Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen BAV und SUST
01.09.2021
Die Vereinbarung für die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) tritt per 1. September 2021 in Kraft.
Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen BAV und SUST