Ereignis Bahnen und Schiffe melden
Tritt ein meldepflichtiges Ereignis nach der Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen (VSZV) ein, so ist dieses über die Alarmzentrale der REGA (Tel. 1414) an die SUST zu melden.
Meldepflichtig sind folgende Fälle:
- Unfälle: Dazu zählen Ereignisse, bei denen mindestens eine Person tödlich oder schwer verletzt wird (mehr als 24 Stunden Spitalaufenthalt), Ereignisse, bei denen ein erheblicher Sachschaden (> CHF 180'000) entsteht und Störfälle im Sinne der Störfallverordnung.
- Schwere Vorfälle: Dazu zählen Ereignisse, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten, der nicht durch automatische Sicherheitsvorkehrungen verhindert worden wäre.
- Aussergewöhnliche Ereignisse: Dazu zählen Ereignisse, die auf ein technisches Versagen von sicherheitsrelevanten Anlagen oder auf mangel- oder fehlerhafte Sicherheitsmassnahmen oder auf sicherheitsrelevante menschliche Fehlhandlungen zurückzuführen sind.
- Vermutete oder ausgeführte Sabotage
- Brände von Fahrzeugen (> CHF 50'000)
- Untergang, Kollisionen und Grundberührungen von Schiffen
Eisenbahnverkehrsunternehmen, die an einem Zwischenfall auf dem Netz einer Infrastrukturbetreiberin beteiligt sind, melden diesen Zwischenfall der betroffenen Infrastrukturbetreiberin. Diese leitet die Meldung unverzüglich an die Meldestelle weiter.
Offensichtliche Selbsttötungen und Selbsttötungsversuche sowie Zwischenfälle auf öffentlichen Strassen, die auf eine Verletzung der Strassenverkehrsregeln zurückzuführen sind, müssen nicht gemeldet werden.
Auf Grund der Meldung und erster telefonischer Abklärungen entscheidet der Pikettdienst der SUST, ob und in welcher Form eine Untersuchung eingeleitet wird.