Untersuchung

Aviatik

In einer ersten Phase begeben sich der oder die Untersuchungsleiter an die Unfallstelle. In Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei des Unfallortes untersuchen sie das Wrack sowie die Unfallstelle. Anschliessend werden alle Informationen (wie Unterlagen zur Flugvorbereitung, Wetterberichte, Radarauswertungen usw.), die zur Aufklärung des Unfalls dienen können, gesammelt.
Die SUST erstellt innerhalb der nächsten 24 bis 48 Stunden einen Bericht mit ersten Informationen, in welchem der Unfall und die Einleitung einer Untersuchung mitgeteilt werden. Dieser Bericht umfasst lediglich wesentliche Angaben zum Luftfahrzeug, zum beteiligten Luftfahrtpersonal, zur Unfallstelle und zu den entstandenen Schäden. Er liefert eine kurze Schilderung des Unfallhergangs, allerdings noch ohne Analyse. Er wird an die betroffenen Personen sowie an das BAZL verteilt.
Bei Unfällen mit grösseren Luftfahrzeugen stehen oft Flugschreiber – im Volksmund auch „Black Boxes“ genannt – zur Rekonstruktion der Geschehnisse zur Verfügung:

  1. Beim Flight Data Recorder (FDR) handelt es sich um einen Flugdatenschreiber, der die Parameter der letzten ca. 25 Flugstunden aufzeichnet. Die ältesten FDR zeichnen sechs, die modernsten ca. tausend Parameter auf.
  2. Beim Cockpit Voice Recorder (CVR) handelt es sich um ein Sprachaufzeichnungsgerät, das die Umgebungsgeräusche im Cockpit bzw. in der Kabine der letzten 30 bis 120 Minuten aufzeichnet.

Auch bei kleineren Luftfahrzeugen sind heute oftmals Aufzeichnungen aus GPS-Geräten, Kollisionswarnsystemen oder Loggern vorhanden, die für die Abklärung eines Unfalls oder schweren Vorfalls verwendet werden können. In jedem Fall werden alle zur Verfügung stehenden Daten wie technische Aufzeichnungen, Aussagen von betroffenen Personen und Augenzeugen, Untersuchung von Geräten und Systemen, medizinischen Gutachten, Angaben zum Wetter etc. benutzt, um ein Ereignis so gut wie möglich verstehen und erklären zu können.
Die Vertreter betroffener Staaten, die Hersteller von Luftfahrzeug, Triebwerk oder Ausrüstungsteilen sowie Vertreter des Flugbetriebsunternehmens, der Flugsicherung und der Berufsverbände können in die Untersuchung einbezogen werden.
Nötigenfalls verfasst die SUST-AV  innerhalb weniger Wochen einen Zwischenbericht mit sicherheitskritischen Informationen zu Handen der zuständigen Aufsichtsbehörde. Weiter kann die SUST zu jedem Zeitpunkt der Untersuchung Sicherheitsempfehlungen aussprechen, wenn es dies als notwendig erachtet, um die Flugsicherheit zu erhöhen. 

Bahnen und Schiffe

Aufgrund der telefonischen Abklärungen entscheidet der Untersuchungsleiter, ob eine Untersuchung eingeleitet wird. Bei Bedarf bietet er weitere haupt- oder nebenamtliche Untersuchungsleiter auf und entscheidet, ob externe Sachverständige oder Experten hinzugezogen werden müssen.

Die SUST kann auf Untersuchungshandlungen verzichten, wenn diese in Bezug auf die zu erwartenden Ergebnisse einen unverhältnismässig grossen Aufwand verursachen würden.

Interessierte Personen und Stellen können vorschlagen, bestimmte Untersuchungshandlungen vorzunehmen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf bestimmte Untersuchungshandlungen.

Die Untersuchung der SUST erfolgt unabhängig von einem Straf- oder Administrativverfahren. Die Strafverfolgungs- und Administrativbehörden sowie die SUST koordinieren ihre Tätigkeiten.

Die Unfalluntersuchung durch die SUST umfasst die Unfallaufnahme, die Sicherung der Spuren und das Auswerten der Fahrdaten. Dazu kommen Befragungen von Auskunftspersonen und das Studium weiterer Untersuchungsakten. Falls nötig ordnet der Untersuchungsleiter Spezialuntersuchungen an. Die erarbeiteten Ermittlungsergebnisse werden ausgewertet und im Untersuchungsbericht zusammengefasst.

Notwendige Sicherungs- und Rettungsmassnahmen können durch die Hilfsdienste bzw. durch die Transportunternehmen ohne Einschränkungen vorgenommen werden. Veränderungen an der Ereignisstelle sind zu dokumentieren.

Daten, die der Klärung der Ursachen und Umstände des Zwischenfalls dienen könnten, im Speziellen Bildaufzeichnungen, Tonaufzeichnungen, Fahrdaten und Funktionszustände der Sicherungseinrichtungen, sind unverzüglich zu sichern.

Über die Freigabe von Unfallstelle, Wrack, Unfallgegenständen oder deren Bestandteile entscheidet die SUST. Anordnungen der Strafbehörden bleiben vorbehalten.

Zum Seitenanfang

Letztes Update: 03.12.2019