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Das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) setzt sich für eine Standardisierung der Untersuchung schwerer Vorfälle in Europa ein und verbessert die Qualität der Information über die Untersuchung solcher Ereignisse.

Bern, 14.03.2005 - Die internationale Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organisation – ICAO) verlangt, dass die Untersuchungsbehörde eines Landes unmittelbar nach einem Unfall oder schweren Vorfall eine kurze Mitteilung (notification) über dieses Ereignis erstellt. Diese notification muss an die Behörden derjenigen Staaten übermittelt werden, in denen das betroffene Luftfahrzeug eingetragen, entwickelt oder gebaut wurde bzw. in dem der Betreiber des Luftfahrtunternehmens beheimatet ist. Das BFU hat in Anwendung von Art. 34 der Verordnung über die Untersuchung von Unfällen und schweren Vorfällen vor einigen Jahren begonnen, diese notification im Sinne einer transparenten Informationspolitik auf seiner homepage zu veröffentlichen. Die Erfahrung zeigt leider, dass diese Entscheidung zumindest in Bezug auf Untersuchungen von Vorfällen im Zusammenhang mit Flugverkehrsleitdienst (ATIR) nicht zu einer besseren Information sondern zu Missverständnissen und Verwirrung geführt hat.

Im Gegensatz zu einem Unfall, für den die Kriterien eindeutig feststehen, ist die Lage bei Vorfällen im Zusammenhang mit Flugverkehrsleitdienst anders: Damit ein schwerer Vorfall vorliegt, der nach den Grundsätzen der ICAO untersucht werden kann, muss eine erhebliche Gefährdung vorgelegen haben. Meist kann erst im Laufe der Untersuchung beurteilt werden, ob dies überhaupt der Fall gewesen ist. Dazu müssen beispielsweise zuerst Radaraufzeichnungen beschafft und ausgewertet oder betroffene Personen befragt werden. Weiter ist meistens das Auslesen der Flugschreiberdaten, deren Analyse sowie eine Umschrift von Funkgesprächen erforderlich. Häufig sind zusätzlich noch aufwändige technische Abklärungen von komplexen Systemen wie beispielsweise dem traffic collision avoidance system (TCAS) notwendig. Erst wenn aufgrund solcher Daten die Kriterien für einen schweren Vorfall gegeben sind, wird die Untersuchung fortgesetzt.

 

Weiter hat das BFU im Kontakt mit Eurocontrol und mit den Untersuchungsbehörden anderer Länder festgestellt, dass die Kriterien für die Untersuchung von schweren Vorfällen im Zusammenhang mit Flugverkehrsleitdienst in Europa unterschiedlich sind. Das BFU hat deshalb eine internationale Zusammenarbeit angeregt, die zum Ziel hat, diese Vorfälle besser und nach einheitlichen Kriterien zu untersuchen. Dieser Prozess wird dieses Jahr beginnen und sollte dazu führen, dass künftig rascher und nach standardisierten Grundsätzen über den Gefährdungsgrad von Vorfällen entschieden werden kann.

 

Um die Qualität der Information zu verbessern, hat sich das BFU deshalb entschieden bis auf weiteres eine jährliche Statistik der eröffneten Untersuchungen von schweren Vorfällen an Stelle der bisherigen notification zu veröffentlichen. Das Verfahren bezüglich der Publikation der übrigen notification sowie von Untersuchungs- bzw. Schlussberichten bleibt hingegen unverändert.

Adresse für Rückfragen

Sekretariat BFU, +41 31 810 41 51

Herausgeber

Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST, Bereich Aviatik
http://www.sust.admin.ch



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Letztes Update: 10.09.2020