Bahnen und Schiffe
Sicherheitsempfehlungen Bahnen und Schiffe suchen
Suchkriterien
Datensätze gefunden: 203
Bei Ausgabe der Sicherheitsempfehlung für mindestens 90 Tage standardmässig zugeordnet
Nicht beurteilte Sicherheitsempfehlung älteren Datums
Nicht umgesetzt, bzw. kein konkreter Umsetzungsplan vorhanden
Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt
Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit
Nicht beurteilte Sicherheitsempfehlung älteren Datums
Nicht umgesetzt, bzw. kein konkreter Umsetzungsplan vorhanden
Teilweise umgesetzt, bzw. konkreter Umsetzungsplan mit verbindlich terminierten Teilschritten vorhanden und in Gang gesetzt
Umgesetzt oder vergleichbare Verbesserung der Sicherheit
Nummer Veröffentlichungsdatum Verkehrsmittel Ereignisart |
Sicherheitsempfehlung | Stand der Umsetzung | Details |
---|---|---|---|
1 07.03.2012 Sonstiges |
Es wird den Infrastrukturbetreibern empfohlen, bei Bauarbeiten im Bereich von Gleisanlagenauf mögliche Verschmutzungen und die damit verbundenen allfälligen zusätzlichenauf mögliche Verschmutzungen und die damit verbundenen allfälligen zusätzlichen Risiken zu achten. | Details (PDF) | |
14 02.08.2012 Personenunfall |
Die Triebfahrzeugführer sollen dahingehend instruiert werden, den Notruf bei Gefahr sofort abzusetzen. | Details (PDF) | |
16 02.08.2012 Personenunfall |
Die Türsteuerung ist anzupassen, sodass die Gepäcktoröffnung in das Regime der Seitenselektivität eingebunden wird. | Details (PDF) | |
15 02.08.2012 Personenunfall |
Der Verlad von Post hat nur noch auf der Seite des Fahrgastwechsels zu erfolgen. (Betriebliche Sofortmassnahme) | Details (PDF) | |
5 04.09.2012 Beinaheunfall / Zugsgefährdung |
Die SUST empfiehlt, bei grösseren Neuanlagen und Umbauten auf Gruppensignale zu verzichten. Die bestehenden sind bezüglich der Risiken zu bewerten und gegebenenfalls mit risikomindernden Systemen auszurüsten oder aber auf Gleissignale umzubauen. | Details (PDF) | |
6 04.09.2012 Beinaheunfall / Zugsgefährdung |
Das Gruppensignal J259 in Thun ist durch Gleissignale zu ersetzten. | Details (PDF) | |
7 04.09.2012 Beinaheunfall / Zugsgefährdung |
Allenfalls bestehen bleibende Gruppensignale sind entsprechend zu kennzeichnen (z.B. mit andersfarbigem Rahmen). | Details (PDF) | |
8 04.09.2012 Beinaheunfall / Zugsgefährdung |
Funkdisziplin: Die Fdl sind in Instruktionskursen auf das Gefahrenpotential der Gruppensignale aufmerksam zu machen. | Details (PDF) | |
21 11.09.2012 Brand |
Eine unabhängige Firma sollte beauftragt werden, die elektrische Steuerung der Motoren und deren Absicherung zu überprüfen. | Details (PDF) | |
2 28.09.2012 Kollision Zug - Zug |
Es ist zu prüfen, ob bei anderen Bahnen mit der gleichen Stellwerktechnik (Domino 69) die gleichen Risiken bestehen. | Details (PDF) | |
3 28.09.2012 Kollision Zug - Zug |
Die Verwendung der GSM-Public Mobiltelefone für fahrdienstliche Aufgaben ist in einer Betriebsvorschrift zu regeln. | Details (PDF) | |
4 28.09.2012 Kollision Zug - Zug |
Einführen der Sprachaufzeichnung und entsprechend durchgeführten Kontrollen anlässlich von Audits des BAV. | Details (PDF) | |
22 10.10.2012 Beinaheunfall / Zugsgefährdung |
Au vu des responsabilités à assumer, pour assurer la sécurité du personnel sur un chantier,la formation théorique RTE "Chef de sécurité CFF" doit être complétée par un module pratique incluant une mise en situation. | Details (PDF) | |
24 25.10.2012 Beinaheunfall / Zugsgefährdung |
La fonction de Chef de sécurité privé ne doit être assurée que par du personnel ayant été dûment formé et examiné sur la réglementation PCT R 300.4 (coordination des interdictions de voies et gestion de mouvements de manoeuvre sur une voie interdite). Ce personnel doit pouvoir justifier d'un engagement régulier dans cette fonction. | Details (PDF) | |
23 01.11.2012 Arbeitsunfall |
Es ist zu prüfen, ob die Verbindungskontrolle nicht manuell (anstelle der heutigen Automatik) durch den jeweiligen Rangierleiter betätigt werden soll. | Details (PDF) | |
9 27.11.2012 Entgleisung Rangierbewegung |
Angesichts der Nähe der Weiche zum für jedermann zugänglichen Bereich ist zu prü-fen, wie die Weiche gegen unbefugtes Umlegen mit geeigneten Mitteln verhindert wer-den kann. | Details (PDF) | |
26 13.12.2012 Brand |
Bei Service- und Unterhaltsarbeiten ist der Zustand der Treibstoffleitungen und der Verschraubungen durch die Unterhaltsfirma speziell zu kontrollieren und zu protokollieren. | Details (PDF) | |
20 30.04.2013 Brand |
Die vier Elektromotoren der Klimaanlage auf dem Dach dieses Fahrzeugmusters sollten regelmässig gewartet werden. Diese Wartung sollte berücksichtigen, dass die Elektromotoren in beträchtlichem Mas-se den Witterungseinflüssen wie Hitze, Kälte sowie der Luftverschmutzung ausgesetzt sind. | Details (PDF) | |
28 02.05.2013 Arbeitsunfall |
Es ist durch vertiefte Instruktionen und Anweisungen sicherzustellen, dass den speziellen Gefahren im Bahnbereich auch von privaten Unternehmen die nötige Beachtung geschenkt wird. | Details (PDF) | |
17 02.05.2013 Unregelmässigkeit ohne unmittelbare Gefährdung |
Die Stütze 17 sollte aufgrund der geotechnischen Verhältnisse (grosse Felstiefe, schlechte Materialeigenschaften der Lockergesteine, fragliche Hangstabilität) nicht mehr an derselben Stelle aufgebaut werden. | Details (PDF) | |
18 02.05.2013 Unregelmässigkeit ohne unmittelbare Gefährdung |
Falls die Stütze 17 wieder an derselben Stelle aufgebaut werden sollte, ist die Erstellung von Gleitschneeschutzmassnahmen zu prüfen. Das Fundament und die Stütze sollten auf die durch Gleitschnee einwirkenden Kräfte dimensioniert werden. | Details (PDF) | |
19 02.05.2013 Unregelmässigkeit ohne unmittelbare Gefährdung |
Jene Stützen der Anlage Turren-Schönbüel, bei welchen die Wahrscheinlichkeiten der Einwirkung von erhöhten Gleitschneekräften gegeben sind, sollten hinsichtlich des Kippund Gleitnachweises sowie hinsichtlich der Bemessung der Fundamente überprüft werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte bei der Wahl der erforderlichen Eingabegrössen für das Rechenmodell geschenkt werden – insbesondere bei der Wahl der Schneehöhe für das Rechenmodell geschenkt werden – und des Wirkungsfaktors. | Details (PDF) | |
30 18.06.2013 Beinaheunfall / Zugsgefährdung |
Die SUST empfiehlt, die Signale «Fahrtstellungsmelder» FB1-2 und FC1-2 mit Eurobalisen zusichern. | Details (PDF) | |
29 04.07.2013 Arbeitsunfall |
Die SUST empfiehlt ein schnelles Umsetzen der von den SBB vorgesehenen Massnahmen und Kontrollen auf den Baustellen durch Audits von SBB und BAV. | Details (PDF) | |
33 15.08.2013 Personenunfall |
Es ist zu prüfen, ob das unbeabsichtigte Einhängen von Gegenständen am Sessel durch konstruktionsbedingte Änderungen vermieden werden kann. | Details (PDF) | |
34 22.08.2013 Kollision Rangierbewegung mit Hindernis |
Es sollte ein System zur Überwachung der Mindestanzahl von Fahrstunden eingeführt werden, welches eine Rückverfolgbarkeit der ausgeführten Fahrzeit erlaubt. | Details (PDF) | |
25 12.09.2013 Brand |
Le FFS, assieme al produttore del riscaldamento ausiliario, dovrebbero definire un piano di manutenzione per il riscaldamento ausiliario, basato sulle esperienze d’esercizio fatte sinora e sulle analisi operative. | Details (PDF) | |
31 12.11.2013 Personenunfall |
Das Tragen von Rucksäcken am Rücken während der Fahrt auf Sesselliften ist durch Warnschilder zu unterbinden. | Details (PDF) | |
32 12.11.2013 Personenunfall |
Es ist zu prüfen, ob durch Verschieben der Sitzposition der Aufsichtsperson innerhalb des Büros nach rechts der Überblick des Überwachungsbereichs sowohl für die aussteigenden wie auch für die ankommenden Skifahrer optimiert werden kann. | Details (PDF) | |
27 28.11.2013 Gefahrengutereignis |
Die Logistik für die Befüllung und den Austausch von Gasbehältern mit einem Inhalt von 300 Litern sollte so angepasst werden, dass die Weisung SBB D-I 50026 eingehalten werden kann. | Details (PDF) | |
37 06.12.2013 Kollision auf ungesichertem Bahnübergang |
Das BAV sollte verlangen, dass dieser Bahnübergang für Fussgänger durch Signale oder Einrichtungen gesichert wird, die es erlauben, dass man ihn sicher überqueren und nutzen kann (Anhang 5, Art 37b EBV). | Details (PDF) | |
36 10.12.2013 Entgleisung Rangierbewegung |
Das BAV sollte prüfen, in wie weit das korrekte Vorgehen bei Störungen, insbesondere das Quittieren und Protokollieren von Befehlen, in die Schulung des Lokpersonals einzufliessen hat. | Details (PDF) | |
35 19.12.2013 Kollision auf gesichertem Bahnübergang |
Der Bahnübergang Seite Horn ist mit einem zusätzlichen Antrieb mit Schranke auszurüsten. Damit könnte nebst der kurzen Vorwarnblinkzeit auch der Gefahrenraum zwischen den Schranken verkleinert werden. So könnte, mindestens bei LKW, verhindert werden, dass die Schranken die Endlage erreichen, weil diese auf dem LKW aufliegen und so keine Freigabe für die Zugfahrt erteilt wird. | Details (PDF) | |
60 04.03.2014 Kollision Zug - Zug |
Das Personal sollte so lange über das Ausschalten der Fahrleitungen in Notfällen instruiert werden, bis die Fernsteuerung der Bahnhöfe vollständig zentralisiert ist (zeitweilige Anwesenheit eines Fahrdienstleiters) und die Möglichkeit besteht, die Fahrleitungen im Notfall auszuschalten. | Details (PDF) | |
61 04.03.2014 Kollision Zug - Zug |
Die Formulierung sowie die Etappen des «Geste métier» (vorgeschriebener Ablauf) für die Zugsabfahrt sollten so überarbeitet werden, dass eine einheitliche Anwendung des Ablaufs gewährleistet ist. | Details (PDF) | |
59 04.03.2014 Kollision Zug - Zug |
Bei der Festsetzung der Prioritäten zur Ausrüstung der Bahnhöfe mit dem Zugbeeinflussungssystem Euro-ZUB sollten diejenigen Bahnhöfe stärker gewichtet werden, in denen sich Züge gelegentlich kreuzen. Zudem sollten menschliche Faktoren berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die Gefahren, die sich aus der Routine, dem Stress des Personals, der Zugbewegung und den Dienstschichten ergeben. | Details (PDF) | |
58 01.07.2014 Kollision Zug - Zug |
Der Bahnhof Granges-Marnand sollte gemäss den Richtlinien des SBB-Regelwerks I 20027 vom 1. Februar 2012 mit dem Zugbeeinflussungssystem Euro-ZUB ausgerüstet werden. | Details (PDF) | |
39 09.07.2014 Entgleisung Zug oder Tram |
In Anbetracht der Differenz zwischen dem von Siemens angenommenen Referenzkuppelzustand für das NDW-Projekt (2x5 Windungen) und den SBB-Kupplungsvorschriften für die modernen Reise-zugwagen unter sich (2x3 Windungen), empfiehlt die SUST dem BAV die Vorschriften bezüglich Eindrehungen einheitlich zu regeln. | Details (PDF) | |
43 13.08.2014 Kollision Zug - Zug |
Bei der Ausbildung des Lokpersonals sollte die Eigenheit der Bedienung von Steuerkontroller und Führerbremsventil des De 4/4 wiederholt behandelt werden, damit Lehren aus diesem Unfall gezogen werden können. | Details (PDF) | |
44 13.08.2014 Kollision Zug - Zug |
In der Bedienungsanleitung des Gütertriebwagens De 4/4 321 sollten die Auswirkungen der Schnellbremsstellung des Führerbremsventils beschrieben werden. | Details (PDF) | |
42 13.08.2014 Kollision Zug - Zug |
Die Sichtbarkeit der Stellung des Steuerkontrollers des De 4/4 sollte verbessert werden. Zum Beispiel durch entfernen des Metallstegs und hervorheben des Stellungszeigers mit weisser Farbe. | Details (PDF) | |
38 09.09.2014 Kollision Zug - Rangierbewegung |
Das BAV sollte prüfen, ob bei der Einstellung eines Rangierfahrwegs über die Bedienoberfläche Iltis, auf einer Anlage ohne Zwergsignale der im System vorhandene "Weicheneinzelverschluss" anzuwenden ist. | Details (PDF) | |
57 14.10.2014 Entgleisung Zug oder Tram |
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sollten nur Wagen, die in ihrem Fahrzeugverzeichnis aufgeführt sind, in ihre Züge einreihen. Der Zugvorbereiter sollte mit Hilfe geeigneter Dokumente prüfen, ob die eingereihten Fahrzeuge für das Verkehren unter dem verantwortlichen EVU zugelassen sind (Sicherheitsbescheinigung mit Fahrzeugliste in Form eines Auszuges aus dem Eisenbahn-Fahrzeugregister). | Details (PDF) | |
56 21.10.2014 Entgleisung Zug oder Tram |
Länger abgestellte Wagen sollten nur nach einer technischen Kontrolle durch einen entsprechend ausgebildeten Zugvorbereiter (technischer Kontrolleur) oder einen entsprechend ausgebildeten technischen Leiter eines Eisenbahnverkehrsunternehmens in einen Zug eingereiht werden. | Details (PDF) | |
47 10.12.2014 Entgleisung Zug oder Tram |
Die Fahrdienstleiter sollten in internen Schulungen hinsichtlich des grossen Stellenwerts der Lokführermeldungen in Bezug auf Schäden/Vorfälle im Gleisbereich sensibilisiert werden. | Details (PDF) | |
46 10.12.2014 Entgleisung Zug oder Tram |
Die für das Schleifen der Schienen erforderlichen Intervalle sollten in Abhängigkeit der Streckenbelastung sowie der zugelassenen Geschwindigkeit überprüft werden. | Details (PDF) | |
45 10.12.2014 Entgleisung Zug oder Tram |
Die Zeitspanne zwischen den Ultraschallmessungen auf stark belasteten Strecken sollte überprüft werden. | Details (PDF) | |
65 11.12.2014 Personenunfall |
Angesichts der Zunahme des Strassen- wie auch des Bahnverkehrs sollte der innerstädtische Abschnitt der LEB in einen Tunnel verlegt werden. | Details (PDF) | |
66 11.12.2014 Personenunfall |
Bis zur Verlegung des innerstädtischen Abschnitts der Bahnlinie in einen Tunnel sollten Fussgängerampeln errichtet werden, die die Fussgängerinnen und Fussgänger daran hindern, beim Herannahen eines Zugs den Fahrstreifen des öffentlichen Verkehrs zu überqueren. | Details (PDF) | |
77 18.03.2015 Sonstiges |
Das Sicherheitsmanagementsystem des Transportunternehmens sollte so angepasst werden, dass der Risikokontrollprozess und die Erfassung der Mitarbeiterkompetenzen darin enthalten sind. | Details (PDF) | |
70 18.03.2015 Kollision Zug mit Hindernis |
Die SUST empfiehlt dem BAV, die Verordnung über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich (STEBV) anzupassen und darin festzulegen, dass eine Person, die eine mit der Ausübung einer sicherheitsrelevanten Tätigkeit nicht vereinbare medikamentöse Behandlung beginnt, umgehend den Vertrauensarzt davon in Kenntnis zu setzen hat. Dieser muss darüber befinden, ob für die Dauer der medikamentösen Behandlung eine befristete Untauglichkeit für das Führen von Triebfahrzeugen ausgesprochen werden muss. | Details (PDF) | |
69 18.03.2015 Starkstromunfall |
Das Heft 178 «Weisung an die Fahrzeugführer der Hocharbeitsbühne» aus dem Reglement R 402.4 «Reglement über die Ausbildung der Führer von Kleinmotor- und Strassenfahrzeugen» sollte überarbeitet und erneut herausgegeben werden. | Details (PDF) | |
78 18.03.2015 Sonstiges |
Die Rangierbewegungen auf der Strecke sollten mittels eines Debitoren Codes (Debicodes) einem EVU zugeordnet werden, das über eine Netzzugangsbetriebsbewilligung verfügt. | Details (PDF) | |
68 18.03.2015 Starkstromunfall |
Es sollte bei den Hocharbeitsbühnen eine technische Abhängigkeit geschaffen werden, indem der Verriegelungsschlüssel zum Heben der Bühne erst zur Verfügung steht, wenn eine auf dem Wagen vorhandene Erdungsstange an die Fahrleitung angebracht wurde. | Details (PDF) | |
76 18.03.2015 Sonstiges |
In Anbetracht seines Einsatzzwecks sollte der Traktor Tm III Nr. 98 85 0232 530-7 mit dem Zugbeeinflussungssystem ausgestattet werden. | Details (PDF) | |
71 18.03.2015 Kollision Zug mit Hindernis |
Die SUST empfiehlt dem BAV, die Verordnung über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich (STEBV) anzupassen und darin festzulegen, dass die im Rahmen der verschiedenen vorgeschriebenen Untersuchungen erhobenen medizinischen Informationen über Personen, die der genannten Verordnung unterstehen, bei dem Vertrauensarzt zentralisiert werden, der letztmals die medizinische Tauglichkeit der betreffenden Person beurteilt hat. | Details (PDF) | |
85 12.05.2015 Entgleisung Rangierbewegung |
Das Bundesamt für Verkehr sollte prüfen, ob bei der betrieblichen Nutzung der sieben SpDrS-SBB-Anlagen unter dem Aspekt, dass Fahrstrassen nicht vollständig einlaufen können und dabei Fahrfreigaben für Teilfahrstrassen erfolgen, das Risiko einer Entgleisung oder Kollision akzeptierbar ist. | Details (PDF) | |
50 11.06.2015 Sonstiges |
In der Führerkabine der Zweiwegbagger sollte eine Tabelle mit den zulässigen Anhängelasten für ungebremste und gebremste Anhängelasten sowie den relevanten Gefällen angebracht werden. | Details (PDF) | |
51 11.06.2015 Kollision von Fahrzeugen |
Sämtliche Arbeiten an Sicherheitsbauteilen sollten gemäss der Betriebsanleitung ausgeführt werden. Wo die Betriebsanleitung unklar ist, sollte sich das Transportunternehmen beim Hersteller eine Präzisierung der Betriebsanleitung beschaffen. | Details (PDF) | |
49 11.06.2015 Sonstiges |
In der Führerkabine sollte ein Hinweis platziert werden, dass das Betätigen der Feststellbremse ein sofortiges Absenken der bereiften Räder bewirkt. | Details (PDF) | |
55 11.06.2015 Kollision von Fahrzeugen |
Die Druckstangen sollten auf Masshaltigkeit überprüft werden. Insbesondere die Masse 70 mm +/-0.1 mm und 129 mm +0/-0.2 mm sind direkt sicherheitsrelevant und müssen eingehalten werden. Druckstangen, welche diese Masse nicht einhalten, sind zu ersetzen. | Details (PDF) | |
53 11.06.2015 Kollision von Fahrzeugen |
Für die Prüfung der Klemmenabziehkraft sollte ein auf die Anlage abgestimmtes Messgerät zum Einsatz kommen, welches in der Seilebene an der Klemme angreift. | Details (PDF) | |
48 11.06.2015 Sonstiges |
An baugleichen Zweiwegbaggern sollten die Wippentaster Pos. 70 und der Wippenschalter Pos. 44 mit einem zusätzlichen Schutz gegen das ungewollte Betätigen nachgerüstet werden. | Details (PDF) | |
54 11.06.2015 Kollision von Fahrzeugen |
Die Positionen der Klemmen Nr. 37 und Nr. 38 vor dem Ereignis sollten am Förderseil dauerhaft markiert werden. Das Förderseil sollte in diesem Bereich visuell auf äussere Beschädigungen beim turnusmässigen Klemmenversetzen kontrolliert werden. Ausserdem sollten in diesem Bereich keine Klemmen mehr auf dem Förderseil aufgebracht werden. Die Seilprüfstelle ist bei der nächsten magnetinduktiven Seilprüfung auf das Ereignis aufmerksam zu machen. | Details (PDF) | |
52 11.06.2015 Kollision von Fahrzeugen |
Bei Arbeiten an Sicherheitsbauteilen sollte das 4-Augen-Prinzip angewendet werden. Die Arbeiten sollten protokolliert und mit Visum der Beteiligten bestätigt werden. | Details (PDF) | |
82 25.08.2015 Kollision auf gesichertem Bahnübergang |
Die SUST empfiehlt dem BAV sicherzustellen, dass dem Lokpersonal die Verwendung der Schnellbremsung anstelle der Vollbremsung in Notsituationen in Erinnerung gerufen wird. | Details (PDF) | |
67 25.08.2015 Kollision Zug - Zug |
Das BAV sollte veranlassen, dass Bahnhöfe mit gleichen oder ähnlichen betrieblichen Voraussetzungen mit einer Abfahrverhinderung ausgerüstet werden. | Details (PDF) | |
41 06.10.2015 Beinaheunfall / Zugsgefährdung |
Das BAV sollte veranlassen, dass die betreffende Rangierlokomotive mit einer Zugsicherung ausgerüstet wird. | Details (PDF) | |
40 06.10.2015 Beinaheunfall / Zugsgefährdung |
Das BAV sollte prüfen, wie zusätzlich mit einfachen Mitteln verhindert werden kann, dass eine Rangierbewegung auf die Strecke mit einer Zugsfahrt verwechselt wird. | Details (PDF) | |
86 10.11.2015 Entgleisung Zug oder Tram |
Die SUST empfiehlt dem BAV, über die Zertifizierungsstelle beim ECM-zertifizierten Instandhaltungsbetrieb umgehend Korrekturmassnahmen im Hinblick auf den Ablauf der Montage der Lager in die Achsbüchsen einzuleiten. | Details (PDF) | |
87 10.11.2015 Entgleisung Zug oder Tram |
Die SUST empfiehlt dem BAV, die Wagenhalter, die den Unterhalt der Achsen durch die Firma, welche die Achsen des Wagens 3380 7874 432-7 revidierte, ausführen lassen, zu informieren, dass diese Wagen Unregelmässigkeiten im Achslager aufweisen könnten, so dass die Wagenhalter Kontrollen durchführen und angemessene Korrekturmassnahmen vornehmen können. | Details (PDF) | |
89 10.11.2015 Entlaufenes Fahrzeug |
Die SUST empfiehlt dem BAV die Durchführung einer Kontrolle des Stillhaltebremsgewichts der Triebwagen vom Typ Be 4/4 und der Steuerwagen vom Typ Bt hinsichtlich der korrekten Anschrift sowie gegebenenfalls die AB-FDV der betroffenen Unternehmen anzupassen. | Details (PDF) | |
88 10.11.2015 Entlaufenes Fahrzeug |
Die SUST empfiehlt dem BAV, die Druckluftanlage der betroffenen Triebfahrzeuge von TRAVYS und MBC so anzupassen, dass die Versorgung der Speiseleitung der Fahrzeuge beim Auslösen einer beliebigen Sicherheitsvorrichtung jederzeit gewährleistet ist und zu diesem Zweck das Elektroventil A14 durch Elektroventile des BV-Hahns zu ersetzen. | Details (PDF) | |
90 05.02.2016 Brand |
Das BAV sollte sicherstellen, dass bei der Montage von elektrischen Komponenten auf den Fahrzeugen keine unzulässigen Kräfte an Klemmenanschlüssen auftreten können. | Details (PDF) | |
92 28.04.2016 Kollision Rangierbewegung mit Hindernis |
Das BAV soll sicherstellen, dass die Schulungen betreffend Arbeiten im Gleisbereich allen möglichen Betroffenen zukommen, und es soll nötigenfalls für eine Nachschulung sorgen. | Details (PDF) | |
91 28.04.2016 Kollision Rangierbewegung mit Hindernis |
Das BAV sollte Lösungen auf den Ebenen Technik, Prozess und Mensch erarbeiten, die das Risiko von Kollisionen im Rangierdienst bei einem «Fahrt mit Vorsicht» zeigenden Zwergsignal senken. | Details (PDF) | |
97 22.09.2016 Kollision Zug - Zug |
Das BAV sollte sich verstärkt um Themen im Bereich Human Factors kümmern und darauf hinwirken, dass ein Konzept zur Schulung aller Beteiligten über die Zusammenarbeit im Führerstand ausgearbeitet wird, das Themen wie verbale und nonverbale Kommunikation, Einfluss durch Hierarchien, Ausbildungsstand und Erfahrung berücksichtigt. | Details (PDF) | |
99 22.09.2016 Kollision Zug - Zug |
Das BAV sollte darauf hinwirken, dass alle, auch vor der Einführung des Nutzungsänderungsprozesses bereits vorhandene Situationen auf die Notwendigkeit einer Abfahrverhinderung geprüft und damit ergänzt werden. | Details (PDF) | |
94 22.09.2016 Entgleisung Zug oder Tram |
Die SUST empfiehlt dem BAV den Einsatz des Systems zur Messung des dynamischen Beiwerts zu fördern. Eine standardisierte technische Grundlage für die Grenzwerte erstellen zu lassen, sowie einen Fehlerkatalog zu erarbeiten, damit die Transportunternehmungen bei Meldungseingang die passenden Kontrollmassnahmen anordnen können. | Details (PDF) | |
102 22.09.2016 Kollision Zug - Zug |
Das BAV sollte bei den Infrastrukturbetreibern den Prozess zur Bestimmung und Überprüfung der Signalstandorte daraufhin auditieren, ob alle Signale bei allen Sichtverhältnissen den Anforderungen an Sichtbarkeit, Zuordnung und Wahrnehmung der Leuchtintensität durch das Fahrpersonal genügen können. | Details (PDF) | |
101 22.09.2016 Kollision Zug - Zug |
Das BAV sollte darauf hinwirken, dass nach Inbetriebnahme eines Führerstands bis zum Empfang infrastrukturseitiger Daten die Überwachung auf eine Geschwindigkeit erfolgt, bei der nach einer Zwangsbremsung durch das Zugbeeinflussungssystem ein Anhalten vor dem Gefahrenpunkt möglich bleibt. | Details (PDF) | |
93 22.09.2016 Entgleisung Zug oder Tram |
Zur Senkung des Risikos einer Beschädigung von Wagen bei einer Entgleisung empfiehlt die SUST dem BAV, die vorstehenden Messschienen (Gleisversicherungen) entfernen zu lassen, die noch am Rande des Bahnkörpers verbaut sind. | Details (PDF) | |
96 22.09.2016 Entgleisung Zug oder Tram |
Die SUST empfiehlt dem BAV, das ECM-Regelwerk bezüglich der Zertifizierung der mit der Instandhaltung beauftragten Stellen anpassen zu lassen, damit Zertifizierungen und Audits der für die Instandhaltung zuständigen Werkstätten (Funktion «d» des ECM-Systems) nicht mehr an Dritteinrichtungen delegiert werden können, sondern in die Zuständigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden fallen. | Details (PDF) | |
95 22.09.2016 Entgleisung Zug oder Tram |
Die SUST empfiehlt dem BAV die technischen Spezifikationen für die Kontrolle von Blattfedern im Rahmen von Instandhaltungen anzupassen, damit neben der Überprüfung der Federkraft auch eine zusätzliche Kontrolle vorgeschrieben wird, mit der mögliche Kerbwirkungen und feine Risse in den einzelnen Federblättern entdeckt werden können. | Details (PDF) | |
98 22.09.2016 Kollision Zug - Zug |
Das BAV sollte die Vorgaben über die Meldung von Signalen hinsichtlich ihrer Sicherheitsrelevanz und Umsetzung analysieren, insbesondere dahingehend, ob die relevanten Handlungen explizit enthalten sind. | Details (PDF) | |
1 22.09.2016 Kollision Zug - Zug |
Die Dienstplanungen bei SBB Personenverkehr sollten für festgelegte Vorgabezeiten für betriebsnotwendige Vor- und Nacharbeiten hinsichtlich ihrer sicherheitsrelevanten Einflüsse hinterfragt und entsprechend angepasst werden. | Details (PDF) | |
2 22.09.2016 Kollision Zug - Zug |
SBB Personenverkehr sollte darauf hinwirken, dass die Initialisierungsform des standardisierten Abfahrtsprozesses „Geste métier“ überprüft und der Prozess von nicht sicherheitsrelevanten Themen entschlackt wird. | Details (PDF) | |
100 22.09.2016 Kollision Zug - Zug |
Das BAV sollte sicherstellen, dass im Rahmen der Migration zum System ETCS L1LS eine alle Züge beeinflussende Abfahrverhinderung mit geeigneten Mitteln realisiert wird. | Details (PDF) | |
105 07.10.2016 Entgleisung Zug oder Tram |
Die SUST empfiehlt dem BAV, Achsen mit nicht konformer Keilnut ersetzen zu lassen. | Details (PDF) | |
104 18.10.2016 Personenunfall |
Das BAV sollte sicherstellen, dass die Kantone die Wildhüter und Umgesetztgdaufseher für das Verhalten im Gleisbereich schulen und für das Anwenden einer Schutzausrüstung sorgen. | Details (PDF) | |
107 04.11.2016 Entgleisung Rangierbewegung |
Das BAV sollte das Zusammenspiel der Prozesse von Fahrstrassenbereitstellung, Fahrbewilligung und Fahrgeschwindigkeit in nicht zentralisierten Weichenbereichen überprüfen und wo nötig anpassen. | Details (PDF) | |
106 04.11.2016 Entgleisung Rangierbewegung |
Das BAV sollte Massnahmen zur besseren Kennzeichnung der Stellung von in Boden eingelassenen Weichen treffen. | Details (PDF) | |
72 06.12.2016 Entgleisung Rangierbewegung |
Das BAV sollte gleichgestaltete Anlagen insbesondere auf den Einfluss von Fugenmasse auf Gleis und Laufflächen der Bahn überprüfen, geeignete Massnahmen ergreifen und allenfalls prüfen, wie dem Problem begegnet werden kann. | Details (PDF) | |
110 03.02.2017 Entgleisung Zug oder Tram |
Das BAV sollte dafür sorgen, dass das Auftreten und die möglichen Folgen von längsdynamischen Kräften innerhalb von Zügen mit heterogenen Anhängelasten bei der Zugsbildung zwingend beachtet werden. Es sollten möglichst schwere Wagen vor Fahrzeugen mit geringer Achslast eingereiht werden. | Details (PDF) | |
4 02.03.2017 Entgleisung Zug oder Tram |
Die Rhätische Bahn AG sollte sicherstellen, dass die Möglichkeit zur Alarmierung in Notfällen an allen Stellen ihres Streckennetzes jederzeit vorhanden ist. | Details (PDF) | |
111 02.03.2017 Entgleisung Zug oder Tram |
Das BAV sollte die Vorgaben für die Befestigung von Verschalungen in Innenräumen von Reisezugwagen überprüfen und wo nötig so anpassen, dass diese sich bei grösseren Erschütterungen nicht lösen können. | Details (PDF) | |
83 21.03.2017 Brand |
Das BAV sollte die Vorgaben zur Überwachung von Elektromotoren im Hinblick auf eine selbständige Trennung von der Stromquelle bei technischen Problemen rüfen und nötigenfalls anpassen. | Details (PDF) | |
113 03.04.2017 Entlaufenes Fahrzeug |
Die SUST empfiehlt dem BAV, die Kreisläufe der Türsteuerung von denjenigen der Sicherheitsanlage trennen zu lassen. | Details (PDF) | |
115 03.04.2017 Entlaufenes Fahrzeug |
Die SUST empfiehlt dem BAV, zu prüfen, ob eine punktuelle Begleitung der Lokführer/innen in den ersten Monaten der Berufstätigkeit nach Abschluss der Ausbildung vorgeschrieben werden kann. | Details (PDF) | |
114 03.04.2017 Entlaufenes Fahrzeug |
Die SUST empfiehlt dem BAV, zu prüfen, ob die heutigen Anforderungen bei der Beurteilung der persönlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung als Lokführer/in verfeinert und diese Verfeinerungen in die heute vorgeschriebene psychologische Tauglichkeitsuntersuchung integriert werden können. | Details (PDF) | |
112 03.04.2017 Entlaufenes Fahrzeug |
Die SUST empfiehlt dem BAV, im Rahmen der Ausbildung des Fahrpersonals spezifische Schulungsmodule im Bereich der Bremsen und der Türsteuerung vorzusehen, solange diese Fahrzeuge im Betrieb stehen oder diese Besonderheiten bestehen. | Details (PDF) | |
118 24.04.2017 Brand |
Das BAV sollte dafür sorgen, dass Triebfahrzeuge mit BBC-Nieder- oder - Hochspannungsstufenschalter mit einer Drucküberwachung des Stufenschalters ausgerüstet sind. | Details (PDF) | |
116 01.05.2017 Entgleisung Rangierbewegung |
Das BAV sollte dafür sorgen, dass mit technischen Mitteln bei den Schraubenkupplungen sichergestellt wird, dass beim Befahren von Gleisbögen mit kleinen Radien durch längere Güterwagen keine unzulässigen Pufferkräfte entstehen können. | Details (PDF) | |
117 01.05.2017 Entgleisung Rangierbewegung |
Das BAV sollte dafür sorgen, dass in den Betriebsvorschriften für Anschlussgleise die minimalen Gleisbögen aufgeführt und die betrieblichen Massnahmen zum Befahren der betroffenen Gleise geregelt werden. | Details (PDF) | |
103 23.05.2017 Kollision Fahrzeug mit Hindernis |
Das BAV sollte im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit überprüfen, ob die Seilbahnunternehmen ihre Verantwortung hinsichtlich Ausbildung und einer adäquaten Einsatzplanung der Mitarbeitenden genügend wahrnehmen. | Details (PDF) | |
3 08.06.2017 Kollision Fahrzeug mit Hindernis |
Zielgruppe: LRR Die Metallstange darf im Fahrgastbetrieb nur zur Notöffnung der Fahrzeugtür verwendet werden. | Details (PDF) | |
122 09.06.2017 Entlaufenes Fahrzeug |
Das BAV sollte die Mindestanforderung an das Bremssystem von Dienstwagen im Hinblick auf die Risiken aller Einsatzmöglichkeiten prüfen und nötigenfalls anpassen. | Details (PDF) | |
124 09.06.2017 Entlaufenes Fahrzeug |
Das BAV sollte dafür sorgen, dass an allen Dienstfahrzeugen eine Identifikation der Fahrzeugzulassung angebracht ist. | Details (PDF) | |
119 09.06.2017 Kollision Zug - Rangierbewegung |
Das BAV sollte prüfen, ob: – Die bestehenden Vorgaben für die risikoorientierte Prüfung von Gefährdungen von Zugfahrstrassen durch Rangierbewegungen ausreichend sind. – Die Unternehmen eine standardisierte, wiederkehrende Überprüfung solcher Situationen entsprechend den sich ändernden betrieblichen Abläufen vornehmen. | Details (PDF) | |
120 09.06.2017 Personenunfall |
Das BAV sollte dafür sorgen, dass bei der Be 556 Flotte ein den anerkannten Regeln der Technik entsprechender, wirksamer Einklemmschutz vorhanden ist und die Endlagen der Türen und der Trittbretter sicher und als zweifelsfrei geschlossen detektiert werden. | Details (PDF) | |
121 09.06.2017 Personenunfall |
Das BAV sollte prüfen, ob bei anderen Fahrzeugtypen ein ähnliches Sicherheitsdefizit vorliegt und die geeigneten Massnahmen für deren Behebung ergreifen. | Details (PDF) | |
125 09.06.2017 Brand |
Die SUST empfiehlt dem BAV, die nachfolgende Sicherheitsempfehlung an das Bundesamt für Strassen (ASTRA) weiterzuleiten, welches für die Typengenehmigungen gemäss Artikel 12 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (Fassung vom 1. Oktober 2016) zuständig ist: Bei der Typengenehmigung von Fahrzeugen ist besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass im Motorraum in der Nähe eines Bauteils, welches grosse Hitzestrahlung erzeugt, keine Kunststoffteile verbaut werden, ohne dass angemessene Schutzvorkehrungen getroffen werden. | Details (PDF) | |
123 09.06.2017 Entlaufenes Fahrzeug |
Das BAV sollte prüfen, ob die geltenden Vorschriften bezüglich ungebremster Fahrzeuge im Rangierdienst auf die unumgänglichen Situationen beschränkt werden sollen oder allenfalls ergänzende Vorgaben nötig sind. | Details (PDF) | |
6 13.07.2017 Entgleisung Zug oder Tram |
Zielgruppe: Hersteller und Halter von Tragschnabelwagen. Es sollte eine Vorrichtung geschaffen werden, die eine unzulässige Radentlastung feststellt und dadurch einen Alarm auslöst. | Details (PDF) | |
5 13.07.2017 Entgleisung Zug oder Tram |
Zielgruppe: Appenzeller Bahnen und integrierte Bahnen, die gleichzeitig die Funktion der Infrastrukturbetreiber und der Eisenbahnverkehrsunternehmen ausüben. Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, sind schon bei geringfügigen geänderten Betriebsverhältnissen (Anpassung an der Gleisgeometrie, Erhöhung der Kurvengeschwindigkeit) die Auswirkungen auf das Rollmaterial zu berücksichtigen. | Details (PDF) | |
7 13.07.2017 Entgleisung Zug oder Tram |
Zielgruppe: Betreiber und Begleiter von Tragschnabelwagen. Die Mitarbeiter sollen dahingehend instruiert werden, dass massive Abweichungen von Vorgabewerten kritisch hinterfragt werden. | Details (PDF) | |
73 13.07.2017 Entgleisung Zug oder Tram |
Das Bundesamt für Verkehr sollte dafür sorgen, dass alle Radscheiben der baugleichen Fahrzeuge (Baureihe1964 – 1968) ausgetauscht werden. | Details (PDF) | |
75 13.07.2017 Entgleisung Zug oder Tram |
Das Bundesamt für Verkehr sollte dafür sorgen, dass die höchstzulässige Kurvengeschwindigkeit auf den ursprünglichen Wert zurückgesetzt wird, um die Beanspruchung der Radscheiben in den Kurven zu reduzieren. | Details (PDF) | |
74 13.07.2017 Entgleisung Zug oder Tram |
Das Bundesamt für Verkehr sollte dafür sorgen, dass eine Magnetpulverprüfung an allen Radscheiben der anderen Fahrzeuge angeordnet wird. | Details (PDF) | |
128 07.08.2017 Entgleisung Zug oder Tram |
Die SUST empfiehlt dem BAV, die Triebwagen BDe 4/4 Nr. 2 bis 5 von TransN aus dem Verkehr zu ziehen, bis alle derzeit im Betrieb befindlichen Achsen ausgetauscht worden sind. | Details (PDF) | |
126 07.08.2017 Entgleisung Zug oder Tram |
Die SUST empfiehlt dem BAV, zu veranlassen, dass bei der Bestellung von Ersatzachsen die Dimensionierung dieser Achsen berechnet wird. | Details (PDF) | |
127 07.08.2017 Entgleisung Zug oder Tram |
Die SUST empfiehlt dem BAV, zu veranlassen, dass das Sicherheitsmanagement von TransN um einen Prozess für das Management der Obsoleszenz sicherheitsrelevanter Teile des Rollmaterials ergänzt wird. | Details (PDF) | |
129 12.12.2017 Entlaufenes Fahrzeug |
Das BAV sollte veranlassen, dass auf dem typengleichen Rangiertraktor das Bremskonzept so angepasst wird, dass die Feststellbremse zu jeder Zeit genügend wirkt. | Details (PDF) | |
130 12.12.2017 Entlaufenes Fahrzeug |
Das BAV sollte prüfen, inwiefern Fahrzeuge mit ähnlicher Bauweise der Feststellbremse bestehen und den jeweiligen Bahnunternehmung vorschlagen, eine Vorgabe für die Einstellung und für die Überprüfung der Bremswirkung der Feststellbremse dieser Fahrzeuge zu erstellen. | Details (PDF) | |
109 16.01.2018 Kollision Rangierbewegung mit Hindernis |
Das BAV sollte für den Rangierdienst eine eingehende Studie über das Spannungsfeld der geltenden Vorschriften gegenüber der betrieblichen Realität durchführen und entsprechende Massnahmen umsetzen. Die Studie sollte die folgenden Themen behandeln: A) Wie ordnen sich Rangierunfälle bezüglich Risiko (Häufigkeit und Ausmass) in das übrige Unfallgeschehen ein, auf welches die Eisenbahnunternehmen Einfluss haben? Inwieweit besteht hinsichtlich Risiken und möglicher Risikoentwicklung Handlungsbedarf (Risikoakzeptanz)? B) Bestehen Defizite bei der Sicherheit im Rangierbetrieb durch die Zentralisierung der Bedienung der Stellwerkanlagen? C) Wo bestehen Differenzen im täglichen Verhalten des Personals gegenüber den durch die Fahrdienstvorschriften vorgesehenen Regelungen für Rangierfahrten in Anlagen mit Zwergsignalen? D) Welchen Einfluss hat ein vorschriftsgemässes Verhalten beim Rangieren in Anlagen mit Zwergsignalen auf den Betriebsablauf? Welcher Handlungsbedarf ist daraus abzuleiten? E) Mit welchen Massnahmen kann ein allfälliger Konflikt zwischen vorschriftsgemässem Verhalten beim Rangieren in Anlagen mit Zwergsignalen und ungestörtem Betriebsablauf eliminiert werden? F) Wie müsste ein Sicherheitsnetz aussehen, das ähnlich der Zugbeeinflussung auf sich bewegende Fahrzeuge im Rangierdienst einwirkt? G) Welche Chancen und Risiken birgt ein vermehrter Austausch von Informationen zwischen dem beteiligten Personal von Verkehr und Infrastruktur? H) Sind zusätzliche Hilfsmittel für einen Informationsgleichstand aller Beteiligten Verkehr und Infrastruktur sinnvoll und wie müssten die gestaltet sein? | Details (PDF) | |
133 08.05.2018 Entgleisung Zug oder Tram |
Das BAV sollte dafür sorgen, dass alle typengleichen Achsen, wie diejenige der Bm 6/6, einer kompletten zerstörungsfreien Prüfung zu unterziehen sind. | Details (PDF) | |
9 15.05.2018 Kollision Zug mit Hindernis |
Zielgruppe: SBB, BLS, SOB Zur Verminderung der Risiken, die mit der Wiederinbetriebnahme eines Gleisabschnitts in Arbeitsbereichen zwecks einer Zugsdurchfahrt verbunden sind, sollten die SBB bei der Arbeitsplanung betriebliche Massnahmen bevorzugen, etwa die Einfahrt des Zuges auf einem anderen als dem gemäss Fahrplan vorgesehenen Gleis, sodass die noch aktiven Überwachungsautomatismen für den Betriebsablauf bestmöglich genutzt werden. | Details (PDF) | |
131 15.05.2018 Kollision Zug mit Hindernis |
Die SUST empfiehlt dem BAV, die Frage der Eingleisung von Zweiwegefahrzeugen auf einem gesperrten Gleisabschnitt, der mit einer Gleisfreimeldeeinrichtung in Form eines Achszählsystems ausgerüstet ist, in den Fahrdienstvorschriften FDV zu behandeln. | Details (PDF) | |
11 02.07.2018 Entlaufenes Fahrzeug |
Zielgruppe: Eisenbahnverkehrsunternehmen die Güterwagen in Anschlussgleise zustellen und abholen. Die SUST empfiehlt den betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen zu überprüfen, ob auch in anderen Anschlussgleisen die vertraglichen Regelungen in der Praxis nicht eingehalten werden. Gegebenenfalls müssten die Rangierteams auf diese Thematik sensibilisiert werden, damit die Einhaltung dieser Regelungen von den Vertragspartnern eingefordert werden kann. | Details (PDF) | |
12 02.07.2018 Entlaufenes Fahrzeug |
Zielgruppe: Anschlussgleisbetreiber, auf deren Gleise ein eigener Rangierdienst im Einsatz steht. Die SUST empfiehlt den betroffenen Anschlussgleisbetreibern sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden die im Rangierdienst im Einsatz stehen, die entsprechenden Ausbildungen und Prüfungen absolviert haben. | Details (PDF) | |
10 02.07.2018 Entlaufenes Fahrzeug |
Zielgruppe: Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Güterwagen in Anschlussgleise zustellen und abholen. Das Entlaufen von Wagen stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Die SUST empfiehlt den betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen daher zu prüfen, ob dieses Sicherheitsdefizit auch in anderen Rangierteams besteht. Gegebenenfalls müssten die Ausbildungen und die Überwachung der Umsetzung in die Praxis verbessert werden. | Details (PDF) | |
132 19.08.2018 Brand |
Das BAV sollte die Halter von Triebfahrzeugen mit einem Stufenschalter des Typs NO 32/4 oder Stufenschaltern mit identischem Funktionsprinzip auffordern, Massnahmen zu treffen, die nach einer Stufenschalterexplosion die Entstehung oder Ausbreitung eines Brandes aufgrund der Freisetzung von entflammbaren Flüssigkeiten oder Gasen aus Lecks verhindern oder die Auswirkungen reduzieren. | Details (PDF) | |
134 18.09.2018 Kollision Zug - Rangierbewegung |
Die SUST empfiehlt dem BAV, technische Verbindungsüberwachungen, wie z. B. den Kontrollton, für sicherheitsrelevante Kommunikationsverbindungen nur noch zuzulassen, wenn gewährleistet wird, dass diese von einem aktiven Handeln des Bedieners abhängig sind. | Details (PDF) | |
14 18.09.2018 Kollision Zug - Rangierbewegung |
Zielgruppe: Lokführer, Rangierleiter, Fahrdienstleiter, Personal auf Arbeitsstellen In Aus- und Weiterbildungen sollten Lokführern, Rangierleitern, Fahrdienstleitern dem Personal auf Arbeitsstellen, insbesondere den Sicherheitsleitern und Sicherheitschefs, basierend auf den FDV und AB FDV Infrastruktur der Unterschied und die Bedeutung von „Sichern“ und „Sperren“ von Gleisen erläutert werden. So soll sichergestellt werden, dass diese Begriffe korrekt angewandt werden. | Details (PDF) | |
13 18.09.2018 Kollision Zug - Rangierbewegung |
Zielgruppe: Infrastrukturunternehmen Die Rolle und die Aufgaben der Sicherheitsleitung, insbesondere die Wahrnehmung der Sicherheitsverantwortung bei der Planung und Ausführung von Arbeitsstellen, sollen überprüft werden. Dabei sind Aspekte wie die Belastung des Personals und die Überwachung der Sicherheitsmassnahmen zu berücksichtigen. | Details (PDF) | |
16 16.10.2018 Kollision Rangierbewegung mit Hindernis |
Zielgruppe: Infrastrukturbetreiberin SBB Die SUST schlägt der Infrastrukturbetreiberin vor, zu überprüfen, ob der im Juli 2017 eingeführte Prozess für die zentralisierte Bewirtschaftung der Fahrzeuge für den Infrastrukturunterhalt die Erwartungen in Bezug auf Verfügbarkeit und Flexibilität erfüllt, und den Prozess bei Bedarf anzupassen. | Details (PDF) | |
15 16.10.2018 Kollision Rangierbewegung mit Hindernis |
Zielgruppe: Infrastrukturbetreiberinnen Damit sichergestellt werden kann, dass das Sicherheitsdispositiv und die daraus abgeleitete Risikobeurteilung dem tatsächlichen Stand der Arbeiten vor Ort entsprechen, schlägt die SUST vor, dass die Infrastrukturbetrei-berinnen die Zweckmässigkeit des Dispositivs regelmässig überprüfen. | Details (PDF) | |
136 16.10.2018 Kollision Rangierbewegung mit Hindernis |
Die SUST empfiehlt dem BAV, die Infrastrukturbetreiberinnen aufzufordern, ein Inventar der nicht zugelassenen Fahrzeuge für schienengebundenes Fahren zu erstellen, die sich gegenwärtig in ihrem Besitz befinden, diese Fahrzeuge zu klassifizieren und anschliessend ein Gesuch für die Zulassung der Fahrzeuge gemäss BAV-Richtlinie Zulassung Eisenbahnfahrzeuge (Anhang 4, Dienstfahrzeuge) einzureichen. Allfällige Einschränkungen des Einsatzbereichs sollten in der Zulassung vermerkt sein, und auf dem Fahrzeug sollte eine entsprechende Kennzeichnung angebracht werden. | Details (PDF) | |
17 16.10.2018 Kollision Rangierbewegung mit Hindernis |
Zielgruppe: Infrastrukturbetreiberin SBB Die Infrastrukturbetreiberin SBB sollte das Dokument K 001.1 um Bestimmungen über ein Prüf- und Freigabesystem für die Erteilung von Anweisungen ergänzen. | Details (PDF) | |
135 23.10.2018 Unregelmässigkeit mit Gefährdung |
Mit Bezug auf die möglichen Faktoren, die zu einer Verletzung des Lichtraumprofils führen können, empfiehlt die SUST dem BAV, eine Risikoabschätzung durchzuführen, auf deren Basis die Notwendigkeit von Sofortmassnahmen geprüft wird bzw. diese festgelegt werden und deren Umsetzung eingeleitet wird. Dabei sollte insbesondere auch abgeklärt werden, ob Tankcontainer der gleichen Bauart, die durch die Schweiz verkehren, vergleichbare Mängel aufweisen. | Details (PDF) | |
137 18.12.2018 Kollision Rangierbewegung mit Hindernis |
Das BAV sollte prüfen, ob die angewendeten Vorschriften für Rangierbewegungen auf gesperrten Gleisen in Gefällen ausreichend sind und gegebenenfalls ergänzende Vorschriften erlassen. | Details (PDF) | |
18 18.12.2018 Kollision Rangierbewegung mit Hindernis |
Zielgruppe: Carlo Vanoli AG Auf der Lokomotive Am 847 909-9 sollte in verständlicher Art ein Hinweis sichtbar sein, dass die Bremse, die nur auf die Lokomotive wirkt, sich unterschiedlich zu den übrigen Normalspurtriebfahrzeugen verhält. | Details (PDF) | |
138 11.06.2019 Kollision auf gesichertem Bahnübergang |
Um die Sicherheit an den Bahnübergängen zu erhöhen, empfiehlt die SUST dem Bundesamt für Strassen (ASTRA), in Zusammenarbeit mit dem Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) und dem Bundesamt für Verkehr (BAV), geeignete Massnahmen für die Sensibilisierung der Strassenverkehrsteilnehmer im Hinblick auf die Gefahren bei Bahnübergängen zu identifizieren und umzusetzen. Dabei sollten insbesondere die Aspekte der Ausbildung der Strassenverkehrsteilnehmer und das Verhalten von Fussgängern berücksichtigt werden. | Details (PDF) | |
140 16.07.2019 Entgleisung Zug oder Tram |
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sollte Massnahmen und Vorgaben prüfen, die sicherstellen, dass in Bereichen mit fahrdynamisch anspruchsvoller Gleisgeometrie jederzeit die Schmierung der Schienenflanke sichergestellt ist. | Details (PDF) | |
139 16.07.2019 Entgleisung Zug oder Tram |
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sollte Massnahmen und Vorgaben für ein Klaffen zwischen Stockschiene und Weichenzunge prüfen und sicherstellen, dass das Klaffmass qe unter dem fahrenden Zug derart beschränkt bleibt, dass es nicht zu einem entgleisungskritischen Zustand führt. | Details (PDF) | |
142 20.08.2019 Arbeitsunfall |
Die SUST empfiehl dem Bundesamt für Verkehr (BAV), den Fahrzeughalter aufzufordern, das Türendschaltersystem der EW IV so anpassen zu lassen, dass die rote Kontrolllampe dem Lokführer den korrekten Zustand der Türen anzeigt. | Details (PDF) | |
141 20.08.2019 Arbeitsunfall |
Die SUST empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr (BAV), den Fahrzeughalter aufzufordern, das heutige System für die Inaktivschaltung des Einklemmschutzes auf dem EW IV durch ein zuverlässiges System zu ersetzen. | Details (PDF) | |
22 20.08.2019 Arbeitsunfall |
SBB Personenverkehr sollte überprüfen, ob mit dem neu eingeführten Prozess (30.09.2019), in Bahnhöfen, in welchen die Abfertigung von Pendelzugkompositionen Re 460 mit EW IV noch mittels Abfertigungskasten stattfindet (Erteilung der Abfahrterlaubnis bevor der Zugchef im Wagen eingestiegen ist), das Risiko für das Zugspersonal ertragbar ist. | Details (PDF) | |
145 27.08.2019 Beinaheunfall / Zugsgefährdung |
Das BAV sollte verpflichtende Vorgaben machen, wonach die Personen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben in der Aus- und periodischen Weiterbildung hinsichtlich Denk- und Verhaltensweise für Störungsbewältigung ähnlich zu schulen sind, wie dies in der Aviatik mit TRM-Schulungen erfolgt. | Details (PDF) | |
146 27.08.2019 Beinaheunfall / Zugsgefährdung |
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sollte prüfen, ob das Vorgehen mit dem quittungspflichten Übermitteln und Ausfüllen von Formularen vorgängig der Ausführung die Zielsetzung einer eindeutigen, unmissverständlichen Absprache zwischen Beteiligten erfüllt, welches zudem sowohl den zeitlichen Erfordernissen als auch Sicherheitsaspekten jederzeit angemessen Rechnung trägt und als Vorgehen selbst nicht zusätzliche Sicherheitsrisiken bringt. Bei der Prüfung sollten insbesondere die Möglichkeiten der heute verfügbaren Kommunikationsmittel berücksichtigt werden. | Details (PDF) | |
21 03.09.2019 Entgleisung Zug oder Tram |
Zielgruppe: Infrastrukturbetreiber Nach dem Einbau einer neuen Zungenvorrichtung sollte eine erste Schmierungscharge manuell auf der Zunge angebracht werden, bis von den Spurkränzen der Räder ein genügend grosser Fettfilm auf die Zungenvorrichtung übertragen wurde. | Details (PDF) | |
144 03.09.2019 Starkstromunfall |
Das Bundesamat für Verkehr (BAV) sollte die Audits und Betriebskontrollen mit dem Fokus auf die Sicherheit der Arbeitsstellen weiterführen und zusätzlich Erkenntnisse sowie Massnahmen der Infrastrukturbetreiberinnen hinsichtlich Wirksamkeit und Nachhaltigkeit überprüfen. Der Fokus sollte insbesondere auf folgende Aspekte gelegt werden: • Überprüfung der vorgelagerten Prozesse wie: Risikoanalyse, Sicherheitsdispositiv, Betriebliche Anordnung Bau, Auftrag und Dokumentation sowie die Auftragsübergabe und Instruktion an die ausführenden Mitarbeiter sowie der Kontrolle auf den Arbeitsstellen. • Organisation von Aus- und Weiterbildungen der Mitarbeiter im Arbeitsvorbereitungsprozess sowie deren regelmässige Begleitung zwecks Qualitätssicherung. | Details (PDF) | |
20 03.09.2019 Entgleisung Zug oder Tram |
Zielgruppe: SBB-I und DICH SBB-I und DICH sollten überprüfen, ob die heutigen Stellen für die Funkumschaltung auf der Strecke zwischen Basel Badischer Bahnhof und Basel SBB bzw. Basel RB geeignet sind und nötigenfalls Anpassungen vornehmen. | Details (PDF) | |
143 03.09.2019 Entgleisung Zug oder Tram |
Das Bundensamt für Verkehr (BAV) sollte den Bericht und die damit ausgesprochenen Sicherheitshinweise in geeigneter Form dem deutschen Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zur Kenntnis bringen und dieses um eine Stellungnahme zu den vorgesehenen Massnahmen bitten. | Details (PDF) | |
19 03.09.2019 Entgleisung Zug oder Tram |
Zielgruppe: Infrastrukturbetreiberinnen Die Infrastrukturbetreiberinnen sollten die Bedingungen überprüfen, unter denen nach einer Fahrstrassenhilfsauflösung das unmittelbar folgende Beanspruchen von Fahrstrassenelementen der aufgelösten Zugfahrstrasse möglich sein soll, und nötigenfalls entsprechende Vorkehrungen treffen. | Details (PDF) | |
148 04.02.2020 Unregelmässigkeit mit Gefährdung |
Die SUST empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr (BAV), die Herstellerin CWA aufzufordern, festzustellen, ob solche Teile in anderen Anlagentypen in Betrieb sind, und dann den Nachweis zu erbringen, dass die sich in Betrieb befindlichen Teile der Fertigungszeichnung entsprechen. | Details (PDF) | |
147 04.02.2020 Unregelmässigkeit mit Gefährdung |
Die SUST empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr (BAV), Betreiber von ähnlichen Anlagen über die aufgetretenen Mängel an der Funitel in Crans-Montana zu informieren, damit sie vergleichbare Teile ihrer Anlagen einer vertieften Prüfung unterziehen können, um mögliche Konstruktionsfehler an den Führungswagen zu erkennen. | Details (PDF) | |
152 25.02.2020 Beinaheunfall / Zugsgefährdung |
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sollte prüfen, ob bei vorhandener Belegtmeldung durch die Sicherungsanlage unabhängig der Gleisfreimeldeeinrichtung nach der Fahrbarmeldung immer für die erste Fahrt das gleiche Vorgehen – das Vorschreiben von «Fahrt auf Sicht» – angewendet werden soll. | Details (PDF) | |
23 25.02.2020 Beinaheunfall / Zugsgefährdung |
Thema: Anwendung von Vorschriften Zielgruppe: Infrastrukturbetreiberinnen und Bauunternehmen Die Infrastrukturbetreiberinnen und Bauunternehmen sollten prüfen, wie konsequent den bestehenden Vorschriften gefolgt wird und nötigenfalls Massnahmen ergreifen. | Details (PDF) | |
153 17.03.2020 Personenunfall |
Die SUST empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr (BAV), den Fahrzeughalter aufzufordern, das verwendete Gummiprofil der Generation 2 bei allen betroffenen Fahrzeugtypen durch ein Gummiprofil zu ersetzen, das Hindernisse im Türbereich erkennt und die Türe wieder öffnet, so dass Personen und Gegenstände gegen Einklemmen oder Umwerfen geschützt sind. | Details (PDF) | |
154 17.03.2020 Personenunfall |
Die SUST empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr (BAV), die betroffenen Fahrzeughalter aufzufordern, Systeme mit einer Inaktivschaltung des Einklemmschutzes, wie sie auf Eurocity-Reisezugwagen, Einheitswagen IV, Intercity Steuerwagen eingebaut sind, durch ein zuverlässiges System zu ersetzen, das auch ein Einklemmen von Händen verhindert. | Details (PDF) | |
151 28.04.2020 Personenunfall |
Die SUST empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr (BAV), von den TPC die Einführung eines Personalmanagementsystems zu verlangen, das sicherstellt, dass nur entsprechend geschultes Personal für sicherheitsrelevante Aufgaben eingesetzt wird. | Details (PDF) | |
149 28.04.2020 Personenunfall |
Die SUST empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr (BAV), die TPC aufzufordern, ergänzende Regeln für Halte auf der Strecke in ihre AB FDV aufzunehmen. | Details (PDF) | |
150 28.04.2020 Personenunfall |
Die SUST empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr (BAV), sicherzustellen, dass Verfahren und Massnahmen zur Risikominderung bei Sonderhalten auf der Strecke im Rahmen der Implementation des Sicherheitsmanagementssystems (SMS) der TPC angegangen werden. | Details (PDF) | |
24 15.09.2020 Fahrzeugabsturz |
Zielgruppe: Seilbahnbetreiber Die Seilbahnbetreiber sollten für die Klärung der Frage der Evakuation / Wiederinbetriebsetzung nach Ereignissen eine interne «Notfall-Checkliste» erarbeiten. Dies ergäbe ein zu den Gegebenheiten ihres Betriebs und ihrer Anlage für möglichst verschiedene Szenarien passendes, durchdachtes Instrument, das systematisch gewährleisten kann, dass bei der Entscheidungsfindung die wesentlichen sicherheitsrelevanten Betrachtungen in angemessener Weise und explizit berücksichtigt werden. Nebst den Entscheidungskriterien werden auch Zuständigkeiten, Kompetenzen und Verantwortung bedacht, d. h. auch definiert, wer was in der geforderten Qualität beurteilen, entscheiden und allenfalls priorisieren kann bzw. darf. Das Instrument könnte beispielsweise in Form einer internen Notfallübung geprüft werden. Bei diesem simulierten Anlass könnten die betroffenen Mitarbeiter den Umgang mit dem Instrument üben, was die Praxistauglichkeit aufzeigen würden und einem Einsatz im Ereignisfall zu Gute käme. | Details (PDF) | |
155 15.09.2020 Fahrzeugabsturz |
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sollte veranlassen, dass für den Betrieb von Seilbahnen mit diesem oder ähnlichem Klemmentyp und Überwachungseinrichtungen Nachweise erbracht werden, dass blockierte Klemmen zuverlässig erkannt und Fahrzeuge mit nur teilweise geschlossener Klemme zuverlässig identifiziert und am Verlassen der Station gehindert werden. | Details (PDF) | |
156 15.09.2020 Fahrzeugabsturz |
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sollte prüfen, ob sicherheitsrelevante Informationen aus neuen Erkenntnissen im Sicherheitsverbund zwischen Hersteller, Inverkehrbringer, Betreiber und Aufsichtsbehörden konsequent weitergegeben werden. | Details (PDF) | |
157 13.10.2020 Unregelmässigkeit ohne unmittelbare Gefährdung |
Die SUST empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr (BAV), bei der Fortentwicklung der zentralisierten Verkehrssteuerung und generellen Automatisierung vorzusehen, dass in ausserordentlichen Situationen, in denen der Mensch bestimmte, dem System zugewiesene Sicherheitsaufgaben übernehmen muss, letztere automatisch vorher festgelegte Substitutionsprozesse auslösen. | Details (PDF) | |
26 12.01.2021 Kollision Zug mit Hindernis |
Die Verantwortlichen für die Dokumente «Sicherheitsdispositiv» und «Zirkular», bzw. «Betriebliche Anordnung Bau» sollten darauf achten, dass die Angaben in diesen Dokumenten korrekt, vollständig und aktuell sind und den realen Gegebenheiten entsprechen. | Details (PDF) | |
158 24.02.2021 Kollision Zug mit Hindernis |
Die SUST empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr (BAV), die Betreiber der Triebzüge vom Typ RABe 515 aufzufordern, die Bremsleistung zu überprüfen und so zu korrigieren, dass die Triebzüge in allen Betriebssituationen die Bremsleistungswerte der Zulassung erreichen können oder andere Massnahmen zu treffen, die einen rechtzeitigen Stillstand gewährleisten können. | Details (PDF) | |
159 30.03.2021 Unregelmässigkeit mit Gefährdung |
Die SUST empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr (BAV), den Betreiber aufzufordern, sämtliche Stützen der Anlage einer zerstörungsfreien Prüfung zu unterziehen und die erforderlichen Sanierungen in die Wege zu leiten, damit die festgestellten Mängel unverzüglich behoben werden. | Details (PDF) | |
160 11.05.2021 Entgleisung Zug oder Tram |
Die SUST empfiehlt dem BAV, die branchenspezifischen Instandhaltungsvorschriften R RTE 41500 so anzupassen, dass die zerstörungsfreien Prüfungen darin abschliessend geregelt sind, und rät zu einer vollständigen Prüfung des gesamten Radsatzes beim Wechsel der Räder oder der Bandagen. | Details (PDF) | |
161 06.07.2021 Personenunfall |
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sollte prüfen, inwiefern eine Sensibilisierung der Benutzer des öffentlichen Verkehrs, nicht in sich schliessende Türen zu greifen, zu weniger Vorfällen mit eingeklemmten Personen oder Stürzen führen kann und gegebenenfalls eine entsprechende Umsetzung verfolgen. | Details (PDF) | |
162 17.08.2021 Kollision Rangierbewegung - Rangierbewegung |
Die SUST empfiehlt dem BAV, die Infrastrukturbetreiberin SBB aufzufordern, organisatorische Massnahmen zu ergreifen, damit bereits bei der Planung von Baustellen, die gleichzeitig im selben Sektor durchgeführt werden, die Koordination der Arbeiten durch die verschiedenen Teams sichergestellt werden kann. | Details (PDF) | |
163 17.08.2021 Kollision Rangierbewegung - Rangierbewegung |
Die SUST empfiehlt dem BAV, die Infrastrukturbetreiberinnen aufzufordern, den Sicherheitschefs beziehungsweise Arbeitsstellenkoordinatoren zur Sicherung von aufwändigen Baustellen als zusätzliche Hilfsmittel eine grafische Echtzeit-Übersicht über die betriebliche Situation (insbesondere die Sperrung von Gleisen, die Gleisbelegung sowie die Belegung der eingestellten Fahrstrassen) des Sektors zur Verfügung stellen, in dem sie für die Sicherheit bei den Arbeiten zuständig sind. | Details (PDF) | |
167 31.08.2021 Gefahrengutereignis |
In Anlehnung an Artikel 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnsicherheit empfiehlt die SUST dem Bundesamt für Verkehr (BAV), die folgende Sicherheitsempfehlung an die Aufsichtsbehörde des Mitgliedstaates, bei dem die Wagen registriert sind (NSA-NL), sowie an die Aufsichtsbehörde des Mitgliedstaates, in dem das verantwortliche ECM seinen Sitz hat (NSA-FR), weiterzuleiten: Die SUST empfiehlt, alle Kesselwagen Zacns der Baureihe N-310-02 mit der Schutzauskleidung HAW-H94 ausser Betrieb zu setzen und die Schutzauskleidung durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen. Parallel dazu und unter Berücksichtigung der Überprüfungsergebnisse empfiehlt die SUST abzuklären, ob weitere Kesselwagen mit vergleichbarer Schutzauskleidung betroffen sein könnten, und entsprechende Massnahmen zu treffen. | Details (PDF) | |
166 07.09.2021 Kollision Schiff mit Anlegesteg |
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sollte die Schifffahrtsunternehmen verpflichten, Ausbildungskonzepte zu erstellen, in denen Sensibilisierungen und adäquate Notfallprozeduren für sicherheitskritische Systemausfälle und Unregelmässigkeiten vorgesehen, geschult und überprüft werden. Ebenso sollten die Schiffsführer Gelegenheit erhalten, die Verfahren periodisch zu trainieren, damit diese im Eintretensfall intuitiv angewendet werden. | Details (PDF) | |
164 07.09.2021 Kollision Schiff mit Anlegesteg |
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sollte prüfen, ob für Schiffssteuerungen von Fahrgastschiffen ein Datenaufzeichnungssystem vorgeschrieben werden soll, in dem relevante Signale aufgezeichnet und gespeichert werden. | Details (PDF) | |
165 07.09.2021 Kollision Schiff mit Anlegesteg |
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sollte dafür sorgen, dass Schifffahrtsunternehmen verpflichtet werden, ein Sicherheitsmanagementsystem zu entwickeln und umzusetzen. Dieses sollte u. a. sicherstellen, dass mögliche Risiken erkannt, erfasst, bewertet sowie der Handlungsbedarf definiert und Korrekturen initiiert werden. Dabei sollen insbesondere die Erfassung, Verteilung und Wirkungskontrolle von sicherheitsrelevanten Informationen berücksichtigt werden. | Details (PDF) | |
27 07.09.2021 Kollision Schiff mit Anlegesteg |
Zielgruppe: Schifffahrtsunternehmen Die Schifffahrtsunternehmen sollten ihre Fahrplangestaltung systematisch auf Risiken, die aus Zeitdruck, Topologie oder Begegnung von Schiffen entstehen können, untersuchen und Massnahmen zur Senkung der Risiken umsetzen. | Details (PDF) | |
29 19.10.2021 Arbeitsunfall |
Zielgruppe: Seilbahnunternehmen Die Seilbahnunternehmen sollten dafür sorgen, dass die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz bei Arbeiten in der Höhe konsequent genutzt wird auch in Situationen, in denen beispielsweise Geländer einen teilweisen Schutz vor Absturz bieten. | Details (PDF) | |
168 19.10.2021 Arbeitsunfall |
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sollte, im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit, überprüfen, ob die Seilbahnunternehmen über geeignete betriebliche Lösungen verfügen, um die Sicherheit auf Arbeitsstellen bei laufendem Betrieb zu gewährleisten. | Details (PDF) | |
28 19.10.2021 Arbeitsunfall |
Zielgruppe: Seilbahnunternehmen Die Seilbahnunternehmen sollten, idealerweise gemeinsam mit ihrer Branchenorganisation, zu folgenden Punkten Lösungen erarbeiten: • Kriterien festlegen, unter welchen Bedingungen bei laufendem Betrieb Arbeitsstellen in der Nähe von beweglichen Teilen oder sich bewegenden Fahrzeugen eingerichtet sein dürfen; • Massnahmen zur Sicherung und Warnung von Mitarbeitern bei Unterhaltsarbeiten unter laufendem Betrieb definieren, insbesondere: - Festlegen, wie Schutzräume zu gestalten sind, die ein Arbeiten bei laufendem Betrieb zulassen; - Festlegen, mit welchen organisatorischen oder technischen Massnahmen/Mitteln vor sich nähernden Betriebsmitteln gewarnt werden kann; • Massnahmen ausarbeiten, wie die Sensibilität der Mitarbeiter nachhaltig im Sinne der steten Sicherheitsverbesserung aufrechterhalten werden kann. | Details (PDF) | |
169 21.12.2021 Kollision Schiff - Schiff |
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sollte die Branche der Binnenseeschifffahrt daraufhin sensibilisieren, dass in einer FMEA auch Auswirkungen von Ausfällen von rechnerbasierten Steuerungen sowie von Bedienungsfehlern zu berücksichtigten sind. Bei der Plangenehmigung sollte das BAV diese Punkte in der FMEA sodann prüfen. | Details (PDF) | |
171 21.12.2021 Kollision Schiff - Schiff |
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sollte prüfen, welche Daten aus Risiko- und Sicherheitssicht in bestehenden und neuen Systemen vorhanden sein und zur Verfügung stehen müssen, und dafür sorgen, dass Möglichkeiten der Datenspeicherung genutzt werden. | Details (PDF) | |
30 21.12.2021 Kollision Schiff - Schiff |
Zielgruppe: Unternehmen, die Schiffe in Betrieb stehen haben, bei denen zwischen mehreren Fahrständen in Bezug auf die Rudersteuerung keine Übergabe stattfindet bzw. die Fahrstände diesbezüglich gleichberechtigt sind. Die Schifffahrtsunternehmen sollen für die Übergabe bzw. Übernahme der Steuergewalt unter mehreren Schiffsführern Vorgaben schriftlich festlegen, die unabhängig der eingesetzten Personen ein einheitliches Verhalten garantieren, bei dem nie mehr als ein Steuersignalgeber bedient wird. | Details (PDF) | |
170 21.12.2021 Kollision Schiff - Schiff |
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sollte in entsprechenden Gremien darauf hinwirken, dass im Bereich der Binnenschifffahrt Anforderungen für rechnerbasierte Steuerungen festgelegt werden, die bezüglich Beschaffung, Entwicklung, Prüfung, Instandhaltung und Bedienung die sicherheitsrelevanten Themen umfassen. | Details (PDF) | |
31 21.01.2022 Kollision Zug mit Hindernis |
Zielgruppe: BLS Die BLS sollte Vorgaben einführen, die bei den Triebzügen vom Typ RABe 515 den vermehrten Einsatz der pneumatischen Bremse im Normalbetrieb so regeln, dass ein Verglasen der Bremsbeläge nicht eintritt. | Details (PDF) | |
32 08.03.2022 Kollision Zug - Zug |
Zielgruppe: MGB Die MGB sollte unter Berücksichtigung der menschlichen, betrieblichen und technischen Faktoren die Risiken sowie die betriebliche Notwendigkeit für die Abfertigung der Autozüge in Gleis 71 bei signalisierter kurzer Fahrt (Fahrbegriff 6) analysieren und gegebenenfalls risikomindernde Massnahmen prüfen. | Details (PDF) | |
172 17.05.2022 Kollision Zug mit Hindernis |
Die SUST empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr (BAV), die Ergebnisse dieser Untersuchung dem Normengremium der EN 15152 zu unterbreiten, um die Erkenntnisse aus diesem Vorfall in der Weiterentwicklung der Norm zu berücksichtigen. | Details (PDF) | |
173 24.05.2022 Personenunfall |
Angesichts der Bedeutung und der Frequentierung des Bahnübergangs an der Kreuzung Longeraie sowie der Tatsache, dass ein neues Trottoir angelegt wurde, das über ein Bahngleis zu zwei Haltestellen des öffentlichen Verkehrs führt, erfüllt dieser Übergang die Kriterien nicht, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten und zu verhindern, dass Personen beim Überqueren gefährdet werden. Die SUST empfiehlt dem BAV, diesen Bahnübergang zu sichern, indem sowohl für den Strassenverkehr als auch für Fussgänger Schranken angebracht werden. | Details (PDF) | |
175 06.12.2022 Kollision Zug - Zug |
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sollte im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit prüfen, ob die Infrastrukturbetreiberinnen und die Verkehrsunternehmen systematisch über Ausfälle der Zugbeeinflussung dokumentiert sind und Schlüsse aus den erhaltenen Meldungen ziehen. | Details (PDF) | |
174 06.12.2022 Kollision Zug - Zug |
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sollte prüfen, inwiefern die Vorgaben bei Ausfall der Zugbeeinflussung so angepasst werden können, dass nur zur Störungsbehebung nötige Fahrten ausgeführt werden und während diesen Fahrten möglichst eine Kompensation für die fehlende Zugbeeinflussung vorhanden ist. | Details (PDF) | |
33 06.12.2022 Kollision Zug - Zug |
Die Infrastrukturbetreiberinnen und die Eisenbahnverkehrsunternehmen sollten zusammen festlegen, wie sie über den genauen Zeitraum, den Ort der Störungsfeststellung, die zurückgelegte Strecke sowie die zur Risikominderung ergriffenen Massnahmen der Fahrten ohne Zugbeeinflussungssystem systematisch dokumentiert und ausgewertet werden können. | Details (PDF) | |
176 13.12.2022 Unregelmässigkeit mit Gefährdung |
Die SUST empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr (BAV), die geometrischen Verhältnisse des verstellbaren Triebzahnradsystems, das auf den Adler- und Fink-Triebzügen eingebaut ist, anpassen zu lassen. | Details (PDF) | |
178 13.12.2022 Unregelmässigkeit mit Gefährdung |
Die SUST empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr (BAV), in den Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) einen Sicherheitsfaktor für die Dimensionierung von Triebzahnrädern festzulegen. | Details (PDF) | |
177 13.12.2022 Unregelmässigkeit mit Gefährdung |
Die SUST empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr (BAV), das Konzept der heuti-gen eingebauten Lamellen der Zentralbahn dahingehend zu überprüfen und ggf. anpassen zu lassen, dass … • … bei den Ausfahrten kein ungefederter Kopf auf Kopf-Treffer entstehen kann; • … die gleichzeitige Präsenz von zwei Zahnrädern auf der Lamelle verhindert wird. | Details (PDF) | |
181 31.01.2023 Grundberührung |
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sollte eine Vorgabe erlassen oder bei der Aufsicht überprüfen, dass die Ausbildungsverantwortlichen ihre Schiffsführer stufengerecht und ausreichend über relevante Human Factors im System «Mensch-Maschine-Umwelt» sowie spezifisch im Bereich Situational Awareness (Situationsbewusstsein) ausbilden. Ebenso sollte das BAV von den Ausbildungsverantwortlichen den Nachweis verlangen, wie diese Kompetenzen im Bereich Human Factors von den Schiffsführern in praktischen Situationen trainiert und evaluiert werden. | Details (PDF) | |
180 31.01.2023 Grundberührung |
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sollte Vorgaben an die Betriebsvorschriften erlassen, die sicherstellen, dass die Schifffahrtsunternehmen auf Basis einer Risikobetrachtung für die verschiedenen Situationen Standard-Verfahren, die zur Fehler-Resilienz im System «Mensch-Maschine-Umwelt» beitragen, schriftlich definieren, schulen, evaluieren und weiterentwickeln. | Details (PDF) | |
182 04.04.2023 Kollision Zug - Rangierbewegung |
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sollte im Rahmen der Sicherheitsüberwachung überprüfen, wie Auflagen aus Betriebsbewilligungen und fahrdienstlich relevante Einschränkungen für Baudienstfahrzeuge in geeigneter Weise allen Beteiligten zugänglich gemacht, instruiert und deren Einhaltung in der Praxis überprüft werden. | Details (PDF) | |
183 22.09.2023 Entgleisung Zug oder Tram |
Die SUST empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr (BAV), eine Ausweitung der Massnahmen, die im Rahmen des ersten JNS Urgent Procedure zur Risikobegren-zung im Betrieb und während der Instandhaltung der Radsätze definiert wurden auf den Radsatz der Baureihe BA 390 einzuleiten. | Details (PDF) | |
184 22.09.2023 Entgleisung Zug oder Tram |
Die SUST empfiehlt dem Bundesamt für Verkehr (BAV), die Einberufung einer «JNS Procedure» bei der ERA zu beantragen. | Details (PDF) | |
179 01.02.2024 Kollision von Fahrzeugen |
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sollte sicherstellen, dass Hersteller und Betrei-ber von Anlagen mit Klemmen mit Tellerfedersystemen des Typs AK (AK 2, AK 2.1, AK 4, AK 4.1, AK 6 und AK 6.1) von der in Visperterminen aufgetretenen Problematik Kenntnis erhalten und dass angemessene Kontroll- und Korrektur-massnahmen ergriffen werden. | Details (PDF) |
Sie können Ihre Suche mit Hilfe der Auswahlfelder einschränken.
Die Suche ist mit "UND" verknüpft.
Wenn Sie nichts finden, geben Sie weniger Kriterien ein.