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Schlussbericht zum Seilbahnunfall bei der Fallbodenbahn (Wengernalp)
Bern, 10.10.2008 - Am Donnerstag, 3. Januar 2008, kam es bei der Sesselbahn Fallboden auf der Wengernalp zu einem Absturz eines Zweiersessels bei der Stütze 11. Dabei kam ein Fahrgast ums Leben und weitere Fahrgäste wurden verletzt, einer davon schwer. Die Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe (UUS) hat die Untersuchung des Vorfalls abgeschlossen und heute den Schlussbericht veröffentlicht.
Der Zweck der Untersuchung der UUS ist die Verhütung von weiteren derartigen Unfällen und damit eine Verbesserung der Sicherheit bei den Transportunternehmungen (TU). Für allfällige strafrechtliche Aspekte des Unfalls ist die kantonale Strafuntersuchungsbehörde zuständig.
Hergang des Unfalls
Der Vorfall ereignete sich am Donnerstag, 3. Januar 2008, ca. 12:52 Uhr, als die Pisten wegen starken Windes für die Skifahrer bereits geschlossen waren. Die Bahn war jedoch noch in Betrieb, weil die Fahrgäste auf den Sesseln sowie in der Talstation in die Bergstation gebracht werden sollten. Nach den Erkenntnissen der UUS brachte eine in Fahrrichtung von unten rechts wirkende Böe den in diesem Moment auf die Rollenbatterie der Stütze 11 einfahrenden Sessel 169 sowie das Förderseil zur Entgleisung. Der Sessel stürzte mit den beiden Fahrgästen zu Boden. Dabei wurde die eine Person tödlich verletzt und die andere schwer.
Untersuchungsergebnisse
Die Untersuchung durch die UUS führte zu folgenden Ergebnissen:
- Um die Mittagszeit wurden die Winde stärker, so dass die Windmesser Warnwerte (40-60 km/h) anzeigten. Ab ca. 12:30 Uhr stiegen die Windgeschwindigkeiten teilweise über 60 km/h und erreichten damit Alarmwerte. Dabei handelte es sich um Böen, die nur kurzzeitig diese Spitzenwerte erreichten.
- Die Pisten wurden geschlossen und die Passagiere auf den Sesseln und in der Talstation durch Hochfahren der Sessel in die Bergstation gebracht.
- Um ca. 12:52 Uhr brachte eine in Fahrrichtung von unten rechts wirkende Böe den in diesem Moment auf die Rollenbatterie der Stütze 11 einfahrenden Sessel 169 sowie das Förderseil zur Entgleisung. Das Seil fiel vorerst in die ersten zwei Seilfänger. Beim zweiten Seilfänger stellte dann die Klemme des Sessels kurz an, wodurch eine Verdrehung des Stützenkopfs und der Rollenbatterie erfolgte und dadurch das Seil direkt über die Seilfänger drei und vier hinaus sprang. Darauf wirkte die ganze Last auf den talseitigen Teil der Rollenbatterie und drückte mit grosser Wucht die Hauptwippe an die Überschlagssicherung. Diese konnte die Gewalt dieses Schlages nicht auffangen, wodurch die Hauptwippe um 90° talwärts abgeschwenkt wurde. Das Seil fiel zu Boden und riss den Sessel 169 mit sich.
- Eine Person auf diesem Doppelsessel wurde bei diesem Absturz aus circa 10 Metern Höhe tödlich verletzt, die zweite schwer.
Adresse für Rückfragen
Walter Kobelt (079/456 66 52), Leiter der Unfalluntersuchungsstelle
Joseph Zeder, Untersuchungsleiter (079/277 39 30)
Herausgeber
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST, Bereich Bahnen und Schiffehttp://www.sust.admin.ch