenken und allenfalls anpassen. Bei Geräten mit Sprachausgabe sollte die entsprechende Sprachausgabe überprüft und allenfalls angepasst werden. | Details (PDF) | |
7 Ecolight |
Wenn bei einem Flugunfall ein Gesamtrettungssystem (Fallschirm- Rettungssystem mit Raketentreibsatz) nicht ausgelöst wird, muss von einer Gefährdung der Rettungskräfte durch das Gesamtrettungssystem ausgegangen werden – das Gesamtrettungssystem kann durch Rettungsarbeiten am Wrack ausgelöst werden, selbst wenn der Auslösemechanismus im Cockpit gesichert ist. Wenn ein nicht ausgelöstes Gesamtrettungssystem an einer Unfallstelle erkannt wird, ist es sicherheitsbewusst, zusätzlich zur generellen Absperrung der Unfallstelle den Ausschusssektor des Gesamtrettungssystems speziell zu markieren. Ein mittels Absperrband oder Leitkegeln kenntlich gemachter Trichter von etwa 60° Öffnungswinkel und 100 Meter Länge von der Ausschussöffnung her in Ausschussrichtung wird empfohlen. Jedes nicht unbedingt nötige Betreten dieses Sektors sollte vermieden werden. Überlebende sollen so rasch wie möglich aus der Gefahrenzone gebracht werden. Wenn möglich und für die Sicherung von Rettungsarbeiten nötig, können Massnahmen ergriffen werden, wie sie in der Sicherheitsempfehlung Nr. 454 der SUST beschrieben sind. Dazu gehört primär, das Auslösekabel so nahe wie möglich an der Anzündeinheit zu blockieren. Dies kann beispielsweise mit einer Crimpzange durchgeführt werden, indem möglichst nahe bei der Rakete und ohne das Kabel in dessen Mantel zu verschieben mit einer Crimpklampe das Auslösekabel mit dem Kabelmantel verpresst und dadurch blockiert wird. | Details (PDF) | |
6 Ecolight |
Die in der Aviatik verbreitete Regel, wonach die Anfluggeschwindigkeit das 1.3-Fache der Überziehgeschwindigkeit in Landekonfiguration (VS0) beträgt, ist für Flugzeuge vergleichsweise geringer Masse – insbesondere Ecolight-und Ultraleichtflugzeuge – nur beschränkt anwendbar. Das Verhältnis zwischen Impuls und Luftwiderstand impliziert bei solchen Flugzeugen eine höhere Anfluggeschwindigkeit, als sie sich aus der Regel ergibt. Ausserdem sollte diese Regel lediglich dann angewendet werden, wenn vom Hersteller des Luftfahrzeuges keine Anfluggeschwindigkeit vorgegeben wird. | Details (PDF) | |
528 30.12.2016 Helikopter |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte in Zusammenarbeit mit dem Helikopterhersteller sicherstellen, dass ein Verfangen des Windenseils an der Befestigungseinheit der Rettungswinde mit technischen Massnahmen verhindert wird. |
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Details (PDF) |
520 12.01.2017 Flugzeug / Ballon (Heissluft) |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte gemeinsam mit der Flugsicherung Skyguide Massnahmen zur Warnung von Flugverkehrsleitern vor nicht bewilligten Einflügen in Lufträume, die primär dem Verkehr nach Instrumentenflugregeln dienen, entwickeln. |
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Details (PDF) |
522 12.01.2017 Flugzeug / Ballon (Heissluft) |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte gemeinsam mit den massgeblichen Luftfahrtverbänden Massnahmen zur periodischen Befähigungsüberprüfung und Weiterbildung von Ballonpiloten ergreifen. |
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Details (PDF) |
521 12.01.2017 Flugzeug / Ballon (Heissluft) |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte gemeinsam mit der Flugsicherung Skyguide das Konfliktwarnsystem (short term conflict alert – STCA) derart verbessern, dass dieses auch vor Konflikten mit langsam fliegenden Luftfahrzeugen warnt. |
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Details (PDF) |
518 20.03.2017 Flugzeug / Ballon (Heissluft) |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte für den Betrieb von Luftfahrzeugen, die für ein Grossluftfahrzeug eine Gefahr darstellen können, über schweizerischem Hoheitsgebiet ausnahmslos die Pflicht zum Mitführen eines betriebsbereiten und eingeschalteten Transponders vorschreiben. Dabei sollte insbesondere auf eine möglichst weitgehende Kompatibilität mit den am weitesten verbreiteten Systemen zur Warnung vor unbeabsichtigten Annäherungen und zur Verhinderung von Kollisionen geachtet werden. Zusammen mit der Flugsicherung sollte das BAZL technische und betriebliche Rahmenbedingungen festlegen, die eine optimale Nutzung dieser Transponderpflicht zu Gunsten der Flugverkehrsleitung erlauben. |
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Details (PDF) |
526 20.03.2017 |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit den Betreibern der Flugplätze geeignete Massnahmen ergreifen, die verhindern, dass sich Gepäckwagen und anderes Betriebsmaterial auf den Vorfeldern der Flugplätze durch starke Winde unkontrolliert verschieben können. |
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Details (PDF) |
527 20.03.2017 |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit dem Flugsicherungsunternehmen Skyguide und den Betreibern der Flugplätze prüfen, inwiefern die vorhandenen Systeme zur Warnung vor unautorisiertem Pistenzugang dahingehend modifiziert werden können, dass auch Betriebsmaterial wie Gepäckwagen und ähnliches erfasst werden kann. |
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Details (PDF) |
519 20.03.2017 Flugzeug / Ballon (Heissluft) |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden von Nachbarstaaten, um die Schweizer Flughäfen herum kontrollierte Lufträume der Klassen D oder C festlegen, die einfach gestaltet und ausreichend dimensioniert sind, so dass keine Gefährdung von Grossluftfahrzeugen durch Luftfahrzeuge der Leicht- und Sportaviatik, die ohne Freigabe in diese Lufträume eindringen, mehr entstehen kann. |
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Details (PDF) |
14 Helikopter |
Thema: Korrekte Interpretation der Hindernissituation Zielgruppe: Helikopterpiloten Helikopterpiloten, die nahe am Gelände fliegen, sollten sich bewusst sein, dass die in Hinderniskarten verzeichnete Hindernissituation unvollständig oder falsch sein kann. Einerseits können Hindernisse vorhanden sein, die aufgrund fehlender Meldung oder aufgrund der Tatsache, dass sie die für die Meldepflicht erforderliche Mindesthöhe nicht erreichen, nicht verzeichnet sind. Andererseits können die realen Hindernisse anders verlaufen, als in der Karte eingezeichnet ist. Es ist daher von grosser Wichtigkeit, die Hindernissituation korrekt zu interpretieren. Dazu gehören einerseits das eindeutige Identifizieren der dargestellten Hindernisse mit den realen Hindernissen sowie die Verifikation deren Verlaufs. Andererseits muss stets berücksichtigt werden, dass noch weitere Hindernisse vorhanden sein können. | Details (PDF) | |
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Die mit dem Betrieb und Unterhalt von Gepäckwagen und anderem Betriebsmaterial auf den Vorfeldern der Flugplätze betrauten Unternehmen sollten wirksame Verfahren entwickeln, die die Betriebstüchtigkeit dieser Geräte sicherstellen. | Details (PDF) | |
16 Flugzeug |
Das Risiko einer Unterbrechung der Treibstoffzufuhr ist zu vermindern. Deshalb sollten die Betreiber prüfen, ob es sinnvoll ist, während Platzrunden die Flügeltanks zu benützen, denn dabei besteht die Gefahr, dass möglicherweise vergessen wird, vor der Landung den Treibstoffwählschalter auf «CENTER (ACRO) TANK» umzustellen. | Details (PDF) | |
530 08.06.2017 Helikopter |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollten prüfen, ob die Testverfahren für aufschlaghemmende Sitze im Helikoptermuster AgustaWestland AW109SP den tatsächlich auftretenden Bedingungen bei einem grundsätzlich überlebbaren Aufprall entsprechen. Gegebenenfalls sollten die Prüf- und Zulassungsbedingungen so verbessert werden, dass die Sitze einen ausreichenden Schutz bei solchen Unfällen bieten. |
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Details (PDF) |
525 08.06.2017 Helikopter |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollten Massnahmen ergreifen, damit Besatzungen von Helikoptern durch eine akustische Warnung auf die Gefahr eines bevorstehenden oder sich entwickelnden Wirbelringzustands in Bodennähe aufmerksam gemacht wird. |
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Details (PDF) |
531 08.06.2017 Helikopter |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollten zusammen mit den Herstellern des Helikoptermusters AgustaWestland AW109SP und des Notsenders ARTEX C406-N HM geeignete Massnahmen ergreifen, um die Funktionsfähigkeit des genannten Notsenders nach einem Unfall sicherzustellen. |
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Details (PDF) |
529 16.06.2017 Flugzeug |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte zusammen mit dem Flugzeughersteller sicherstellen, dass eine Falschmontage des Eingabehebels (valve input lever) des hydraulischen Differentialsteuerventils (Differential Control Selector Valve – DCSV) nicht mehr möglich ist. |
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Details (PDF) |
512 28.08.2017 Flugzeug / Flugzeug / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte Massnahmen ergreifen, um in der Umgebung des Flugplatzes Payerne den Schutz für IFR-Verkehr vor anderen Luftraumnutzern zu gewährleisten. |
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Details (PDF) |
524 19.10.2017 Flugzeug |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte sicherstellen, dass der Flugzeughersteller Überlegungen in die Wege leitet zur Sensibilisierung und Schulung der Flugbesatzungen der Airbus Baureihe A320 für Situationen, in denen eine Geschwindigkeitsüberschreitung stattfindet. |
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Details (PDF) |
535 14.12.2017 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit allen Flugplatzbetreibern in der Schweiz, die über IFR-Verfahren verfügen, und den entsprechenden Wissensträgern geeignete Massnahmen für einen regelmässigen Informationsaustausch ergreifen. |
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Details (PDF) |
536 18.12.2017 Flugzeug |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte Massnahmen ergreifen, dass alle Insassen, insbesondere auch auf den Frontsitzen, vor erheblichen Verletzungen an Kopf und Oberkörper geschützt sind. |
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Details (PDF) |
18 Helikopter |
Thema: Einbau eines Entstörkondensators gemäss einer FAA/PMA Zielgruppe: Flugzeugbesitzer, -halter und Unterhaltsbetriebe Bei allen Luftfahrzeugen, die gemäss einer FAA/PMA mit einem Entstörkondensator am Generator nachgerüstet wurden, sollte sichergestellt werden, dass kein elektrischer Kurzschluss zwischen dem masseführenden Kondensatorgehäuse und dem elektrischen Bordnetz auftreten kann. | Details (PDF) | |
533 26.04.2018 Ecolight |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollten durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass die Halter und Eigentümer von Flugzeugen mit einem Rotax-Motor des Baumusters 914 über das beschriebene Sicherheitsdefizit informiert werden und dass das elektrische System in ihren Flugzeugen keine Mängel aufweist. |
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Details (PDF) |
534 26.04.2018 Ecolight |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollten durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass bei allen Luftfahrzeugen mit einem Rotax-Motor des Baumusters 914 ein Ausfall des Reglergleichrichters oder des Generators und das Entladen der Batterie frühzeitig erkannt werden kann. |
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Details (PDF) |
10 Ecolight |
Subjekt: Betrieb mit nicht vollständig geladener Batterie Zielgruppe: Halter und Eigentümer von Flugzeugen, die auf elektrische System angewiesen sind, welche zwingend für die Fortführung eines Fluges notwendig sind. Es sollte sichergestellt werden, dass die Besatzungen über die möglichen Auswirkungen eines Starts mit einer unvollständig geladenen Batterie informiert sind und entsprechende Verfahren im AFM zur Kontrolle des Ladezustandes der Batterie beschrieben werden. | Details (PDF) | |
540 31.07.2018 Helikopter |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) und den Helikoptertransportunternehmen Massnahmen ergreifen, um bei Helikoptertransportflügen die Sicherheit von Mitarbeitern und Drittpersonen in Bezug auf die Folgen des Rotorabwindes (downwash) zu erhöhen. |
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Details (PDF) |
542 10.09.2018 Helikopter / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte in Zusammenarbeit mit Flugschulen und anderen betroffenen Verkehrskreisen sicherstellen, dass Piloten und andere am Flugbetrieb beteiligte Personen betreffend Nachlaufturbulenz von Helikoptern und den davon ausgehenden Gefahren instruiert und sensibilisiert werden. |
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Details (PDF) |
541 25.09.2018 Flugzeug / Flugzeug |
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) sollte zusammen mit der Deutschen Flugsicherung (DFS), Skyguide und Austro Control GmbH prüfen, inwiefern das Betriebskonzept während der Luftfahrtmesse verbessert werden kann. |
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532 26.09.2018 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte in Zusammenarbeit mit dem Flughafenbetreiber Lösungen suchen, die es ermöglichen, den Flugbesatzungen die Begrenzung des runway turn pad gut erkennbar zu machen. |
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17 Flugzeug |
Thema: Rollen bei schlechten Sichtbedingungen Zielgruppe: Flugbesatzungen, Ausbildungsverantwortliche der Flugbetriebsunternehmen Die Flugbetriebsunternehmen sollten die Flugbesatzungen darauf sensibilisieren, dass beim Rollen, speziell unter schlechten Sichtbedingungen, die Rollgeschwindigkeit anzupassen ist und die Handlungen im Cockpit auf das absolute Minimum zu beschränken sind. Für Arbeiten, die den closed loop unterbrechen, sollte das Flugzeug angehalten werden. | Details (PDF) | |
11 Ecolight |
Thema: Notverfahren bezüglich der Comco Ikarus C 42; Triebwerksausfall nach dem Start Zielgruppe: Piloten und Fluglehrer der Allgemeinen Luftfahrt, Hersteller, Flugschulen und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Diese Empfehlung steht in markantem Widerspruch zu den allgemein bekannten Empfehlungen der gängigen Lehrmittel namhafter Organisationen der Aviatik in der Schweiz. Im Weiteren macht der Hersteller dabei keine Angaben, unter welchen Bedingungen solche Umkehrkurven idealerweise erfliegbar wären. Im vorliegenden Fall wurde eine Umkehrkurve deutlich über der erwähnten minimalen Höhe eingeleitet, aus der es der Besatzung nicht gelang, eine Notlandestelle zu finden. Dies zeigt, dass zur Festlegung einer Entscheidungshöhe eine Analyse der relevanten situativen Faktoren wie Piste, Hindernisse, Topographie, Wind, Masse, etc. vor dem Start stattfinden muss. Speziell die Betreiber dieses Flugzeugtyps sollten ihre Piloten diesbezüglich sensibilisieren und das Risiko entsprechend thematisieren. | Details (PDF) | |
12 Ecolight |
Thema: Auslegung des Systems zur Regelung der Motorenleistung im Flugzeugtyp Comco Ikarus C 42 Zielgruppe: Piloten und Fluglehrer der Allgemeinen Luftfahrt, Hersteller, Flugschulen, Unterhaltsbetriebe und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Es lagen keine Anhaltspunkte für vorbestandene technische Mängel vor, die den Unfall hätten verursachen oder beeinflussen können. Insbesondere ergab die technische Untersuchung des Motors keine Hinweise, die den Motorausfall erklären könnten. Es ist grundsätzlich nicht auszuschliessen, dass die Besatzung der HB-WAS zur Korrektur des zu steilen Sinkfluges das Gas zu brüsk manipulierte und der Motor in der Folge abstellte. Festzuhalten ist jedoch, dass dieses Phänomen beim vorliegenden Motorentyp selten beobachtet wird. Die Auslegung des Systems zur Regelung der Motorenleistung im Flugzeugtyp Comco Ikarus C 42 verfügt cockpitseitig am Gashebel über keinen mechanischen Anschlag für die Position „Leerlauf“. Es ist daher möglich, dass ein Zurückziehen des Gashebels bis zur Vorderkannte der Sitzwanne unbeabsichtigt die mechanischen Anschläge bei den Vergasern überdrücken. In der Folge kommt es, wie in einem Versuch demonstriert, zum spontanen Abstellen des Motors. Ein mechanischer Anschlag im Cockpit, wie vom Motorenhersteller als notwendig erachtet, würde diese Möglichkeit ausschliessen. Speziell die Betreiber dieses Flugzeugtyps sollten ihre Piloten diesbezüglich sensibilisieren und das Risiko entsprechend thematisieren. | Details (PDF) | |
3 Flugzeug |
Thema: Training im Simulator Zielgruppe: Flugbesatzungen, Ausbildungsverantwortliche der Flugbetriebsunternehmen, Hersteller von Trainingsgeräten Die Flugbetriebsunternehmen sollten dahin wirken, dass bei Übungen im Flugzeugsimulator das Thema Druckprobleme weiter gefasst wird, damit Flugbesatzungen bei Druckproblemen nicht ausschliesslich auf Druckabfall (decompression) und Notabstieg (emergency descent) fokussiert bleiben. | Details (PDF) | |
504 23.10.2018 Flugzeug |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte zusammen mit dem Flugzeughersteller sicherstellen, dass den Flugbesatzungen eine Kabinendruckhöhe unterhalb -2060 ft in geeigneter Form zur Anzeige gebracht wird. |
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25 Flugzeug |
Das Flugbetriebsunternehmen und die Instandhaltungsbetriebe sollten zusammen mit der Organisation zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (Continuing Airworthiness Management Organisation – CAMO) die bestehenden Abläufe prüfen und so verbessern, dass die Nachvollziehbarkeit der Instandhaltungsarbeiten sowie eine eindeutige Ersatzteilbewirtschaftung gewährleistet sind. | Details (PDF) | |
548 20.11.2018 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte in Zusammenarbeit mit dem Flugbetriebsunternehmen durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass die Schwesterflugzeuge HB-HOP und HB-HOS auf Korrosionsschäden und Mängel an Systemkomponenten überprüft werden. |
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Details (PDF) |
544 05.12.2018 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit der Flugsicherung Skyguide und der Segelfluggruppe Bern die Zweckmässigkeit der Segelflugvereinbarung überprüfen und, falls an ihr festgehalten werden soll, durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass diese Sonderregelung durch die Benutzer einfach und sicher gehandhabt werden kann. |
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Details (PDF) |
22 Flugzeug |
Thema: Übung von Durchstartverfahren Zielgruppe: Piloten von Leichtflugzeugen Es erscheint sinnvoll, Durchstartverfahren beispielsweise im Rahmen von Trainingsflügen regelmässig zu üben, damit dieses Verfahren in einer zeitkritischen Situation, bei der eine Landung nicht sicher möglich erscheint, jederzeit abgerufen und umgesetzt werden kann. | Details (PDF) | |
543 03.01.2019 Flugzeug / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit der Flugsicherung Skyguide die erforderlichen Massnahmen ergreifen, damit auf den Regionalflugplätzen zusätzlich zur visuellen Darstellung einer Warnung des STCA mit einer akustischen Warnung das Bewusstsein über die Gesamtsituation (situational awareness) der Platzverkehrsleiter erhöht wird. |
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Details (PDF) |
21 Flugzeug / Flugzeug |
Zielgruppe: Piloten von Luftfahrzeugen im Betrieb nach Sicht- und Instrumentenflugregeln. Die Flugbesatzungen müssen sich bewusst sein, dass sie im Luftraum der Klasse D selber für das Einhalten sicherer Abstände zwischen VFR-Flügen bzw. zwi-schen VFR- und IFR-Flügen verantwortlich sind. | Details (PDF) | |
20 Flugzeug / Flugzeug |
Zielgruppe: Piloten von Luftfahrzeugen im Betrieb nach Sichtflugregeln. Den Besatzungen wird in Erinnerung gerufen, dass präzise Positionsangaben, die auch eine Höhenangabe umfassen, für andere Luftraumbenutzer und die Flugsicherung ein wichtiges Informationsmittel darstellen, um einen Überblick über die Verkehrssituation zu erlangen. Vereinbarte oder angekündigte Flugwege sollten ohne Rücksprache mit der Flugsicherung oder ohne andere Verkehrsteilnehmer zu informieren, nicht verlassen werden, da andere Besatzungen und die Flugsicherung mit diesen rechnen. | Details (PDF) | |
19 Segelflugzeug |
Die Hersteller von Segelflugrechnern und Kollisionswarnsystemen sollten die Konstruktion und die Ausführung ihrer Geräte dahingehend anpassen, dass die Daten der Flugwegaufzeichnung bis zum Zeitpunkt eines Unfalls in den Speichermedien registriert werden und danach auslesbar sind. | Details (PDF) | |
554 17.06.2019 |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass das akustische Warnsignal beim Einleiten einer Notlandung von Drittpersonen am Boden wahrgenommen werden kann. |
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Details (PDF) |
553 17.06.2019 |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass die Befestigung des Notfallschirms an der Drohne den möglichen Belastungen standhält. |
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Details (PDF) |
23 Flugzeug / Flugzeug |
Thema: Planung von Verbandsflügen Zielgruppe: Piloten von Luftfahrzeugen, die Verbandsflüge durchführen Den Besatzungen wird in Erinnerung gerufen, dass eine detaillierte Planung und ein umfassendes Briefing mit allen beteiligten Piloten für eine sichere Durchfüh-rung von Verbandsflügen entscheidend sind. Die Komplexität der Flugmanöver und der geplanten Flugwege soll in Abhängigkeit der Erfahrung der beteiligten Pi-loten und der eingesetzten Flugzeuge mit deren spezifischen Leistungscharakte-ristiken und Sichtverhältnissen geplant werden. Die Zuständigkeiten und die Ver-fahren bei unklaren Situationen während des Fluges müssen allen Piloten bewusst sein. | Details (PDF) | |
545 20.06.2019 Flugzeug / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass Piloten, die eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung der Mindestflughöhe mit einer Berechtigung zur Flugvorführung im Verband erhalten, ausreichend für die jeweilige Position im Verband ausgebildet werden und insbesondere die Aufgaben der entsprechenden Position kennen. |
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Details (PDF) |
547 21.08.2019 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit dem Flughafenbetreiber Massnahmen ergreifen, welche die Beleuchtungssituation auf den Rollwegen im Bereich des Sektors Grely in der Nacht verbessern. |
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Details (PDF) |
24 Flugzeug / Segelflugzeug |
Thema: Nutzung des Transponders und Kontaktaufnahme mit der Flugsicherung im Nahbereich von Regionalflugplätzen mit Instrumentenanflügen Zielgruppe: Aero-Club der Schweiz (AeCS) und alle Luftraumbenützer Der Aero-Club der Schweiz sollte seine Mitglieder dahingehend sensibilisieren, dass im Luftraum E, der an die Kontrollzonen (Control Zone – CTR) resp. die Nahkontrollbezirke (Terminal Control Area – TMA) von Regionalflugplätzen wie beispielsweise St. Gallen-Altenrhein angrenzen, vermehrt mit IFR-Verkehr gerechnet werden muss. Ein kontinuierliches Einschalten des Transponders sowie eine Kontaktaufnahme mit dem Platzverkehrsleiter des Flugplatzes zur Übermittlung der eigenen Position und Flughöhe sind neben see and avoid derzeit die einzige Möglichkeit, ein nach VFR-fliegendes Luftfahrzeug für den nach IFR-operierenden Flugverkehr erkennbar zu machen. | Details (PDF) | |
28 Flugzeug |
Thema: Regeln innerhalb von Fahrzeugbesatzungen beim Befahren des Pistensystems Zielgruppe: Feuerwehr auf dem Flughafen Zürich Die Flughafenfeuerwehr des Flughafens Zürich sollte mit geeigneten betrieblichen Massnahmen sicherstellen, dass Feuerwehrbesatzungen bei Fahrten auf dem Pistensystem ihre Aufmerksamkeit auf den Fahrweg und die Orientierung lenken und für den Fahrweg nicht relevante Arbeiten und Gespräche unterlassen. | Details (PDF) | |
27 Flugzeug |
Thema: Trainingsstand der Feuerwehrbesatzungen Zielgruppe: Flughafenbetreiber und Feuerwehr des Flughafens Zürich Der Flughafenbetreiber des Flughafens Zürich sollte in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung und der Flughafenfeuerwehr Massnahmen ergreifen, damit Feuerwehrbesatzungen ein regelmässiges Fahrtraining auf dem Pistensystem erhalten. | Details (PDF) | |
555 03.12.2019 Motorsegelflugzeug |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass die Ausbildung für Eigenstart mit Segelflugzeugen mit Klapptriebwerk bezüglich der typenspezifischen Risiken angepasst wird. |
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Details (PDF) |
550 14.01.2020 Flugzeug / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte dafür sorgen, dass die Betriebsabläufe der Flugverkehrsleitung so angepasst werden, dass das Risiko eines unerlaubten Befahrens der Piste an der Kreuzung des Rollwegs Z mit der Betonpiste 05 abgedeckt ist. |
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Details (PDF) |
551 14.01.2020 Flugzeug / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte dafür sorgen, dass das Sicherheitsnetz RIMCAS so konfiguriert wird, dass es einen Alarm auslöst, der auch bei anderen Betriebsbedingungen als bei eingeschränkter Sicht wahrnehmbar ist. |
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Details (PDF) |
549 14.01.2020 Flugzeug / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte dafür sorgen, dass das Risiko eines unerlaubten Befahrens der Piste an der Kreuzung des Rollwegs Z mit der Betonpiste 05 auf der Flugplatzkarte gekennzeichnet wird. |
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Details (PDF) |
552 25.02.2020 Flugzeug |
Die kanadische Zertifikationsbehörde (National Aircraft Certification at Transport Canada – TC) sollte zusammen mit dem Hersteller sicherstellen, dass bei einem Start mit zu geringer Startleistung die Störklappen (spoiler) nicht automatisch ausgefahren werden. |
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Details (PDF) |
31 Flugzeug / Segelflugzeug |
Thema: Aufstellung von Segelflugzeugen für den Start Zielgruppe: Segelfluggruppen und Flugplatzhalter Die Betriebsverfahren auf Flugplätzen mit Segelflugbetrieb sollten dahingehend angepasst werden, dass die Segelflugzeuge auf der Mittellinie der Startpiste für den Start aufgestellt werden können. | Details (PDF) | |
558 15.09.2020 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit der Flugsicherung und dem Flughafenbetreiber von Genf geeignete Massnahmen ergreifen, welche die Gefährdung eines landenden Luftfahrzeuges durch die Wirbelschleppe eines vorangehend gestarteten Luftfahrzeuges reduzieren. |
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Details (PDF) |
559 15.09.2020 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit der Flugsicherung und den Betreibern aller Landes- und Regionalflughäfen der Schweiz die bestehenden Betriebsverfahren betreffend die Gefährdung durch Wirbelschleppen überprüfen. |
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Details (PDF) |
560 15.09.2020 Flugzeug |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency – EASA) sollte die zu wenig differenzierte Mindeststaffelung betreffend wake turbulence, insbesondere bei versetzter Pistenschwelle, überdenken und entsprechend anpassen. |
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Details (PDF) |
556 20.10.2020 Helikopter |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte folgende Massnahmen zur Verhinderung von Kabelkollisionen ergreifen: - Sicherstellung einer Luftfahrthindernisdatenbank, die möglichst den Ist-Zustand darstellt. - Förderungsprogramm für sensorbasierte, autonome Hinderniswarnsysteme. |
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Details (PDF) |
35 Flugzeug |
Das Flugbetriebsunternehmen sollte seine internen Abläufe insbesondere im Bereich der Qualitätssicherung und im Umgang mit Risiken verbessern, so dass Sicherheitsprobleme zeitgerecht erkannt und zielführend behoben werden können. | Details (PDF) | |
567 22.12.2020 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte vor der regulären Inbetriebnahme der grundüberholten Flugzeuge des Baumusters Ju 52/3m g4e vom Flugbetriebsunternehmen verlangen, die wesentlichen Leistungsdaten zu ermitteln und die entsprechenden Dokumente anzupassen. |
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Details (PDF) |
34 Flugzeug |
Das Flugbetriebsunternehmen sollte Führungs- und Überwachungsmassnahmen entwickeln und einführen, die es gestatten, die Verletzung elementarer Sicherheitsgrundsätze und gesetzlicher Regelungen zu erkennen und deren Einhaltung sicherzustellen. | Details (PDF) | |
562 22.12.2020 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte bis zur Umsetzung der Sicherheitsempfehlung Nr. 561 sicherstellen, dass im Flugbetrieb mit Passagieren unter Verwendung von Luftfahrzeugen nach Anhang I der europäischen Verordnung 2018/1139 mit einem an die Komplexität und die Grösse des jeweiligen Flugbetriebs angepassten Aufwand die für diesen Betrieb spezifischen Risiken erfasst und wirkungsvoll verringert werden. |
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Details (PDF) |
33 Flugzeug |
Das Flugbetriebsunternehmen sollte die Zusammenarbeit (Crew Ressource Management) seiner Flugbesatzungen dahingehend optimieren, dass sie den spezifischen Anforderungen seines Betriebs (Sichtflug, Fliegen im Gebirge, grosse Erfahrung, gleiche Rangstufe etc.) gerecht wird. | Details (PDF) | |
564 22.12.2020 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte zusammen mit den Organisationen, die historische Luftfahrzeuge vornehmlich zum Transport von Passagieren betreiben, risikobasierte und wirkungsvolle Führungs- und Überwachungsmassnahmen festlegen, welche die spezifischen Probleme für diese Art von Betrieb frühzeitig zu erfassen und zu korrigieren vermögen. |
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Details (PDF) |
565 22.12.2020 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte seine Organisation zur Durchführung von Audits und Inspektionen dahingehend verbessern, dass ein besserer Informationsaustausch innerhalb der Behörde, eine kritische Analyse des betreffenden Unternehmens und ein Erkennen der relevanten Problemfelder wirksamer möglich werden. |
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Details (PDF) |
37 Flugzeug |
Das Flugbetriebsunternehmen sollte kritische Flugzustände in realistischen Betriebssituationen dokumentieren. Die Besatzungen sollten mit kritischen Flugzuständen so gut wie möglich vertraut gemacht werden. | Details (PDF) | |
566 22.12.2020 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte sich für die Aufsicht über die historische Luftfahrt die notwendige Fach- und Methodenkompetenz aneignen oder von unabhängiger Seite verfügbar machen. Weiter sollte es dafür sorgen, dass die Aufsicht in wirksamer Weise ausgeübt wird. |
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Details (PDF) |
561 22.12.2020 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte dafür besorgt sein, dass für den Flugbetrieb mit Passagieren unter Verwendung von Luftfahrzeugen nach Anhang I der europäischen Verordnung 2018/1139 angepasste Regeln festgelegt werden, die den für diesen Betrieb spezifischen Risiken wirkungsvoll Rechnung tragen. |
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Details (PDF) |
563 22.12.2020 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte bei der Zulassung von Luftfahrzeugen nach Anhang I der europäischen Verordnung 2018/1139 zur Erteilung von Ausnahmen die für diesen Betrieb spezifischen Risiken berücksichtigen und die Ausnahmebewilligungen periodisch überprüfen. |
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Details (PDF) |
36 Flugzeug |
Das Flugbetriebsunternehmen sollte die fehlenden Ereignis- und Risikoanalysen vornehmen und sicherstellen, dass bei Motorausfällen und beim Fliegen im Gebirge durch eine zweckmässige Flugwegplanung und Flugwegwahl die sichere Beendigung des Fluges jederzeit gewährleistet ist. | Details (PDF) | |
32 Flugzeug |
Das Flugbetriebsunternehmen sollte mit seinen Flugbesatzungen gezielte Nachschulungen bezüglich Disziplin, Einhalten von Regeln und insbesondere des sicheren Fliegens im Gebirge und der Anwendung elementarer fliegerischer Grundsätze durchführen. | Details (PDF) | |
568 30.03.2021 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass mit Anbeginn der Umstellung auf elektronische Logbuchsysteme den berechtigten Personenkreisen ein uneingeschränkter Zugang zu Informationen über den technischen Zustand des Luftfahrzeuges gewährleistet bleibt. |
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Details (PDF) |
571 27.04.2021 Flugzeug |
Das BAZL sollte das Luftfahrzeugregister mit einem Eintrag für elektrisch angetriebene Luftfahrzeuge ergänzen. |
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Details (PDF) |
570 27.04.2021 Flugzeug |
Die EASA sollte in Zusammenarbeit mit dem Flugzeughersteller sicherstellen, dass in allen Flugzeugmustern, die einen der Alpha Electro 167 ähnlichen Aufbau der Rumpfstruktur aufweisen, die Befestigungspunkte der Sitzgurte solchen Belastungen standhalten. |
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Details (PDF) |
569 27.04.2021 Flugzeug |
Die EASA sollte sicherstellen, dass der Flugzeughersteller das Kühlsystem der Antriebseinheit derart anpasst, dass der Ausfall einer einzelnen Systemkomponente – wie beispielsweise der Umwälzpumpe – die Kühlung und in der Folge die Motorleistung nicht massgeblich beeinträchtigt. |
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Details (PDF) |
572 27.04.2021 Flugzeug |
Das BAZL sollte in Zusammenarbeit mit Flugplatzbetreibern und Einsatzkräften, die üblicherweise bei Unfällen mit Luftfahrzeugen zum Einsatz kommen, Massnahmen ergreifen, welche das Bewusstsein (awareness) betreffend die Gefahren, die von verunfallten, elektrisch angetriebenen Luftfahrzeugen ausgehen und wie diesen entgegnet werden kann, erhöhen. |
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Details (PDF) |
580 Helikopter |
Die Amerikanische Behörde für die Zivilluftfahrt (Federal Aviation Administration - FAA) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass der Hersteller Ly-coming Engines geeignete Massnahmen trifft, um die erkannten Fertigungsmän-gel zu beheben. | Details (PDF) | |
578 21.09.2021 Helikopter |
Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency – EASA) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass bei allen Betreibern von Motoren der O-360 Familie des Herstellers Lycoming Engines die von möglichen Fertigungsmängeln herrührende Verengung des Ölkanals im accessory housing identifiziert und behoben wird. |
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Details (PDF) |
579 Helikopter |
Die Amerikanische Behörde für die Zivilluftfahrt (Federal Aviation Administration – FAA) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass bei allen Betreibern von Motoren der O-360 Familie des Herstellers Lycoming Engines die von möglichen Fertigungsmängeln herrührende Verengung des Ölkanals im accessory housing identifiziert und behoben wird. | Details (PDF) | |
576 19.10.2021 Flugzeug |
Das Amt für Mobilität des Kantons Nidwalden sollte in Zusammenarbeit mit der Justiz- und Sicherheitsdirektion (JSD) des Kantons Nidwalden sowie mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), der Pilatus Flugzeugwerke AG und dem Flugplatzbetreiber von Buochs (LSZC) Massnahmen ergreifen, die das Risiko einer Kollision zwischen den Verkehrsteilnehmern auf den Kantonsstrassen und den Flugzeugen an den Kreuzungen mit den Rollwegen C und D verringern. |
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Details (PDF) |
39 Segelflugzeug |
Der Segelflugverband der Schweiz (SFVS) sollte die Betreiber von Startwinden sensibilisieren, dass sie die folgenden Hinweise beachten, individuelle Risikoanalysen durchführen und entsprechende Massnahmen umsetzen: • Es sollten nur Seilfallschirme verwendet werden, mit denen eine genügend grosse Seileinzugsgeschwindigkeit erreicht werden kann, um einen geöffneten Seilfallschirm von einem horizontal fliegenden Segelflugzeug in geringer Höhe über Grund wegziehen zu können. • Durch Verwendung eines Zwischenseils sollte der Abstand zwischen der Seilfallschirmkappe und der Schleppkupplung des Segelflugzeuges so gross sein, dass die Reaktionszeit für Besatzungen ausreichend ist, um einem sich aufblähenden oder in sich zusammenfallenden Seilfallschirm ausweichen zu können. • Die grundsätzlichen Überlegungen und Sicherheitsempfehlungen, wie sie in Deutschland seit Jahrzehnten existieren, sollten Schweizer Betreiber von Startwinden nachvollziehen sowie auf heutige Gegebenheiten anpassen und umsetzen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es bei einem Windenstart zu einer Kollision zwischen dem Segelflugzeug und dem Seilfallschirm und Vorseil kommt, kann durch obige Massnahmen minimiert werden. Als Richtwert für die Auslegung der Seilausstat-tung können die Segelflugsport-Betriebs-Ordnung (SBO) der Bundeskommission Segelflug des Deutschen Aero Clubs und die Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA) Nr. 73-16 des Deutschen Luftfahrt Bundesamtes herangezogen werden. Zudem sollten Notverfahren für Windenfahrer instruiert werden, die dem Zusammenwirken der jeweiligen Systemkomponenten angepasst sind. |
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Details (PDF) |
581 21.12.2021 Motorsegelflugzeug |
Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency – EASA) sollte in Zusammenarbeit mit dem Luftfahrzeughersteller Scheibe Aircraft GmbH Massnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass Motorsegler des Musters SF 25 nur betrieben werden, wenn keine derartigen Korrosionserscheinungen an deren Steuerorgane und Steuergestänge bestehen. |
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Details (PDF) |
42 Flugzeug |
Motorfluggruppen sollten höhere Anforderungen an Privatpiloten stellen, die Rundflüge mit Passagieren im Gebirge durchführen möchten. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Verschlechterung der Steigleistung von Luftfahrzeugen bei heissem Wetter und hoher Masse gewidmet werden. Ein Flug unter diesen Bedingungen sollte mit einem Fluglehrer an Bord stattfinden, um die Taktik für Gebirgsflüge zu überprüfen, bevor Passagiere mitgenommen werden. | Details (PDF) | |
41 Segelflugzeug |
Der Hersteller des Kollisionswarnsystems Flarm sollte künftig eine Lösung anbieten, bei der sämtliche bekannten Luftfahrthindernisse in einer Datenbank enthalten sind. In der Zwischenzeit sollten sich die Nutzer dieses beschriebenen Sicherheitsdefizites bewusst sein und gezielt das System mit der geeignetsten Hindernisdatenbank konfigurieren. | Details (PDF) | |
574 24.05.2022 Flugzeug / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte vor der vollständigen Umsetzung des Projektes AVISTRAT-CH und zeitnah durch geeignete Massnahmen, unter anderem durch Massnahmen im Bereich der bereits ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen Nr. 466, 467, 468, 484, 518 und 519, sicherstellen, dass das Risiko einer gefährlichen Annäherung als Folge einer Luftraumverletzung reduziert wird. |
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Details (PDF) |
577 31.05.2022 Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte Massnahmen ergreifen, damit der Betrieb von Ultraleichtflugzeugen im Schweizer Luftraum sicherheitsrelevanten Mindestanforderungen genügt. Gleichzeitig sollte überdacht werden, ob Ultraleichtflugzeuge, die diesen Mindestanforderungen genügen, auch in der Schweiz zugelassen werden können. |
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Details (PDF) |
575 31.05.2022 Flugzeug / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte die Klassifizierung des Luftraums, der von den IFR-An- und Abflügen in Sion betroffen ist, überdenken, damit alle Flüge, die sich dort bewegen, vom Flugverkehrskontrolldienst verwaltet werden können. |
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Details (PDF) |
584 19.08.2022 Motorsegelflugzeug |
Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency – EASA) sollte in Zusammenarbeit mit dem Luftfahrzeughersteller DG-Flugzeugbau GmbH Massnahmen ergreifen, dass Segelflugzeuge des Musters DG-800 B in Bezug auf die Installation der Gelenkköpfe sicher betrieben werden. |
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Details (PDF) |
583 23.08.2022 Motorsegelflugzeug |
Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency – EASA) sollte in Zusammenarbeit mit dem Flugzeughersteller Schempp-Hirth und dem Hersteller des Hilfsantriebes Solo Vertriebs- und Entwicklungs-GmbH geeignete Vorgaben betreffend die Instandhaltung des Hilfsantriebes und insbesondere dessen Propellerachse definieren. |
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Details (PDF) |
582 23.08.2022 Motorsegelflugzeug |
Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency – EASA) sollte in Zusammenarbeit mit dem Flugzeughersteller Schempp-Hirth und dem Hersteller des Hilfsantriebes Solo Vertriebs- und Entwicklungs GmbH durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass die Propellerachsen bei allen Motorenmustern der Reihe 2350 eine genügende Gestaltsfestigkeit aufweisen. Als Gestaltsfestigkeit bezeichnet man in der Werkstoffkunde die ermittelte Dauerfestigkeit eines Bauteils in seiner konkreten Gestalt. |
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Details (PDF) |
45 15.11.2022 Flugzeug |
Die Betreiber der allgemeinen Luftfahrt in Europa sollten die Gefahren der Navigation mit Passüberquerungen in den Bergen hervorheben und die Flugtaktik entsprechend an den vorher festgelegten Flugplan anpassen. Für Flüge im Gebirge finden sich zahlreiche Empfehlungen zu Sicherheitsmassnahmen wie Flugtaktik, Flugplan und Ausrüstung im VFR-Handbuch unter rules of the air and air traffic services (RAC) 4-5-2, 4-5-3. | Details (PDF) | |
586 28.03.2023 Motorsegelflugzeug |
Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency – EASA) sollte für ältere Luftfahrzeuge, die eine ähnliche Konstruktionsart wie die Scheibe SF 25 aufweisen, Vorgaben über die Instandhaltung bei hohen Betriebszeiten und hohem Flugzeugalter in Bezug auf Materialermüdung und -alterung schaffen. |
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Details (PDF) |
538 30.05.2023 Flugzeug / Flugzeug |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass für öffentliche Flugvorführungen international standardisierte Richtlinien in allen Mitgliedstaaten angewendet werden. In diesen Richtlinien sollten die Bedingungen zum Erlangen einer Vorführbewilligung (Display Authorisation) definiert, die theoretische und praktische Ausbildung sowie die Überprüfung des Wissens und der fliegerischen Fähigkeiten der Piloten beschrieben werden. Zudem sollten darin die Anforderungen für die Erteilung spezieller Formations-Vorführbewilligungen definiert werden. |
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Details (PDF) |
539 30.05.2023 Flugzeug / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte die Beurteilung von Gefahren und die Bewertung der Risiken für Dritte bei öffentlichen Flugvorführungen sicherstellen sowie beim Veranstalter vorzukehrende Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit einfordern. |
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Details (PDF) |
537 30.05.2023 Flugzeug / Flugzeug |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency – EASA) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass zur Ausübung von Formationsflügen eine systematische theoretische und praktische Ausbildung sowie eine entsprechende Berechtigung notwendig sind. |
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Details (PDF) |
588 06.06.2023 |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte bei Betreibern von Drohnen, die in Szenarien mit höherem Risiko – insbesondere bei Flügen ausserhalb des Sichtbereichs (Beyond Visual Line of Sight – BVLOS) über besiedeltem Gebiet – im Einsatz stehen, sicherstellen, dass Service Bulletins zu flugkritischen Komponenten oder deren Software Folge geleistet wird. |
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Details (PDF) |
591 06.06.2023 |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte sicherstellen, dass der Hersteller die Verwendung eines redundanten Antriebskonzeptes – insbesondere bei Flügen über besiedeltem Gebiet – anstrebt, damit die antriebsbedingte Ausfallwahrscheinlichkeit infolge Materialverschleiss oder aufgrund exogener Faktoren wie z.B. Vogelschlag reduziert wird. |
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Details (PDF) |
590 06.06.2023 |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit dem Betreiber bzw. Hersteller durch geeignete organisatorische resp. technische Massnahmen sicherstellen, dass ein Start bei ungeeigneten Umgebungsbedingungen, die z. B. zu Kondensation oder Vereisung führen könnten, verhindert wird. |
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Details (PDF) |
587 06.06.2023 |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass die Aufprallenergie einer am Fallschirm zu Boden gleitenden Drohne für Drittpersonen am Boden keine erhebliche Verletzungsgefahr darstellt. |
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Details (PDF) |
589 06.06.2023 |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte sicherstellen, dass der Hersteller die Bedingungen für das Auslösen des automatischen Flugabbruchsystems (Flight Termination System) dahingehend überarbeitet, dass durch geeignete Massnahmen (contingency procedures) eine kontrollierte Flugbeendigung erwirkt wird, bevor es zum Auslösen des Fallschirms kommt und die Drohne unkontrolliert zu Boden sinkt. |
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Details (PDF) |
594 12.09.2023 Flugzeug |
Die Amerikanische Flugaufsichtsbehörde (Federal Aviation Administration – FAA) sollte sicherstellen, dass der Hersteller die Anzeige der Flugsteuerung so ändert, dass die Möglichkeit einer Verwechslung zwischen dem linken und rechten Spoiler bestmöglich vermieden wird; diese Empfehlung sollte für alle Flugzeuge gelten, die mit ähnlichen Anzeigen ausgestattet sind. |
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Details (PDF) |
593 12.09.2023 Flugzeug |
Die Amerikanische Flugaufsichtsbehörde (Federal Aviation Administration – FAA) sollte sicherstellen, dass der Hersteller Checklisten entsprechend den Änderungen in einem Service Bulletin aktualisiert. |
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Details (PDF) |
585 31.10.2023 Flugzeug / Flugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zeitnah durch geeignete Massnahmen das Risiko gefährlicher Annäherungen im Raum der TMA Sion vermindern, das sich aus der Abwicklung von IFR Verkehr in Luftraum der Klasse E ergibt, beispielsweise durch eine permanente Aktivierung der aktuell bestehenden TMA per NOTAM («TMA TEMPO») oder durch die Einführung einer TMA, die bei Bedarf kurzfristig über Sprechfunk aktiviert werden kann («TMA HX»). |
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Details (PDF) |
53 13.02.2024 Flugzeug |
Zielgruppe: Betreiber von Luftfahrzeugen mit Rotax-Motoren Es sei daran erinnert, dass gemäss der Dokumentation des Motorenherstellers Rotax die Motoren möglichst mit bleifreiem Treibstoff wie z.B. MOGAS zu betreiben seien. Falls über gewisse Zeiträume verbleiter Treibstoff wie z.B. AVGAS 100LL verwendet wird, sollen die Empfehlungen des Motorenherstellers betreffend eine Verkürzung des Intervalls für eine Kompressionsprüfung und einen Öl- und Ölfilterwechsel unbedingt beachtet und im Zweifelsfall konservativ ausgelegt werden. | Details (PDF) | |
596 28.05.2024 Segelflugzeug |
Die internationale Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization – ICAO) sollte in Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedstaaten eine Datenbank für Einsatzkräfte bereitstellen, damit sich diese verzugsfrei über die von sämtlichen verunfallten Luftfahrzeugen ausgehenden Gefährdungen ins Bild setzen können. |
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Details (PDF) |
597 28.05.2024 Segelflugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte bis zur Umsetzung der Sicherheitsempfehlung Nr. 596 eine Datenbank für Einsatzkräfte bereit-stellen, damit sich diese verzugsfrei über die von sämtlichen in der Schweiz verunfallten Luftfahrzeugen ausgehenden Gefährdungen ins Bild setzen können, unabhängig von deren Eintragungsstaat. |
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Details (PDF) |
598 28.05.2024 Segelflugzeug |
Der Rat des internationalen COSPAS-SARSAT-Abkommens (Council of the In-ternational COSPAS-SARSAT Programme Agreement) sollte in Zusammenarbeit mit den dem Abkommen angehörigen Staaten Anstrengungen unternehmen, dass Informationen unter anderem zum Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Gesamtrettungssystemen (Ballistic Parachute System – BPS) in die Codierung der 406 MHz Notsender (Emergency Locator Transmitter – ELT) von Luftfahr-zeugen eingefügt werden. |
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57 28.05.2024 Segelflugzeug |
Thema: Angaben in ATC-Flugplänen zugunsten Suche und Rettung (Se-arch and Rescue – SAR) Zielgruppe: Alle Betreiber von Luftfahrzeugen ATC-Flugpläne enthalten für die Suche und Rettung (Search and Rescue – SAR) relevante Angaben, darunter etwa Angaben zur Anzahl der Insassen, zur Farbgebung des Luftfahrzeuges oder zur Notfallausrüstung. Fakultativ können beliebige weitere Angaben hinterlegt werden. Mit einem ATC-Flugplan stehen nach einem Unfall eines Luftfahrzeuges verschiedene für die Suche und Rettung bedeutsame Angaben zeitnah und einfach zugänglich zur Verfügung. Entsprechend können Einsatzkräfte über mögliche Gefährdungen informiert werden und lebensrettende Sofortmassnahmen werden nicht unnötig verzögert. Es ist deshalb augenscheinlich, dass die Aufgabe eines ATC-Flugplanes grundsätzlich einen Sicherheitsgewinn darstellt und sinnvollerweise bei jedem Flug vorgenommen wird, unabhängig vom Luftfahrzeugtyp oder vom geplanten Flugvorhaben. Beispielsweise kann bei Flügen mit Segelflugzeugen, bei denen keine konkrete Flugroute geplant ist, ein Zielpunkt in der beabsichtigten Flugrichtung im Feld «Route» des ATC-Flugplans eingetragen werden. Um den Einsatzkräften im Ernstfall möglichst detaillierte Angaben bereitstellen zu können, ist es notwendig und sinnvoll, im ATC-Flugplan im Feld Nr. 18 «Sonstige Angaben» (item 18 «Other information») entsprechende Informationen zu einem Gesamtrettungssystem oder zu anderen Gefahrenquellen wie einem elektrischen Antriebssystem zu hinterlegen. Diese Informationen sollen dabei spezifische Angaben umfassen, wie beispielsweise den Hersteller und den Typ des Gesamtret-tungssystems (Beispiel: «RMK/ BPS installed, type Galaxy GRS6-600»). | Details (PDF) | |
58 28.05.2024 Flugzeug |
Zielgruppe: Eigentümer und Halter von Luftfahrzeugen 406-MHz-Notsender sollten auf die Fähigkeit zur Übermittlung von Positionsdaten sowie auf ihre korrekte Programmierung hin überprüft und gegebenenfalls modifiziert werden. | Details (PDF) | |
595 20.08.2024 Flugzeug / Segelflugzeug |
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zusammen mit dem Koordinationszentrum (Rescue Coordination Centre – RCC) die Organisationsform und die Arbeitsweise des RCC überprüfen und allenfalls anpassen. |
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56 20.08.2024 Flugzeug / Segelflugzeug |
Zielgruppe: Piloten, Fluglehrer, Flugschulen, Halter und Betreiber von Luftfahrzeugen Das Prinzip «see and avoid» («sehen und ausweichen») zur Kollisionsvermeidung funktioniert nicht immer zufriedenstellend. Aus diesem Grund sollte es durch technische und betriebliche Hilfsmittel zur Kollisionsverhütung ergänzt werden, in Richtung eines Prinzips «sense and avoid» («wahrnehmen und ausweichen»). Zu diesem Zweck können dienen: • Untereinander kompatible Kollisionswarngeräte; • Transponder/ADS-B out; • Kollisionswarnlichter; • Auffällige Farbgebung; • Regelmässige und sinnvolle Positionsmeldungen am Funk. Technische Hilfsmittel sind nur dann von Nutzen, wenn sie korrekt eingebaut und instandgehalten sind, so dass ihre Funktionstüchtigkeit sichergestellt ist. Dazu gehören insbesondere auch notwendige Software- und Datenbanken-Updates. Weiter können diese Hilfsmittel ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn ihre Benutzer über die Funktionsweise und die Möglichkeiten und Limiten im Bilde sind, so dass sie diese Hilfsmittel adäquat und zielführend zur Unterstützung der Kollisionsverhütung einsetzen können. | Details (PDF) | |
61 27.08.2024 Flugzeug / Segelflugzeug / Motorsegelflugzeug |
Zielgruppe: Alle Luftraumbenutzer um Les Eplatures (LSGC) Alle Luftraumbenutzer sollten sich bewusst sein, dass ausserhalb und in unmittel-barer Umgebung, also auch oberhalb der Kontrollzone (Control Zone – CTR), de-ren Obergrenze bei 6500 ft AMSL bzw. 2000 m/M liegt, insbesondere bei guten Segelflugwetterbedingungen oder an Wochenenden bzw. Feiertagen mit einer Massierung von VFR/IFR-Verkehr zu rechnen ist. Dieser Luftraum der Klasse E zwischen der CTR und den Flugbeschränkungsgebieten für Segelflugzeuge ist ei-ne Art Pufferzone, worin für VFR-Verkehr die «grossen» Wolkenabstände, d. h. 1500 m horizontal und 300 m vertikal, gelten, wodurch dem IFR-Verkehr eine ge-nügend grosse Reaktionszeit für ein Ausweichmanöver zur Verfügung stehen soll-te. Im Übrigen erhöhen die Nutzung zweckmässig konfigurierter und möglichst moderner Transponder bzw. Kollisionswarngeräte oder die Verwendung von Hau-benblitzern die Sicherheit. In einem «Stay Safe» auf der Homepage des BAZL wird ebenfalls auf die Gefahr solcher «legaler» Annäherungen um die Flugplätze Payerne, Les Eplatures oder Bern hingewiesen. | Details (PDF) | |
60 05.11.2024 Flugzeug |
Zielgruppe: Betreiber von Rundflügen mit «Marginal Activity» Rundfluganbieter im Bereich der non-commercial operations (NCO) bei geringfügiger Tätigkeit (marginal activity) sollen betriebliche Rahmenbedingungen festlegen, wonach eine sichere Durchführung von Rundflügen unter Einhaltung dieser Betriebsvorgaben möglich ist. Diese sind durch eine bezeichnete, für die Flugsicherheit verantwortliche Person (nominated person) zu überwachen. Bei den für den Rundflug eingesetzten Piloten soll dafür Sorge getragen werden, dass Wissenslücken geschlossen und die Betriebsvorgaben verstanden bzw. im Rundflug angewendet werden. Wenig erfahrene Piloten sollten bei der Planung und Durchführung von Rundflügen unterstützt und beraten werden. | Details (PDF) | |
59 05.11.2024 Flugzeug |
Zielgruppe: Piloten und Betreiber der Allgemeinen Luftfahrt Für den Betrieb von Luftfahrzeugen im Grenzbereich der verfügbaren Leistung ist eine möglichst genaue Be-stimmung der aktualen Gesamtmasse des zu betreibenden Luftfahrzeuges wesentlich, um die Leistungs- bzw. Sicherheitsreserven abschätzen oder um allfällige Massnahmen, die das Risiko verringern, festlegen zu kön-nen. Insbesondere sollten die Massen der Insassen und des Gepäcks durch Wägen sowie die im Luftfahrzeug vorhandene Treibstoffmenge z.B. durch einen Messstab präzise bestimmt werden. | Details (PDF) |
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