Verwaltungsvereinbarung mit dem Fürstentum Liechtenstein

01.06.2024

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) übernimmt für Liechtenstein die in der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 genannten massgeblichen Aufgaben gemäss Art. 13 des liechtensteinischen Luftfahrtgesetzes (LFG FL). Dazu tritt am 1. Juni 2024 die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem liechtensteinischen Amt für Hochbau und Raumplanung (AHR) und der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) in Kraft:

Verwaltungsvereinbarung zwischen AHR und SUST

 

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Letztes Update: 26.09.2024