Untersuchungsergebnisse

Aviatik

Falls wesentliche Untersuchungsergebnisse vorliegen, welche für die Unfallverhütung von Bedeutung sind und Sofortmassnahmen erfordern, erstellt die SUST zuhanden des BAZL schon vor Abschluss der Untersuchung einen Zwischenbericht.

Die Untersuchung wird mit einem Bericht abgeschlossen. Der Entwurf des Berichtes wird an die betroffenen Personen und Organisationen sowie an das BAZL gerichtet mit einer Frist von 60 Tagen zur Stellungnahme. Falls notwendig enthält der Entwurf des Schlussberichts Sicherheitsempfehlungen an die zuständige Behörden.

Der Bereich Aviatik der SUST berücksichtigt die Anmerkungen und Anträge der stellungnehmenden Personen, Organisationen und des BAZL sofern diese berechtigt und begründet sind. Der so entstandene Schlussbericht wird von der Kommission geprüft und genehmigt.

Abschliessend wird der Schlussbericht auf der Homepage der SUST veröffentlicht und in gedruckter Form den Abonnenten der SUST zugestellt.

Bahnen und Schiffe

Sobald der Hergang des untersuchten Ereignisses in den wesentlichen Zügen erkennbar ist, veröffentlicht die SUST einen Vorbericht.

Wenn während der Untersuchung Tatsachen festgestellt werden, die für die Verhütung von Zwischenfällen von Bedeutung sind und Sofortmassnahmen erfordern konnten, veröffentlicht die SUST einen Zwischenbericht mit entsprechenden Empfehlungen.

Der Untersuchungsdienst fasst die Ergebnisse der Untersuchung in einem Entwurf des Schlussberichts zusammen. Er wird an die von der Untersuchung betroffenen Personen und Organisationen sowie an das BAV zur Stellungnahme gerichtet. Falls notwendig, enthält der Entwurf des Schlussberichts Sicherheitsempfehlungen an das BAV.

Die SUST berücksichtigt die Anmerkungen und Anträge der direkt Betroffenen und des BAV sofern diese berechtigt und begründet sind. Der so entstandene Schlussbericht wird von der Kommission der SUST geprüft und genehmigt.

Abschliessend wird der Schlussbericht auf der Homepage der SUST veröffentlicht.

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Letztes Update: 04.01.2023