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Faktenberichte und Einstellungen von Sicherheitsuntersuchungen Aviatik
24.12.2025
Seit einigen Jahren konnten zahlreiche Sicherheitsuntersuchungen nicht zeitgerecht abgeschlossen werden, was ihre präventive Wirkung verminderte. Aus diesem Grund wird die SUST künftig unter Einhaltung der gesetzlichen nationalen und internationalen Rahmenbedingungen eine ausgeprägte Priorisierung der einzelnen Sicherheitsuntersuchungen vornehmen. Dabei stellt das aus einer Untersuchung zu erwartende Präventionspotential die primäre Grösse dar, die den Umfang einer Sicherheitsuntersuchung und eines zugehörigen Berichts bestimmen soll. Alle Unfälle und schweren Vorfälle werden, wie dies die gesetzlichen Vorgaben verlangen, zum Gegenstand einer Sicherheitsuntersuchung gemacht, die mindestens aus einer Voruntersuchung und einer zeitnah veröffentlichten Sachverhaltsdarstellung im Präventions-Bulletin besteht. Wird bei ausreichend hohem Präventionspotential eines Zwischenfalls eine Untersuchung eröffnet, so wird das übliche Verfahren gemäss Art. 47 VSZV durchgeführt. Bereits eröffnete Untersuchungen werden periodisch einer Prüfung auf ihr Präventionspotential hin unterzogen und allenfalls mit einer Sachverhaltsdarstellung beendet, wenn bereits daraus eine ausreichende präventive Wirkung zu erwarten ist. Durch diese Priorisierung und eine auf die Prävention ausgerichtete Skalierung aller Sicherheitsuntersuchungen und Berichte sollte ein Grossteil der Sicherheitsuntersuchungen künftig zeitgerecht abgeschlossen werden können.
Neues Kommissionsmitglied
16.01.2025
Der Bundesrat hat Herrn Tiziano Ponti (1958) als Mitglied der ausserparlamentarischen Kommission der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) gewählt. Herr Tiziano Ponti hat an der ETH Zürich Maschineningenieur studiert, bevor er eine fliegerische Laufbahn eingeschlagen hat. Beruflich hat Herr Ponti in der Schweizer Luftwaffe verschiedenste Fach- und Führungsfunktionen wahrgenommen. Neben einer langjährigen Tätigkeit als technischer Experte bei Flugunfalluntersuchungen in der Luftwaffe war er während zwölf Jahren Mitglied der Eidgenössischen Flugunfall-Untersuchungskommission (EFUK).
Präventions-Bulletin Aviatik
23.12.2024
Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle veröffentlicht erstmals Präventions-Bulletins. Diese enthalten sachdienliche Informationen im Sinne von Art. 56 VSZV für die Prävention von Unfällen und schweren Vorfällen. Sie wurden im Rahmen von Vorabklärungen von Zwischenfällen gewonnen, für die aus Gründen der Effizienz keine Untersuchung eröffnet wird. Die Präventions-Bulletins sind chronologisch aufgebaut und umfassen diejenigen Zwischenfälle, deren Vorabklärungen am Ende des jeweiligen Quartals abgeschlossen werden konnten. Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sind anonymisiert und sollen zum Sicherheitsbewusstsein (awareness) der betroffenen Verkehrskreise beitragen.
Bundesrat wählt neuen Präsidenten der SUST
28.11.2024
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 Herr Gery Balmer zum neuen Präsidenten der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) gewählt. Er tritt die Nachfolge von Pieter Zeilstra an, der die Kommission seit 2017 leitete. Gery Balmer studierte Forstwissenschaften an der ETH Zürich und ist seit 2002 im Bundesamt für Verkehr (BAV) tätig. Ab 2013 übernahm er die Leitung der Abteilung Politik und seit September 2023 ist er zudem stellvertretender Direktor des BAV. Er verfügt damit über eine langjährige Führungserfahrung innerhalb der Bundesverwaltung. Seit mehr als 20 Jahren befasst er sich mit der sicheren Beförderung von Menschen und Gütern und verfügt über umfassende Kenntnisse der technischen und betrieblichen Anforderungen an die verschiedenen Verkehrsträger. Gery Balmer wird seine Anstellung beim BAV per Ende März 2025 beenden.
Teilrevision der Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen (VSZV)
25.09.2024
Der Bundesrat hat die teilrevidierte Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen (VSZV) verabschiedet: Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen (VSZV)
Die Änderungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
Neues Kommissionsmitglied
23.09.2024
Der Bundesrat hat am 23. September 2024 Frau Ruth Häusler Hermann (1973) als Mitglied der ausserparlamentarischen Kommission der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST gewählt. Frau Häusler Hermann hat Psychologie und Betriebswirtschaft an der Uni Basel studiert und ist derzeit u. a. als Dozentin an der ZHAW tätig. Dort leitet sie die Forschungsgruppe Human Factors am Zentrum für Aviatik. Sie weist insbesondere im Bereich von Human Factors grosse Erfahrung in verschiedenen Industrien aus (Aviatik, Militär, Bahn, Medizin, Nuklearindustrie).
EFK-Bericht zur Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems der SUST
15.08.2024
Am 14. August 2024 hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ihren Bericht zur Prüfung der Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) publiziert: EFK-Bericht zur Prüfung der Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems der SUST
Wechsel in der Bereichsleitung Bahnen und Schiffe
13.08.2024
Per 31. Oktober 2024 geht der aktuelle Stelleninhaber, Christoph Kupper, in Pension. Christoph Kupper hat den Bereich seit Anfang 2015 umsichtig und professionell geführt. In einem umfassenden Assessment konnte sein Nachfolger rekrutiert werden: Per 1. November 2024 übernimmt Philippe Thürler die Leitung des Bereichs Bahnen und Schiffe. Die Funktion des Stellvertreters übernimmt Sascha Kunz. Beide bringen viel Erfahrung aus der Tätigkeit als Untersuchungsleiter bei der SUST, Philippe Thürler zudem als Stellvertreter von Christoph Kupper, mit. Damit sind ein reibungsloser Übergang und eine hohe Kontinuität sichergestellt. Wir wünschen Beiden einen guten Start in die neue Aufgabe. Die freiwerdende Stelle als Untersuchungsleiter wird ausgeschrieben werden.
Seilbahnstudie «Étude sur le retour d’expérience issu des enquêtes des bureaux d’enquête en Europe portant sur des accidents de remontées mécaniques»
19.06.2024
In Zusammenarbeit mit dem Bureau d’Enquêtes sur les Accidents de Transport Terrestre (BEA-TT) ist die Seilbahnstudie «Étude sur le retour d’expérience issu des enquêtes des bureaux d’enquête en Europe portant sur des accidents de remontées mécaniques» entstanden (in Französisch):
Verwaltungsvereinbarung mit dem Fürstentum Liechtenstein
01.06.2024
Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) übernimmt für Liechtenstein die in der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 genannten massgeblichen Aufgaben gemäss Art. 13 des liechtensteinischen Luftfahrtgesetzes (LFG FL). Dazu tritt am 1. Juni 2024 die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem liechtensteinischen Amt für Hochbau und Raumplanung (AHR) und der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) in Kraft:
Untersuchungsberichte Aviatik ab 1959 digital verfügbar
09.12.2022
Die Digitalisierung der Untersuchungsberichte seit der Gründung der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) – damals noch Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) – konnte abgeschlossen werden. Neu sind sämtliche Berichte über Unfälle und schwere Vorfälle des Bereichs Aviatik seit 1959 digital verfügbar: Berichte Aviatik suchen
Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem BEA-TT und der SUST
24.10.2022
Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen dem Bureau d'Enquêtes sur les Accidents de Transport Terrestre (BEA-TT) und der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) tritt per 22. September 2022 in Kraft:
Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen BAV und SUST
01.09.2021
Die Vereinbarung für die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) tritt per 1. September 2021 in Kraft:
Schlussberichte der SUST zu den Entgleisungen in Luzern und Basel
19.09.2019
Am 22. März 2017 um 13:57 Uhr entgleisten bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof Luzern zwei Zwischenwagen eines Eurocity-Zuges. Am 29. November 2017 um 16:59 Uhr entgleisten bei der Einfahrt in den Bahnhof Basel SBB drei Zwi schenwagen eines ICE-Zuges. In den beiden vorliegenden Schlussberichten werden die Ursachen beschrieben und Empfehlungen an die Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Verkehr (BAV), gerichtet.
Die Entgleisungen eines Eurocity-Zuges am 22. März 2017 in Luzern und eines ICE am 29. November 2017 in Basel SBB haben sich auf versteilten Doppelkreuzungs weichen ereignet. Versteilte Doppelkreuzungsweichen haben die Eigenschaft, dass der Kurvenbogen bereits vor der Weichenzunge beginnt. Im Verlauf der Untersu chungen hat sich gezeigt, dass Unfallhergang und Ursachen in beiden Fällen sehr ähnlich waren. Bei beiden Unfällen hat das Zusammenwirken von verschiedenen Faktoren dazu ge führt, dass der Spurkranz, der Wulst eines Rades, welcher der Spurführung dient, im Bereich der Weichenzunge auf die Schiene auflief und danach entgleiste. Folgende Faktoren, die alle innerhalb der heute geltenden Normtoleranzen lagen, beeinfluss ten den Unfallhergang massgebend:
- Grosser Abstand (Klaffmass) zwischen Weichenzunge und Stockschiene, an welcher die Weichenzunge normalerweise anliegt;
- Wegkippen der Stockschiene;
- Verschleissform des Spurkranzes des entgleisten Rades;
- Mangelnder Schmierfilm zwischen Spurkranzflanke und Schienenflanke;
Aufgrund der Erkenntnisse aus den Untersuchungen richtet die SUST folgende zwei Sicherheitsempfehlungen an das BAV:
- Das BAV sollte Massnahmen und Vorgaben für ein Klaffen zwischen Stock schiene und Weichenzunge prüfen und sicherstellen, dass das Klaffmass un ter dem fahrenden Zug derart beschränkt bleibt, dass es nicht zu einem ent gleisungskritischen Zustand führt.
- Das BAV sollte Massnahmen und Vorgaben prüfen, die sicherstellen, dass in Bereichen mit fahrdynamisch anspruchsvoller Gleisgeometrie jederzeit die Schmierung der Schienenflanke sichergestellt ist.
An die Infrastrukturbetreiber wird der Hinweis gerichtet, dass nach dem Einbau einer neuen Zungenvorrichtung eine erste Schmierung manuell auf der Zunge angebracht werden sollte, bis von den Spurkränzen der Räder ein genügend grosser Fettfilm auf die Zungenvorrichtung übertragen wurde.
Kontakt/Rückfragen: Für Fragen stehen Christoph Kupper und Philippe Thürler, SUST, zur Verfügung (058 466 33 00, info@sust.admin.ch)
Studie über die Organisation und die Wirksamkeit des Such- und Rettungsdienstes der zivilen Luftfahrt in der Schweiz
03.12.2016
Die Studie über die Organisation und die Wirksamkeit des Such- und Rettungsdienstes der zivilen Luftfahrt (search and rescue – SAR) in der Schweiz ist als PDF Dokument oder als Booklet verfügbar: